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27.11.10 / Faire Ungleichheit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-10 vom 27. November 2010

Faire Ungleichheit
von Manuel Ruoff

Nun wurde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage dagegen eingereicht, das Elterngeld als Lohnersatzleistung auszulegen. Dabei wird argumentiert, dass anders als beim Krankengeld oder der Arbeitslosenhilfe die Empfänger des Elterngeldes vorher keine unterschiedlichen Beiträge geleistet hätten.

Dem ist mancherlei entgegen zu halten. Zum ersten zahlen Gutverdienende in der Regel mehr Steuern als Hartz-IV-Empfänger. Zum zweiten zahlt der Staat in diversen Situationen Verdienstausfall aus Steuergeldern, wenn er Dienste des Bürgers in Anspruch nimmt – ohne das bisher darüber Klage geführt worden wäre. Und zum dritten ist es dem Staate zuzugestehen, dass er mit finanziellen Mitteln lenkend eingreift. Er subventioniert, was er fördern will, so wie er mit hohen Steuern belegt, was ihm missfällt. Und wenn es auch manche für politisch inkorrekt halten, so ist es doch ein legitimes staatliches Ziel, dass sich außer den Nettoempfängern auch Nettozahler vermehren.

Man kann es auch in Abwandlung von Thilo Sarrazin pointiert formulieren: Sollte der Staat wirklich vom BVerfG gezwungen werden, über die Existenzsicherung durch Hartz IV hinaus per Einheits-Elterngeld finanzielle Anreize zu geben, dass jene, die vom Staat leben, diesen Staat ablehnen und für die Ausbildung ihrer Kinder nicht vernünftig sorgen, ständig neue kleine Kopftuchmädchen produzieren?

Wenn es als legitim gilt, dass der Staat mit Steuergeldern eine gleichmäßigere Verteilung des Wohlstandes fördert, dann muss das auch für eine gleichmäßigere Verteilung des Kindersegens gelten.


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