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22.01.11 / Der Aufschrei

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-11 vom 22. Januar 2011

Der Aufschrei
von Konrad Badenheuer

Es kommt selten vor, dass sich acht pensionierte Bischöfe gemeinsam zu Wort melden, um gegen eine Fehlentwicklung in der EKD Stellung zu nehmen. Wer die Gepflogenheiten in der Evangelischen Kirche kennt, weiß, dass ein solches Vorgehen  einem Aufschrei gleichkommt.

„Die Kirche muss homosexuellen Menschen raten, bindungslos zu bleiben“, mahnte die Gruppe um Altbischof Ulrich Wilckens (Hamburg) in einer Beilage der Wochenzeitung „Die Zeit“. Dazu müsse die Kirche stehen, „auch wenn die Gesellschaft Druck ausübt“. Das neue Pfarrdienstrecht sei ein Zeichen, dass biblische Normen „leider auch in unserer Kirche vielfach nicht mehr ernst genommen werden, bis hinein in die Lebenspraxis mancher Pfarrer“.

Einige starke Argumente gegen die Öffnung der Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Paare hat die EKD noch vor wenigen Jahren selbst vertreten. Noch 2002 kritisierte sie das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über „eingetragene Lebenspartnerschaften“. Dieses Urteil – so die Überschrift der damaligen Stellungnahme, die bis heute auf ihrer Internetseite aufzurufen ist – „missachtet [den] Abstand zur Ehe“. Es dürfe „nicht dazu führen, dass ,ehebezogene Normen‘ nun nahezu vollständig auf homosexuelle Partnerschaften übertragen werden“.

Welche stärkere Übertragung „ehebezogener Normen“ ist eigentlich vorstellbar als ein neues Kirchengesetz (!), das es „verpartnerten“ Geistlichen erlaubt, wie Eheleute im Pfarrhaus zu leben? Eines von beiden muss total falsch sein: Entweder die damaligen Worte oder aber die heutigen Taten der EKD in dieser Sache.


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