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11.12.10 / Wie »Südpreußen« geboren wurde / Durch die Zweite Teilung Polens erhielt Friedrich Wilhelm II. im Jahre 1793 eine Verbindung Ostpreußens mit Schlesien

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-10 vom 11. Dezember 2010

Wie »Südpreußen« geboren wurde
Durch die Zweite Teilung Polens erhielt Friedrich Wilhelm II. im Jahre 1793 eine Verbindung Ostpreußens mit Schlesien

Die Erste Teilung Polens von 1772 wirkte auf das Opfer wie ein Schock. Im polnischen Adel einschließlich des Königs entstand ein breiter Konsens, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfe. Die gezogenen Konsequenzen wirkten jedoch kontraproduktiv – und brachten Preußen schon 1793 weitere Gebiete – das sogenannte „Südpreußen“ – ein.

Zweierlei hatte die Erste Teilung Polens deutlich gemacht: Das imperiale Russland wollte in seinem Vorhof einen (schwächeren) Juniorpartner. Und die sogenannten polnischen Kardinalrechte, sprich das Vetorecht jedes Sejm-Mitgliedes, das Recht des Sejm, den König zu wählen, sowie die Minderheitenrechte der Nicht-Katholiken (Dissidenten), standen unter dem Schutz der internationalen Staatengemeinschaft, sprich der Nachbarn. Nun hätte man meinen können, dass der Adel Polens auf diese beiden externen Konstanten Rück­sicht genommen hätte. Dem war aber nicht so. Vielmehr standen für ihn die internen Ursachen der Teilung des eigenen Landes im Vordergrund, sprich die eigene Schwäche durch Rückständigkeit. Sejm und König versuchten nun, sie durch ein Reformprogramm zu überwinden.

Die bekannteste Einzelreform ist die Schaffung der ersten weltlichen Erziehungsbehörde Europas im Jahre 1773. Den Anstoß dazu hatte der Papst gegeben, indem er am 21. August des Jahres den Jesuitenorden aufgehoben hatte. Der Sejm beschloss daraufhin die Bildung einer Erziehungskommission, die den herrenlos gewordenen Ordensbesitz für ein säkularisiertes Schulwesen verwenden sollte. Sie übernahm die Aufsicht und Finanzierung von 74 höheren Schulen sowie der beiden Akademien in Krakau und Wilna.

Zarin Katharina war bereit, dieses gemäßigte Reformprogramm als Gegenleistung für eine russlandfreundliche Außenpolitik zu dulden. 1787/88 bildete dann jedoch eine Zäsur. 1787 begann einmal wieder ein russisch-osmanischer Krieg. Russland wurde zwar von Österreich unterstützt, geriet jedoch bald in einen unangenehmeren Zweifrontenkrieg, als am 28. Juni 1788 der schwedische König Gustav III. aus innenpolitischen Gründen das Zarenreich angriff. Polens Adel wähnte Russland abgelenkt und ging nun zu einem ungleich grundsätzlicheren Reformprogramm über. Am 6. Oktober 1788, also nur wenige Monate nachdem der Krieg für Russland Zweifrontenkrieg geworden war, trat in Polen der sogenannte Große oder Vierjährige Sejm zusammen. Dieser Reichstag katapultierte Polen von einem rückständigen Land zumindest partiell an die Spitze des Fortschritts, in gewisser Hinsicht sogar noch vor das revolutionäre Frankreich, mit dem es einen regen Gedankenaustausch gab. Er gab dem Land nämlich 1791 eine Verfassung, die erste geschriebene überhaupt in Europa. Am 3. Mai 1791 wurde sie beschlossen.

Bei alledem nahm der Sejm auf die erwähnten Kardinalrechte genauso wenig Rücksicht wie auf die Revolutionsfeindlichkeit der autokratischen Zarin. Das Einstimmigkeits- wurde durch das Mehrheitsprinzip ersetzt. Die Wahlmonarchie wurde in eine Erbmonarchie umgewandelt. Und analog zu islamistischen Staaten wurde der Abfall vom katholischen Glauben verboten. In ihrer Radikalität erinnerten die polnischen Reformen Zarin Katharina die Große an die ihr verhasste „französische Pest“. Der polnische Adel setzte jedoch auf Russlands Beschäftigung durch den Krieg mit dem Osmanischen Reich (und Schweden), eine Militärreform nach preußischem Vorbild sowie sein Bündnis mit Preußen.

Letztgenannte Defensivallianz vom 29. März 1790 erfüllte jedoch weder die polnischen noch die preußischen Erwartungen. Fried­richs des Großen Nachfolger Fried­rich Wilhelm II. hatte gehofft, sich im Gütlichen mit Polen auf den Erwerb der deutschsprachigen Städte Danzig und Thorn einigen zu können, den sein Oheim schon bei der Ersten Teilung erstrebt hatte. Anfang September 1790 beschloss der Sejm aber die absolute Integrität des Staatsgebietes. Seinen Wert als möglicher Bündnispartner gegen Österreich verlor Polen für den Preußenkönig, als dieser am 27. Juli 1790 mit Kaiser Leopold II. in der Reichenbacher Konvention zu einem Übereinkommen fand. Fried­rich Wilhelm musste sich fragen, warum er sich durch Polen in einen Konflikt mit Russland hineinziehen lassen sollte, wo nun auch noch der potenzielle Kriegsverbündete England sein Interesse an dem ostmitteleuropäischen Raum verlor, weil London seine Aufmerksamkeit nun ganz dem revolutionären Frankreich zuwandt, das sich auf der anderen Seite des Ärmelkanals gefährlich auszubreiten begann. Die Verfassung vom 3. Mai 1791 nahm Friedrich Wilhelm zum Anlass, die preußisch-polnische Defensivallianz vom 29. März 1790 zu kündigen.

Die Stunde der Wahrheit kam mit dem Ende des russisch-osmanischen Krieges am 9. Januar 1792, nachdem der russisch-schwedische bereits 1790 beendet worden war. Nachdem die Zarin in einer Deklaration am 18. Mai 1792 Polen unter anderem die Verfolgung von russischen Staatsangehörigen und Orthodoxen sowie Bündnisgespräche mit dem Osmanischen Reich vorgeworfen hatte, intervenierte sie mit 100000 Mann in dem Nachbarland, das nur 30000 Mann zu seiner Verteidigung aufbringen konnte. Der russische Vormarsch endete mit der polnischen Kapitulation im Juli 1792.

Österreich war zu dieser Zeit bezüglich Polens weitgehend handlungsunfähig, denn am 20. April des Jahres hatte Frankreich ihm den Krieg erklärt. Preußen sprang der Donaumonarchie zwar bei, verfolgte aber als überwiegend ostelbische Macht in diesem Krieg keine unmittelbaren eigenen Interessen und konnte deshalb auch mit der Einstellung der Kämpfe gegen das revolutionäre Frankreich drohen. Das wollten weder der Kaiser mit seinen von Frankreich bedrohten westrheinischen Besitzungen noch die revolutionsfeindliche Zarin. So kam es am 23. Januar 1793 in Sankt Petersburg zum Abschluss eines preußisch-russischen Teilungsvertrages, der Zweiten Teilung Polens. Wie schon nach der Ersten Teilung Polens von 1772 wurde auch nach dieser Zweiten von 1793 der polnische Sejm mit der Androhung militärischer Gewalt und Geldzuwendungen dazu gebracht, der Einigung der benachbarten Großmächte nachträglich seinen Segen zu geben. Das geschah am 23. September 1793.          Manuel Ruoff


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