29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
20.11.10 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-10 vom 20. November 2010

Leserforum

Scheinheiligkeit bei PID

Zu: „Furchtbarer Preis“ (Nr. 42)

Badenheuer meint, es sei ein furchtbarer Preis, Präimplantationsdiagnostik anzuwenden, um keine krankheitsbhaftete befruchtete Eizelle zu implantieren, weil mit der Aussonderung Leben vernichtet werde.

Werden aber bei der In-Vitro-Fertilisation nicht immer mehrere Eizellen befruchtet, von denen nur eine eingepflanzt werden kann, und die anderen absterben, was ebenfalls Leben vernichtet? Warum soll es dann ein „hoher Preis“ sein, wenn eine krankheitsbehaftete Eizelle ausgesondert wird, um zu verhindern, dass ein krankes Kind entsteht? Warum sollte vernünftiges Handeln die Ethik verletzen? Wäre es nicht im Gegenteil höchst unethisch, von einer zukünftigen Mutter zu verlangen, Russisch-Roulette zu spielen und später eventuell abtreiben zu lassen?

Angesichts der bei uns erlaubten Abtreibungen erscheint mir das Bemühen der Ethik im Falle der Präimplantationsdiagnostik als himmelschreiende Scheinheiligkeit.       

Manfred Backerra, Hamburg

 

 

Der Islam dringt in ein Vakuum ein

Zu: „Islamisierung durch die Hintertür“ (Nr. 41)

Wenn Islamisten das von deutschen Politikern weit geöffnete Einfallstor nach Deutschland konsequent nutzen, so hat dies nicht nur wohlfeile Inkassogründe, sondern stellt für sie vermeintlich eine historische Chance dar. In der nicht zu leugnenden fortschreitenden Entchristianisierung Europas wird von ihnen ein Vakuum gesehen, in das der Islam als religiöser Ersatz mühelos eindringen kann. Dabei übersehen sie jedoch, dass das Zurückweichen des Christentums nicht kulturelle Entwurzelung bedeutet.

Geblieben ist Europa die Tradition abendländischer Kultur, die unser Leben unabhängig von der Religion bestimmt. Von Tilmann Riemenschneider bis Martin Heidegger, von Schinkel, Gerhard Hauptmann bis Otto Hahn. Bereits das sollte uns Zuversicht geben und die Kräfte der Selbstbehauptung stärken.         

Dr. jur. Klaus Joachim Schneider-Haßloff, Berlin

 

 

Hauptsache ehrlich

Zu: „Imame: Entfremdung, die von der Kanzel kommt“ (Nr. 43)

Unter dem Eindruck der reichlich aufregenden Diskussion über Zuwanderung, Islam und Integration empfiehlt es sich, ein Schreiben Friedrich des Großen zu beherzigen: „Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, so sie professieren, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land peuplieren, so wollen wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen. Ein jeder kann bei mir glauben, was er will, wenn er nur ehrlich ist.“           

Ernst Hörsken, Lienen

 

 

Islam: Politik und Religion zugleich

Zu: Islamisierung durch die Hintertür“ (Nr. 41)

Auf dem Teppich einer Moschee entsteht keine Demokratie! Die deutsch-türkische Soziologin Kelek, die über „Islam im Alltag“ promovierte, stellt fest, dass mehr als die Hälfte der Muslime integrationsunwillig ist. Sie verlangt deshalb einen fordernden Staat, der Integration gesetzlich festschreibt und damit Sicherheit vermittelt.

Der Islam ist Politik und Religion zugleich, er bestimmt Alltag, Denken und Handeln. Die Eltern grenzen ihre Kinder aus. Mercedes kaufen, in der Türkei Häuser bauen, alles geht, aber ein Schulausflug oder ein Deutschkurs für die Tochter? Keleks Alternative: Bin ich Muslimin oder ein freier Mensch? Der Zwang zum Kopftuch sei Körperverletzung, also zu verbieten. Sie prangert auch Zwangs-ehen an. Sie bedauert die Tatsache, dass über eine halbe Million Importbräute nach Europa gebracht wurden und in Parallelgesellschaften ihr Leben fristen müssen.

Für Aufregung sorgte ihr Buch: „Die verlorenen Söhne: Plädoyer für die Befreiung des türkischen Mannes“, welches auch so genannte Ehrenmorde behandelt. Das alles sind Dimensionen, die zum Verhängnis für Europa werden können. Das Rezept dagegen heißt „Ratio“, beginnend schon im Kindergarten. Man kann sich nicht vorstellen, dass auf dem Teppich einer Moschee eine Demokratie entstehen könnte. Ein Bundespräsident Wulff hat noch kläglicher agiert und gibt damit zu erkennen, dass er von dieser Problematik überhaupt keine Ahnung hat. Wenn doch, dann ist es mit ihm noch schlimmer bestellt, weil er das eigene Volk ignoriert.

