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29.01.11 / Verdiente Schlafmützen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-11 vom 29. Januar 2011

Verdiente Schlafmützen
von Konrad Badenheuer

Man muss die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) nicht mögen und ihre Ziele nicht teilen, um ihr zu dem gerichtlichen Erfolg vor wenigen Tagen zu gratulieren. In unheimlicher Weise haben seit einigen Jahren das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht in Deutschland Einbußen erlitten.

Ein Beispiel: Es gibt gute Gründe, die Leugnung und gar Billigung des Holocaust unter Strafe zu stellen. Aber der Hinweis muss erlaubt sein, dass die Bundesrepublik bis 1992 43 Jahre lang ohne ein solches Verbot ausgekommen ist. Und vor allem: Warum wurde eigentlich nicht die Leugnung jeglicher Völkermorde unter Strafe gestellt, wie die Schweiz es getan hat? Es war die offene Absage an die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, wenn sie denn Opfer genozidischer Verbrechen wurden. Dem deutschen Rechtsstaat sind Opfer stalinistischer Verbrechen ganz offiziell weniger wert als Opfer des NS-Regimes.

Hoch problematisch war auch ein zweiter Punkt dieses Gesetzes: Nicht nur die Leugnung, sondern schon die „Verharmlosung“ von NS-Verbrechen wurde unter Strafe gestellt. Aber wo fängt die Verharmlosung an? Seitdem haben deutsche Gerichte viel mit der Frage zu tun, in welcher Tonlage über die NS-Barbarei geredet werden muss, um vor Geldstrafen sicher zu sein. Der elementare Grundsatz der Bestimmtheit strafrechtlicher Normen wurde mit diesem Gesetz verletzt.

Die seitdem eingetretene Folge ist ein Überhandnehmen linker Gesinnungsstraftaten, bei denen oft jedes Unrechtsbewusstsein verloren gegangen ist. Die Blockade einer genehmigten Demonstration ist und bleibt ein Unrecht – unabhängig davon, wofür oder wogegen demonstriert wird. Doch wenn es „gegen Rechte“ geht (von denen viele gemessen an ihren Zielen offenkundig weit weniger „rechts“ sind als Kurt Schumacher oder Thomas Dehler es waren), dann rufen mitunter Bürgermeister und Abgeordnete offen zum Gesetzesbruch auf und frühere Bundestagspräsidenten beteiligen sich daran.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Januar ist darum ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung demokratischer Freiheitsrechte gegen Angriffe von linksaußen und links – leider auch aus den Reihen der SPD.

Dass die JLO nun juristisch gegen Politiker von Linkspartei, Grünen und SPD vorgehen will, die auch in diesem Jahr wieder ihren Trauermarsch blockieren wollen, ist nur konsequent. Dass sie die am 13. Februar 2010 bei Minusgraden stundenlang von der Polizei festgehaltenen legalen Demonstranten zu Schadenersatzforderungen aufruft, ebenfalls.

Ansonsten ist diese Gruppierung offenbar eher ein Verein von Schlafmützen: Auch sechs Tage nach ihrem juristischen Triumph war dieser Erfolg ihrer Internetseite (würden diese Leute „Weltnetzseite“ sagen?) noch nicht zu entnehmen. Deren letzte Aktualisierung lag über elf Monate zurück.


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