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09.10.10 / Die Wahrheit eingestampft / Wie viel Polemik darf auf Kosten des Steuerzahlers verbreitet werden? – Ein Urteil

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-10 vom 09. Oktober 2010

Die Wahrheit eingestampft
Wie viel Polemik darf auf Kosten des Steuerzahlers verbreitet werden? – Ein Urteil

Einmal mehr musste das Bundesverfassungsgericht die Meinungs- freiheit und die persönliche Ehre eines konservativen Publizisten gegen linke Attacken schützen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unter Führung von Thomas Krüger (SPD) hat dabei eine herbe Niederlage erlitten.

Darf man in Deutschland noch die Meinung vertreten, der Antisemitismus des NS-Regimes sei unpopulär gewesen? Oder bedeutet womöglich schon diese Position – und sei sie noch so gut belegt – eine unzulässige Verharmlosung des Nationalsozialismus? Um diese Fragen ging es im Kern in einem bemerkenswerten Rechtsstreit, aus dem jetzt der emeritierte Bayreuther Politikwissenschaftler Professor Konrad Löw als Sieger hervorgegangen ist.

Löw ist Autor des Buches „,Das Volk ist ein Trost‘ − Deutsche und Juden 1933 bis 1945 im Urteil der jüdischen Zeitzeugen“, in dem er eindrucksvoll aufzeigt, in welchem Ausmaß die meisten Deutschen die Judenpolitik des NS-Regimes missbilligt haben – wiewohl nur wenige zu Helden wurden, die Kopf und Kragen riskierten, um beispielweise Juden zu verstecken.

Löw belegt das eindrucksvoll, etwa anhand vieler Zitate von Victor Klemperer und über 30 weiteren jüdischen Zeitzeugen. Wer das ungemein vielgestaltige Material liest, kann sich den Schlüssen Löws kaum entziehen. Vor allem ist nicht ersichtlich, wem Löw ein Unrecht getan haben könnte: Nicht nur die Masse der Deutschen kommt bei ihm gut weg, sondern mehr noch all die jüdischen Zeitzeugen, die trotz mörderischer Verfolgung eben nicht „alle über einen Kamm geschoren“, sondern sehr genau unterschieden haben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat deswegen aus guten Gründen im Frühjahr 2004 in der in ihrem Auftrag herausgegebenen Zeitschrift „Deutschland Archiv“ einen Aufsatz Löws zu diesem Thema veröffentlicht. Der Bundeszentrale gereicht das umso mehr zur Ehre, als dass sie kostenlos beispielsweise das umstrittene Buch „Hingeschaut und weggesehen − Hitler und sein Volk“ von Robert Gellately verteilt, in dem die Ansicht vertreten wird, dass „die Deutschen“ (sic!) die Verbrechen des NS-Regimes massenhaft und aktiv „durch Zustimmung, Denunziation oder Mitarbeit“ unterstützt hätten.

Doch offenbar handelte es sich bei der Veröffentlichung des Aufsatzes von Löw nicht um eine bewusste Entscheidung, um objektiver über dieses traurige Kapitel zu berichten, sondern schlicht um eine organisatorische Panne. Jedenfalls ließ die BpB das bereits erschienene Heft, soweit noch nicht verbreitet, einstampfen („makulieren“) und entschuldigte sich am 2. April 2004 in bitteren Worten der Selbstanklage bei den Lesern, für diesen „einmaligen Vorgang“, der sich „nicht wiederholen“ werde. „Aufs Schärfste“ distanzierte sich die Bundeszentrale von dem Aufsatz Löws, ja sie sah „durch eine derartige Veröffentlichung ihre Arbeit desavouiert“. Der Schlusssatz: „Wir bitten alle Leserinnen und Leser der Zeitschrift sowie diejenigen, welche sich durch den Beitrag von Konrad Löw verunglimpft fühlen, um Entschuldigung.“

Löw sah darin verständlicherweise eine Herabsetzung seiner Person. Seine exakt begründete Position wurde quasi regierungsamtlich als indiskutable Verharmlosung des Nationalsozialismus abqualifiziert. Die gesellschaftlichen Konsequenzen folgten: Löw wurde von Veranstaltungen ausgeladen, mehrere Zeitungen – darunter auch angesehene Blätter – schrieben in einer Tonlage über ihn, die der Hetze nahekommt. Ähnlich wie einst das „Neue Deutschland“ ließen die Autoren dieser Beiträge Löw nur selten selbst zu Wort kommen, sondern zitierten ihn teils falsch, teils sinnentstellend und teils überhaupt nicht.

Löw hatte jedenfalls allen Anlass, sich gegen das „Unwerturteil“ der Bundeszentrale juristisch zu wehren. Zwei Instanzen lehnten seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, deren Organ die Bundeszentrale ist, ab. Doch nun gab ihm das Bundesverfassungsgericht am 17. August in einer einstimmigen Entscheidung seiner ersten Kammer recht. Es hob die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichts Köln von 2006 auf und verwies den Fall nach Köln zurück. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Löw die Auslagen erstatten.

Man kann mit Spannung erwarten, wie das Kölner Gericht die verletzten Grundrechte Löws wiederherstellen wird, gefordert hatte er die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland (als Rechtträger der BpB) zu einer Entschuldigung, auch gegenüber den Empfängern des Schreibens vom 2. April 2004.

Noch interessanter scheint die Frage, ob dieser Fall Konsequenzen für den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, haben wird. Selbst wenn die Attacken gegen Löw vor Gericht so gerade noch durchgegangen wären, hätte seine Behörde ja in ihrer eigenen Logik die Veröffentlichung eines antisemitischen Machwerks zugelassen. In übler Erinnerung ist zudem eine von der Bundeszentrale finanzierte angebliche Schülerzeitung „Q-Rage“, in der heftig gegen gläubige evangelische Christen polemisiert wurde, während die Konversion einer jungen Deutschen zum Islam darin geradezu gefeiert wurde. Das Machwerk, von dem Krüger sich später distanzieren musste, wurde in Millionenauflage an 20000 Schulen verteilt – mit einem empfehlenden Schreiben des früheren evangelischen Pastors und heutigen BpB-Präsidenten Thomas Krüger. Konrad Badenheuer


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