Werner Giacomuzzi, Lochau am Bodensee, Österreich

 

 

Ordensschloss bereits im 18. Jahrhundert abgetragen

Zu: „Weltspitze beim Verfall“ (Nr. 39)

Mindestens 20 Mal habe ich seit 1992 den Platz besucht, an dem das frühere Dorf Brandenburg an der Mündung des Flusses Frisching mit der heutigen Kirchenruine und den nun abgebildeten Resten des einen Gebäudes aus der Ordenszeit liegen.

Ich nehme nun in dem Artikel mit Interesse zur Kenntnis, dass selbst in den USA von der Ordens-Ruine Notiz genommen wird. Herr Tschernyschew nimmt das Thema auf und gibt uns Informationen. Er hat sich durchaus einige Kenntnisse über die Geschichte der ehemaligen Ordensburg verschafft, was verschiedene angeführte Detailangaben sowie Jahreszahlen zeigen.

In der Kürze des Berichtes mussten jedoch zwangsläufig Lücken entstehen. So ist der große Sprung vom 15./16. Jahrhundert gleich in den Zweiten Weltkrieg hinein auch zu verstehen. Die intensiven Kämpfe im Heiligenbeiler Kessel im März 1945 sind bekannt, obwohl sie um Brandenburg lange nicht so stark und langanhaltend waren wie um Zinten und Heiligenbeil.

Seine Anmerkung: „Während der heftigen Kämpfe im Zweiten Weltkrieg wurde das Ordensschloss stark beschädigt, und bis heute wurde es nicht restauriert“  möchte ich jedoch mit einigen Hinweisen ergänzen, verändern. Aus den mir bekannten Forschungsergebnissen geht folgendes hervor: Das Ordensschloss selbst ist bereits seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts völlig verschwunden. Die Steine wurden abgetragen, verschleppt, anderweitig für diverse Zwecke wieder eingesetzt. Spätestens 1776 wurden sämtliche Wohn- und Arbeitsaktivitäten vom Hauptgebäude in das Gebäude des Vorwerkes (Domäne) verlegt. So ist es bis 1945 geblieben. Das Foto zeigt Reste des Vorwerkes.

Jahrzehnte nutzte – bis zum heutigen Tag – die russische Bevölkerung das Mauerwerk des Vorwerkes als Steinbruch – wie übrigens jede Kirchenruine, die Reste der Burg Balga oder die Ordensmühle in Zinten.

Was die Ordensburg Brandenburg mit den Vorwerken (Domäne) betrifft, gibt es sicherlich diverse Dokumentationen. Ich habe dieser Tage nachstehende erneut gelesen: 1) die sehr ausführliche geschichtliche Abhandlung (mit zahlreichen wissenschaftlichen Quellenangaben) des Heiligenbeiler Kreishistorikers Emil Johannes Guttzeit – beginnend mit dem Jahr 1239 und endend mit dem 20. Jahrhundert. 1966 hat er in unserem Heimatblatt Folge 12 seine Forschungsergebnisse – mit Skizzen und Fotos untermauert – den Heiligenbeiler Landsleuten zur Kenntnis gegeben. 2) Im „Kreisbuch des Kreises Heiligenbeil“ von 1975 erschien ebenfalls eine Abhandlung zu dem Thema von Herrn Guttzeit. 3) Auch der Historiker Wulf D. Wagner hat sich in dem Buch „Die Güter des Kreises Heiligenbeil“ mit Brandenburg in der Ordenszeit und der Domäne ausführlich befasst.

Siegfried Dreher, Großhansdorf

 

 

Zweifelhaftes »Geschenk« für beraubte Bürger

Zu: „Verbesserungen für Alteigentümer“ (Nr. 41)

Der Artikel beschreibt, wie Betroffene ihr vom Staat gestohlenes Eigentum zurückkaufen können. In dem dazugehörigen Kommentar wird, wie üblich, von den „Enteignungsopfern“ gesprochen. Dabei wird verkannt und in vielen Medien im Sinne der Political Correctness verschwiegen, dass es sich um Opfer einer ganz offensichtlich regierungsabhängigen Justiz, mit anderen Worten – und richtigerweise – um Justizopfer handelt. Fakt ist, dass den Betroffenen in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR von deutschen Kommunisten wahrheitswidrig Straftaten als Naziaktivisten und Kriegsverbrecher unterstellt wurden, um sie als Bourgeoisie vernichten zu können.

