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21.08.10 / »Zurück auf Los« im Berliner Monopoly / Karlsruhe hat im Berliner Bankenskandal »Untreue« enger als bisher definiert – Wirtschaftskriminalität noch schwerer zu ahnden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-10 vom 21. August 2010

»Zurück auf Los« im Berliner Monopoly
Karlsruhe hat im Berliner Bankenskandal »Untreue« enger als bisher definiert – Wirtschaftskriminalität noch schwerer zu ahnden

Klaus-Rüdiger Landowsky, von CDU-Parteifreunden einst „Lando“ genannt, war bis 2001 Vorsitzender und Übervater der Berliner CDU. Von 1993 bis 2001 stand er zudem an der Spitze der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG (Berlin Hyp). Dann kam die tiefe Verwicklung in den Berliner Bankenskandal, 2007 die Verurteilung durch das Berliner Landgericht wegen Untreue zu  einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Seither gilt er vielen als Symbol des Berliner Filzes, der verhängnisvollen Verstrickung von Wirtschaft, Banken und Politik. Nun fasst der geschasste Politiker wieder Hoffnung auf Rehabilitierung: Das Bundesverfassungsgericht entschied auf Verfassungsbeschwerde Landowskys und vier weiterer Berlin-Hyp-Manager in ihrem Sinne. Das Verfahren gegen „Lando“ startet somit neu.

Der Bankenskandal war nicht nur für Landowsky ein Einschnitt im Leben. An ihm zerbrachen im Jahre 2001 die landeseigene Bankgesellschaft Berlin sowie die Große Koalition an der Spree. Seither krankt die Berliner CDU an Führungsschwäche, denn der Skandal beraubte sie ihres gesamten Spitzenpersonals. In den Berliner Landeshaushalt riss der Bankenzusammenbruch ein Loch von mehreren Milliarden Euro, Klaus Wowereit (SPD) wurde „Regierender“.

Doch die alleinige Verantwortung wollte „Lando“ nicht tragen. Schon bei seiner Verurteilung 2007 sprach er von einem „politischen Prozess“ und einer „Hetzkampagne“. Jetzt sieht er sich bestätigt. Karlsruhe hat die Voraussetzungen für ein Urteil wegen „Untreue“ verschärft. Doch der Begriff bedeutet nach wie vor: Wer eine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens hat und sie schuldhaft verletzt, wird bestraft. Vor einer Verurteilung müsse jedoch der Schaden konkret bestimmt werden, so Karlsruhe jetzt. Eben das ist im Einzelfall aber oft schwierig, manchmal lassen sich nur Mindestsummen benennen. Zahlungen von Schmiergeld oder schwarze Kassen können nicht mehr generell als Beleg der Untreue gelten. Landowsky hatte seinerzeit eine nicht in den CDU-Papieren verzeichnete Parteispende in bar von einer Baufirma in seinem Bankbüro erhalten, was nach geltendem Recht Strafzahlungen für die Partei nach sich zieht. Dadurch wiederum kann nach bisheriger Rechtsprechung der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.

Mit dem Machtwort aus Karlsruhe geht einer langer Verfahrensweg in die nächste Runde: Eine zivile Schadenersatzklage der Bank gegen Landowsky scheiterte 2003. Ihm sei kein Fehlverhalten nachzuweisen, so die Richter. Das Strafverfahren kam 2007 zu einem anderen Ergebnis. Der „Spiegel“ schrieb damals vom „größten Wirtschaftsprozess seit 1945“. Ein Revisionsverfahren vor dem BGH blieb für Landowsky 2009 erfolglos. Jetzt sieht er seine Ehre wiederhergestellt, doch auch seine Unschuld ist nicht bewiesen. Befangenheitsanträge werden ihm im neuen Prozess kaum mehr wie bisher helfen. Ohnehin muss dann eine andere Strafkammer des Landgerichts verhandeln, der Zeitpunkt ist offen. Da nicht mehr alle ursprünglich Angeklagten vor Gericht kommen, könnte sich am Ende des langen Rechtsweges alles auf „Lando“ als Symbol konzentrieren. Eine Strafverschärfung jenseits der Bewährungsstrafe ist nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Während Berlin ein langer Prozess bevorsteht, bedauern Kritiker, dass die Ahndung von Wirtschaftskriminalität mit der Karlsruher Urteil künftig noch schwieriger wird.          SV


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