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16.10.10 / Doppeltes Unrecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-10 vom 16. Oktober 2010

Doppeltes Unrecht
von Hans-Jürgen Mahlitz

Wie tröstlich: Die „Junker“ – hinter dieser altstalinistischen Totschlagvokabel verbarg sich, was man heute als Mittelstand bezeichnet – sind doch noch nicht ganz vergessen. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, die für diese Enteignungsopfer neues Unrecht brachte, bemüht sich der Bundestag, die staatlich betriebene Hehlerei abzumildern: Alteigentümer, denen es gelingt, die „zügige“ Bearbeitung zu überleben, sollen beim Rückkauf ihres Eigentums Rabatt bekommen und – welch edelmütiges Entgegenkommen des bundesrepublikanischen Rechtsstaats – ihr Rückerwerbsrecht sogar auf Verwandte übertragen können.

Die Betroffenen, in der Regel also jene Mittelständler, die man beim Aufbau Ost so dringend gebraucht hätte, werden sich eher verhöhnt denn getröstet fühlen. Am doppelten Unrecht – erst Enteignung, dann Restitutionssausschluss – ändert die jetzige Paragraphen-Kosmetik nämlich nichts.

Übrigens hatte sich Christian Wulff, als er noch nicht Bundespräsident war, auf die Seite der Bodenreformopfer gestellt und dem Rechtsstaat das Recht abgesprochen, sich solch „unrecht Gut“ wie die 1945 bis 1949 enteigneten Ländereien und Betriebe einfach anzueignen. Was hätte näherliegen können, als dieses Thema in eine Grundsatzrede zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung einzubauen?

Schade, dass der Bundespräsident diese Gelegenheit nicht nutzte. Dass es den damaligen „Junkern“ in aller Regel an Migrationshintergrund mangelte, kann ja wohl kein Grund sein, sie am 3. Oktober 2010 keiner Erwähnung würdig zu finden.


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