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29.01.11 / Preußens Schlösser strahlen / Zahlreiche Kulturdenkmäler Brandenburgs sind wiederhergestellt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-11 vom 29. Januar 2011

Preußens Schlösser strahlen
Zahlreiche Kulturdenkmäler Brandenburgs sind wiederhergestellt

Preußens Schlösser haben Konjunktur. Die Besucherzahlen erreichen Rekorde und die restaurierten Kulturgüter können sich sehen lassen – vor allem in Brandenburg mit seinen über 500 Schlössern und Herrenhäusern.

Am Wochenende feierte Oranienburg zehn Jahre Schloss- und Kreismuseum mit einem Barock­konzert. Nicht nur die verantwortliche Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) hat viel zum neuen Glanz beigetragen, auch die Brandenburgische Schlösser GmbH (BSG) präsentiert inzwischen viele Objekte, als habe es den Verfall in der DDR nie gegeben. Ganze 18 Anlagen bewahrte die BSG vor dem Verfall – für fünf bis 15 Millionen Euro pro Schloss.

Altdöbern, einst vielleicht das schönste Schloss zwischen Dresden und Berlin, war 1989 fast zur Ruine nahe einem Braunkohletagebau verkommen, der Park von Schutt übersät. Einen ganzen Flügel hatten DDR-Funktionäre innen mit Umbauten in Beton zerstört. Nachdem die BSG erst Wasserbecken und Brunnen im Französischen Garten des Barockensembles wiederhergestellt hat, arbeitet sie nun an der Innenausstattung. Der Bau ist eigentlich bereit, Raum für allerhand Nutzungen zu bieten. Allein: Es findet sich nur schwer ein Investor, obwohl die Schlösser GmbH anbietet, dass „die Sanierungskosten nicht auf die zukünftigen Mieten umgelegt werden“.

Einzige Bedingung: Schlösser wie Altdöbern sollen als Kulturerbe „mit ihren wichtigsten Räumlichkeiten auch für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben“. Das schreckt Investoren offenbar ab. Ebenso wie die Angst vorm Denkmalschutz mit seinen manchmal rigiden Auflagen.

Zehn Schlösser besitzt die BSG, für fünf weitere bestehen Sanierungsaufträge. Doch weit mehr befinden sich in Gemeindebesitz. Die Kommunen können die Kosten für den Erhalt oft nicht aufbringen. Manchmal retten einstige Eigentümerfamilien durch Rückkauf die Substanz. Die einfache Rückgabe an die Vorbesitzer vor der DDR-Bodenreform verhindert eine umstrittene Gesetzgebung, so im Fall der Ländereien um Schloss Baruth. Der Besitz wurde 1946 entschädigungslos enteignet. Der Erbe, Friedrich  zu Solms-Baruth, muss laut Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts von 2008 Verzicht üben – Berufung nicht zugelassen. So verprellt die Politik manchen Investor, der ein wirkliches Interesse am Erhalt des Kulturerbes hat. SV


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