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25.12.10 / Zu wenig Macht / Landesarbeitsgericht bremst Gewerkschaft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-10 vom 25. Dezember 2010

Zu wenig Macht
Landesarbeitsgericht bremst Gewerkschaft

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember in letzter Instanz entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist (Az: 1 ABR 19/10). Damit darf die CGZP keine neuen Tarifverträge mehr abschließen. Über die Gültigkeit der alten Tarifverträge machten die Richter keine Angaben. Im Wesentlichen bestätigte das Bundesarbeitsgericht damit Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg.

Geklagt hatten das Land Berlin und die Gewerkschaft Verdi. Der von der CGZP vereinbarte Stundenlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe liegt bei 6,40 Euro (Ost) beziehungsweise 7,60 Euro (West). Da die CGZP aber in den Betrieben kaum über Mitglieder verfügt, fehlt ihnen die "Mächtigkeit" als Gewerkschaft, um Forderungen auch durchsetzen zu können. Leih-arbeiter unterliegen der sogenannten "Equal Pay"-Regel, die besagt, dass auch Leiharbeiter gleiche Löhne wie die fest angestellten Beschäftigten erhalten müssen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Arbeitgeber eine Gewerkschaft finden, die dies durch einen Tarifvertrag unterbietet. Aber auch der jetzt vor Gericht erfolgreiche Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Bereich der Leiharbeit ungünstige Tarifverträge abgeschlossen. Nach Angaben der linken Tageszeitung "Junge Welt" sehen DGB-Verträgen Ostlöhne von 7,01 und 7,50 Euro sowie Westlöhne von 7,89 und 8,19 Euro vor. Das ist nicht viel mehr als die CGZP-Verträge vorsahen. Die Verträge des DGB standen aber nicht in der Kritik der Gerichte, weil der DGB über die notwendige Mächtigkeit (Mitgliederzahlen) verfügt. Die von CGZP-Verträgen tangierten Betriebe müssen sich nun auf Nachforderungen ihrer Mitarbeiter einstellen. Das kann Lohnnachzahlungen von 30 oder 40 Prozent bedeuteten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hatte darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber diese Beiträge im gegebenen Fall eigenständig nachzahlen müssten. Es steht eine Gesamtsumme von bis zu zwei Milliarden Euro im Raum.         H. Lody


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