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16.10.10 / Eltern contra Embryo / Regierung kann sich bei Präimplantationsdiagnostik nicht einigen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-10 vom 16. Oktober 2010

Eltern contra Embryo
Regierung kann sich bei Präimplantationsdiagnostik nicht einigen

Was wiegt schwerer: das Recht der Menschen, den Umfang und die Art ihrer eigenen Fortpflanzung zu bestimmen, oder der Schutz des ungeborenen Lebens? FDP und CDU/CSU ringen um eine Antwort auf diese Frage. Ein Arzt einer Berliner Kinderwunschklinik hat der Bundesregierung diese Frage aufgezwungen, als er sich selbst anzeigte, nachdem er an künstlich befruchteten Eizellen einen Gentest durchgeführt hatte und die Zellen, die eine Erbkrankheit aufwiesen, aussortierte. Der Bundesgerichtshof sprach den Mediziner frei, da sich aus der Formulierung des Embryonenschutzgesetzes kein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ergebe.

Nun ist der Gesetzgeber genötigt, diese Gesetzeslücke zu schließen. Allerdings sind sich die Regierungsparteien nur einig, dass sie gegen sogenannte „Designer-Babys“ sind. Die FDP möchte aber unter Auflagen, wie beispielsweise einer Liste mit relevanten Erbkrankheiten, das PID-Verfahren genehmigen.

„Wir brauchen dringend eine verlässliche Neuregelung des Embryonenschutzgesetzes, um jungen Paaren, die durch eine genetische Erbkrankheit vorbelastet sind, die Möglichkeit zu geben, ein gesundes Kind zu bekommen“, so FDP-Gesundheitsexperte Erwin Lotter. Für die Union steht der Schutz des ungeborenen Lebens stärker im Vordergrund, zumal das geltende Recht Embryonen weitgehend schützt. Da CDU und CSU wieder mehr christliches Profil zeigen wollen, zögern sie mit einer Lockerung des PID-Verbots. Allerdings ist die Haltung der Kirchen hier nicht mehr geschlossen. Während die Katholiken gegen PID sind, will die Evangelische Kirche diese unter Auflagen genehmigen. Außerdem weisen Stimmen aus der Union darauf hin, dass es widersprüchlich wäre, bei faktisch legalen Abtreibungen die PID völlig zu verbieten.     Bel


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