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28.08.10 / Die absurde Atomabgabe zahlt der Stromkunde

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-10 vom 28. August 2010

Gastkommentar:
Die absurde Atomabgabe zahlt der Stromkunde
von Karl Peter Krause

Wieso sollen die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke dem Staat Geld dafür bezahlen, dass sie länger billigen Strom produzieren dürfen? Weil diese Kraftwerke so ungemein unsicher und daher gefährlich sind? Dann müssten sie doch sofort abgeschaltet werden, und jede Laufzeitverlängerung wäre unverantwortlich. Aber sicher sind die deutschen Kernkraftwerke durchaus, auch wenn die Grünen sowie überdrehte sonstige Umweltschützer und ihre vielen Mitläufer in der Politik bisher mit Erfolg versuchen, die Bürger zu indoktrinieren und diese „Atomstrom“-Anlagen als störanfällig und gefährlich hinzustellen. Mit diesem Schüren von Angst wollen sie offensichtlich ihre Schizophrenie bemänteln. Die nämlich besteht darin, einerseits, wenn auch fälschlich, das menschenverursachte CO2 als „Klimakiller“ darzustellen, andererseits aber die Kernkraftwerke abzuschalten, obwohl diese bei der Stromerzeugung keinerlei CO2 ausstoßen und dringend notwendig sind, um am preisgünstigsten den deutschen Strombedarf zu decken.

Umso unverfrorener ist nun das Vorhaben, für die sachlich und wirtschaftlich gebotene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ein Entgelt zu verlangen und dessen Höhe womöglich in einem Versteigerungsverfahren zu ermitteln. Es ist nichts anderes als eine Lizenzgebühr dafür, dass der Staat diesen (noch) preisgünstigen Stromerzeugern gnädigst das Weiterproduzieren erlaubt. Die Befürworter setzen dabei darauf, dass die Bürger durch die Verteufelung des „Atomstroms“ hinreichend manipuliert sind, um diese Versteigerung nicht nur hinzunehmen, sondern sogar noch zu beklatschen, selbst wenn sie wüssten, dass ihr Haushaltsstrom damit noch teurer würde. Denn die Lizenzgebühren werden in den Strompreisen zumindest teilweise weitergereicht werden. Der Strom wird also nochmals künstlich verteuert – über das hinaus, was dem allgemeinen Strompreis mit der staatlichen Stützung von Wind- und Solarstrom – zwangsläufig steigend – bereits jetzt aufgelastet wird.

Die Begründung für das Vorhaben lautet, mit dem gewährten Weiterproduzieren würden die Produzenten dieses Stroms Zusatzgewinne erzielen. „Zusatz“ wohl deswegen, weil die Gewinne, wenn die Kraftwerke eigentlich stillgelegt werden sollen, aber weiterproduzieren dürfen, unverhofft sind. Dabei werden die Gewinne durch die normale Besteuerung ohnehin schon teilabgeschöpft.

Das Verfahren, Lizenzgebühren für das Weiterproduzieren zu erheben und die Lizenzen zu versteigern, ist ausbaufähig. Denn „Zusatzgewinne“ fallen bei allen Unternehmen, solange sie unbehelligt produzieren, täglich an. Denn wenn es darum geht, Sparen zu vermeiden und die Bürger noch mehr auszuquetschen, ist der Staat als Fiskus, sind seine Politiker ungemein einfallsreich. Immer noch höhere Abgaben haben stets auf unmerkliche Weise Einzug gehalten und die Menschen allmählich an Zahlungen gewöhnt, die sie einst für absurd gehalten haben.

Gleichwohl wird versucht, die Lizenzzahlungen und -versteigerungen mit zwei Argumenten schmackhaft zu machen. Erstens nämlich müssten die Energiekonzerne offenbaren, wie viel ihnen längere Laufzeiten wirklich wert seien. Doch ist eben das der Einstieg in Weiterungen, denn dieses Verfahren ließe sich aus fiskalischen Gründen dereinst auch auf andere und schließlich alle übrigen Unternehmen ausdehnen. Zweitens könnten die Einnahmen aus den Versteigerungen skeptische Bürger überzeugen, der Laufzeitverlängerung zuzustimmen. Doch wenn die Bürger „skeptisch“ sind, weil sie die ihnen geradezu aufgedrängte Angst vor „Atomkraftwerken“ verinnerlicht haben, dann werden sie diese Angst doch nicht deswegen verlieren, weil den Energiekonzernen für das Weiterbetreiben ihrer Meiler Sonderzahlungen abgezwungen werden.