Es wird von „Enteignungen“ gesprochen, die in Wirklichkeit keine Enteignungen sein können. Denn wenn unbescholtene Personen von deutschen Verwaltungsorganen, die, von der sowjetischen Besatzungsmacht befugt, eine Gerichtsfunktion aus-üben mussten, als Naziaktivisten und Kriegsverbrecher mit einer Vermögensstrafe zu Unrecht – teilweise durch amtliche Listenveröffentlichung mit Verweis auf Strafgesetze in Kenntnis gesetzt – bestraft worden sind, so kann hier nicht nur von Enteignungen gesprochen werden.

Es wurde von den damaligen deutschen Behörden – zum Beispiel in Ost-Berlin auch „Treuhand“ genannt – einfach ignoriert, dass die sowjetische Besatzungsmacht durch Befehle ausdrücklich verfügt hatte, dass nur überführte Naziaktivisten und Kriegsverbrecher mit einer Eigentumswegnahme bestraft werden durften.

Da unsere Gerichte heute mit abwegigen Begründungen, die mit dem unterstellten Bestrafungsgrund nichts zu tun haben, eine Rehabilitierung der Betroffenen verweigern, obwohl die bestehenden Gesetze diese ermöglicht, kommt unsere Justiz dadurch in den Ruch, wie in der DDR oder gar wie im Dritten Reich, im Sinne der herrschenden Klasse zu urteilen, denn: Kein Gericht in unserem (Noch)-Rechtsstaat darf unschuldig in der SBZ und der DDR bestrafte Personen zum (hier überwiegend aus fiskalischen Gründen genutzten) Vorteil der etablierten Regierungen in Bund und Länder bestraft lassen.

Heute werden die „Früchte“ der verbrecherischen Menschenrechtsverletzungen der SBZ und der DDR quasi als „Geschenk“ von unseren Regierungen seit 1990 skrupellos – auch zur Erhaltung der Parteienmacht – angenommen. In keinem außerdeutschen westlichen Rechtsstaat könnte der Gedanke aufkommen, dass staatlich beraubte Bürger ihr Eigentum „verbilligt“ zurückkaufen können, anstatt es ihnen bedingungslos zurückzugeben, vor allem, wenn es sich noch im „Eigentum“ des Bundes befindet. Andernfalls muss dessen Verlust entschädigt werden.           

Gerhard Heeren, Partenheim

 

 

Das Geheimnis um die Dunkelgräfin fasziniert noch heute

Zu: „Wer war die ,Dunkelgräfin‘?“ (Nr. 40)

Der gut recherchierte und leicht lesbare Artikel von Rebecca Bellano über die „Dunkelgräfin von Hildburghausen“ verdient hohe Anerkennung. Die einstige Residenzstadt Hildburghausen (1680–1826) liegt nur elf Kilometer von meiner Heimatstadt Rodach bei Coburg, die bis 1920 thüringisch war, entfernt. Dazwischen aber lag 1949 bis 1989 die innerdeutsche Grenze.

Sachsen-Hildburghausen war eines der sieben wettinisch-ernestinischen Herzogtümer, die fünf Jahre nach dem Tod Herzog Ernsts I. des Frommen (1601–1675) gegründet worden waren. Dieser Herzog hatte zwölf Söhne, von denen fünf schon im Kindesalter starben, so dass sein Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg 1680 nur unter sieben Söhnen aufgeteilt werden musste. Eines dieser neuen Herzogtümer war Sachsen-Hildburghausen, dessen Herzogshaus 1826 nach Sachsen-Altenburg verlegt worden war, weil dessen Herzogshaus 1825 ausgestorben war. Sachsen-Hildburghausen wurde ausgelöscht und Sachsen-Meiningen einverleibt, ebenso das zu Sachsen-Coburg gehörende Sachsen-Saalfeld, weshalb Sachsen-Coburg durch die Angliederung Sachsen-Gothas, das doppelt so groß war, entschädigt wurde.

Das muss man wissen, weil Herzog Bernhard II. von Sachsen-Meiningen (1800–1882), der Vater des „Theaterherzogs“ Georg II. (1826–1914), 1826 das Herzogtum Hildburghausen übernahm. Elf Jahre nach der Auflösung des Herzogtums Hildburghausen, im Jahr 1837, starb die geheimnisvolle „Dunkelgräfin“ im nahe gelegenen Eishausen, ihr Nachlass gelangte nach Meiningen, darunter auch ein zierlicher Schreibsekretär für adlige Damen, verziert mit dem Wappen der Bourbonen, den weißen Lilien. Diesen Sekretär verschenkte Georg II., der vorletzte Herzog von Sachsen-Meiningen, an eine Hofdame, die ihn ihrer Tochter vererbte. Die Enkelin der Hofdame wurde vor dem Mauerbau 1961 „republikflüchtig“ und nahm den Sekretär mit nach Norddeutschland, wo ihn die in Hildburghausen lebende Helga Rühle von Lilienstern vor Jahren gefunden hat.

