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20.11.10 / Gier kennt keine »heiligen Konten« / Falsche NS-Opfer ergaunern 42 Millionen – Erinnerung an die Fälle Nachmann und Witti

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-10 vom 20. November 2010

Gier kennt keine »heiligen Konten«
Falsche NS-Opfer ergaunern 42 Millionen – Erinnerung an die Fälle Nachmann und Witti

Mit erfundenen Lebensläufen ergaunerten vorgebliche Holocaust-Opfer in den USA 42 Millionen Dollar aus zwei Entschädigungsfonds, die von Deutschland finanziert werden. 17 Verdächtige wurden bisher festgenommen, darunter ein früherer Stiftungsdirektor. Die Fonds unter Betrugsverdacht werden von der Conference on Jewish Material Claims Against Germany verwaltet.

Wo Geld ist, da ist die Gier nicht weit. Davon sind auch Gelder nicht ausgenommen, mit denen NS-Opfer für erlittenes Leid entschädigt werden sollen – soweit dies mit Geld möglich ist. „Heilige Konten“, wie die Zahlungen zur Wiedergutmachung einmal genannt wurden, gibt es nicht. Die Versuchung zur Manipulation ist sogar umso größer, wenn der Geber des Geldes aus begründeter Scham glaubt, es stehe ihm nicht an, die Verwendung seiner Zuwendungen genau zu überprüfen. Darum wurde die Verteilung der Gelder der Jewish Claims Conference übertragen. Umso größer ist das Erschrecken, wenn wieder einmal bekannt wird, dass auch Institutionen mit höchstem moralischem Anspruch fehlbare Menschen beschäftigen.

Als Werner Nachmann, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland von 1969 bis 1988 und Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband, 1988 starb, ehrte ihn das politische Deutschland wegen seines selbstlosen Wirkens. Wenig später allerdings hieß es, Nachmann haben sich „an Heiligen Konten“ vergriffen. Dem mittelständischen Unternehmer wurde bald nach seinem Tod der Vorwurf gemacht, er habe 33 Millionen D-Mark veruntreut. Das Geld stammte aus Zinserträgen von mehreren Hundert Millionen Mark Wiedergutmachung, mit denen der Vorsitzende des Zentralrats der Juden auf seinen Geschäftskonten jonglierte. Anfangs deklarierte er diese Zinserträge noch als Darlehen, die der Funktionär Nachmann dem Geschäftsmann Nachmann gewährte.

Als es nicht gelang, diese Darlehen zurückzuzahlen, wurden sie in Zuschüsse umgewandelt. Zu Nachmanns Lebzeiten hat niemand nachgefragt, nach seinem Tod blieben die 33 Millionen Mark unauffindbar.

Werner Nachmann hatte bereits 1985 an die Deutsche Bank appelliert, den ehemaligen Zwangsarbeitern des Flick-Konzerns eine Entschädigung zukommen zu lassen. Als Jahre später die Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeiter vorangetrieben wurden, verdiente der Münchner Rechtsanwalt Michael Witti daran kräftig mit. Als Partner des Anwalts Ed Fangan klagte Witti in den USA Entschädigungen für NS-Zwangsarbeiter ein. Staat und Wirtschaft zahlten im Jahr 2000 in einen Fond fünf Milliarden D-Mark ein.

Für 2800 jüdische Ghetto-Insassen, die heute vor allem in den USA und Israel leben, erstritt Michael Witti gemeinsam mit einem Entschädigungsbüro in New York sogenannte Ghetto-Renten. Das Geld landete auf Wittis Konto – und wurde – abzüglich 17 Prozent Honorar – auch dann nicht überwiesen, als es längst fällig war. Das Münchner Amtsgericht verurteilte Witti deshalb wegen Veruntreuung zu elf Monaten Haft auf Bewährung.

Der jetzt in New York aufgedeckte Betrug dauert vermutlich seit 16 Jahren an. Über Zeitungsanzeigen wurden jüdische Einwanderer aus Osteuropa – vorwiegend Russland – aufgefordert, angebliche Ansprüche als NS-Opfer geltend zu machen. Beteiligt waren zwei Fonds – der Hardship Fonds (Einmalzahlung in Höhe von 3600 Dollar an NS-Opfer, die während des „Dritten Reichs“ aus ihren Wohnorten vertrieben wurden) und der sogenannte Artikel-2-Fonds (unterstützt Holocaust-Überlebende, die weniger als 16000 Dollar im Jahr zur Verfügung haben, mit etwa 411 Dollar pro Monat).

Mitarbeiter dieser beiden Fonds halfen bei der Ausarbeitung der auf passend getrimmten Lebensläufe fern jeder Realität, fälschten notwendige Papiere – und kassierten bei Auszahlung der Opfer-Renten ihren Anteil. Bei der Entwicklung eines entschädigungsberechtigten NS-Opferprofils gingen sie ausgesprochen großzügig mit der Wahrheit um – einige der Antragsteller sollen nach Zeitungsberichten erst nach 1945 geboren worden sein.     Klaus J. Groth


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