Gern wird der Vergleich zur Versteigerung der UMTS-Lizenzen an die Telefonkonzerne vor zehn Jahren gezogen. Aber der hinkt. Die Funkfrequenzen haben natürliche Grenzen. Wenn ihre Zahl geringer ist als die Zahl der an ihnen interessierten Unternehmen, sind sie ein knappes und nicht mehr freies Gut. Dann hat eine Versteigerung Sinn und ist geboten, auch wenn sich dann der Staat des Auktionserlöses bemächtigt und sich damit herausnimmt, so aufzutreten, als sei er der Eigentümer der Frequenzen.

Dagegen ist ein staatlicher Ausstiegsbefehl, solange die Kernkraftwerke sicher sind – die deutschen Sicherheitsauflagen gelten als die strengsten weit und breit –, nicht natürlich, sondern willkürlich. Eine staatliche „Laufzeitverlängerung“ ist es ebenso. Wenn sich die Kernkraftgegner und in ihrem Gefolge Politiker darauf berufen, die Menschen hätten vor den „Atomkraftwerken“ Angst, dann dürfen sie und die Medien diese unberechtigten Ängste nicht schüren, sondern müssen sie abbauen helfen, vor allem dadurch, dass sie unabhängigen Fachleuten breites öffentliches Gehör verschaffen.

Produzieren dürfen ist ein gewachsenes, heute natürliches Freiheits- wie auch ein Eigentumsrecht. Wird durch eine Produktion die Sicherheit der Menschen tangiert, sind gesetzliche Auflagen möglich und nötig. Will sich der Staat ein solches Recht bezahlen lassen, maßt er sich mehr an, als ihm zusteht.

Es ist sogar gefordert worden, die bei einer längeren Nutzung der Kernkraftwerke anfallenden zusätzlichen Gewinne zu 100 Prozent abzuschöpfen. Aber welches Interesse sollten die Betreiber dann an einer Laufzeitverlängerung überhaupt haben? Eben das ist wohl auch der unausgesprochene Sinn dieser grotesken Forderung.

Verharmlost wird die Versteigerung auch mit dem Argument, das sei doch eine „marktwirtschaftliche“ Lösung – so der Umweltpolitiker Horst Meierhofer ausgerechnet von der vorgeblich liberalen FDP. Gewiss sind Versteigerungen eine marktwirtschaftliche Verfahrensweise. Aber ein selbstverständliches Freiheits- und Eigentumsrecht versteigern zu wollen, ist nicht Marktwirtschaft, sondern fiskalisch motivierte Abzockerei. Nur wird dieses wahre Motiv verschleiert, denn man setzt auf öffentlichen Beifall, indem man Gewinne aus dem Produzieren von Kernkraftstrom unterschwellig als unmoralisch erscheinen lässt und daraus die Berechtigung ableitet, ein Weiterproduzieren zusätzlich fiskalisch zu belasten.

Darüber hinaus will Bundesfinanzminister Schäuble die Kernkraftbetreiber mit einer Brennelemente-Steuer belegen, in der Berichterstattung prompt „Atomsteuer“ genannt, um angstvolle Assoziationen zur Atombombe herzustellen. Ferner hat er angekündigt, der produzierenden Wirtschaft die ermäßigten Sätze für die Strom- und Energiesteuer zu streichen. Beides werden die Betreiber ebenfalls an die Verbraucher weiterreichen. Das (neben dem fiskalischen Zweck) unausgesprochene Ziel ist es, den Kernkraftstrom so zu verteuern, dass er gegenüber den anderen Stromarten nicht mehr so augenfällig billig ist. Zu den Stromkosten hinzukommen noch die Kosten für den Erwerb von willkürlichen, weil für den „Klimaschutz“ unnötigern CO2-Emissionsrechten. Schon        das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verteuert den Strom auf unverantwortliche Weise. Deutschland verspielt seine wirtschaftliche Zukunft nun auch noch damit.

 

Dr. Karl Peter Krause (*1936) war von 1966 bis Ende 2001 Redakteur der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Von 1991 bis Ende 2001 zeichnete er verantwortlich für die „FAZ“-Wirtschaftsberichterstattung, zudem war er von 1994 bis Ende 2003 Geschäftsführer der Fazit-Stiftung und ist jetzt als selbständiger Journalist und Publizist tätig.


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