Prinzessin Helga aber, die aus Hildburghausen stammt, wo sie seit Jahren Ehrenbürgerin ist und wo sie am 14. Oktober ihren 98. Geburtstag feierte, ist die gründlichste Kennerin der Geschichte und Geschichten um die „Dunkelgräfin“, die die überlebende Tochter Marie Thérèse Charlotte des französischen Königs Ludwigs XVI. (1754–1793) und seiner Frau Maria Antoinette von Habsburg (1755–1793), der jüngsten Tochter Maria Theresias, gewesen sein soll. Während die königlichen Eltern 1793 von den Pariser Revolutionären geköpft wurden, wurde die Tochter, die später „Madame Royale“ genannt wurde, 1795 aus dem Gefängnis entlassen, floh aus Frankreich, versteckte sich aus Angst vor Napoleons Häschern und fand durch Vermittlung der württembergischen Prinzessin Charlotte (1787–1847), der ältesten Tochter Herzog Friedrichs von Sachsen-Hildburghausen, schließlich Zuflucht in der thüringischen Residenzstadt, wo sie am 7. Februar 1807 eintraf und im „Englischen Hof“ am Marktplatz abstieg. Drei Jahre danach, 1810, zog sie ins Schloss von Eishausen, wo sie 1837 starb.

Prinzessin Helga hat sich strikt gegen die Öffnung des Grabes, wie vor Jahren vorgeschlagen, auf dem Hildburghäuser Stadtberg ausgesprochen, weil sie die Totenruhe der „Dunkelgräfin“ nicht gestört sehen wollte. Gegen die Öffnung, nach der eine DNA-Analyse an der Toten hätte vorgenommen werden sollen, hat sich auch Bürgermeister Steffen Harzer ausgesprochen, wenn auch aus anderen Gründen. Sollte die Tote nicht bourbonischen Geblüts, also nicht Königstochter gewesen sein, dann verlöre die Kreisstadt Hildburghausen ihre Anziehungskraft und die Besucher blieben weg. Sollte sie aber tatsächlich die verschollene Tochter gewesen sein, die 30 Jahre unerkannt in einem thüringischen Kleinstaat lebte, dann käme der französische Hochadel in Scharen nach Hildburghausen gereist, und der Bürgermeister als antifeudalistisch eingestelltes Mitglied der Partei „Die Linke“

müsste die Vertreter einer 1789 untergegangen Gesellschaftsordnung empfangen, bewirten und freundlichst durch seine Stadt geleiten. Denn auch in Frankreich ist seit einem halben Jahrhundert das Interesse am Schicksal der „Dunkelgräfin“ beträchtlich gewachsen, nachdem Friedrich Ernst Prinz von Sachsen-Altenburg über die französische Prinzessin sein Buch „L`Énigme de Madame Royale“ in Paris 1954 hat erscheinen lassen.

Der Begriff „Dunkelgräfin“ stammt übrigens von dem Meininger Märchendichter, Hofrat und Bibliothekar Ludwig Bechstein (1801–1860), der 1854 den Roman „Der Dunkelgraf“ veröffentlicht hat.    

Dr. Jörg Bernhard Bilke, Coburg

 

 

PAZ als gute Quelle

Zu: PAZ

Ich danke Ihnen sehr für die Leseprobe der Preußischen Allgemeinen Zeitung, die ich auf Bitte Ihrer Kundin Rosemarie Teßner von Ihnen erhalten habe und bestätige Ihnen, dass mich diese Zeitung außerordentlich interessiert: Sie bringen Themen, die man anderswo nicht lesen kann. Sie bringen Kommentare, die aussprechen, was andere verschweigen, und Sie stehen für preußische Kultur und Tradition, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, nazistisches Gedankengut zu vertreten.

Die Aufsätze und Kommentare Ihrer Zeitung kann ich außerordentlich gut als Quellen für meine Aufsätze in den von mir herausgegebenen „Mitteilungen für die Freunde des städtischen Gymnasiums in Danzig“ gebrauchen. Wenn ich Sie künftig zitiere, möchte ich bewusst auf die Preußische Allgemeine hinweisen.    

Dietrich A. H. Kirchner, Kressbronn


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren