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29.01.11 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-11 vom 29. Januar 2011

Leserforum

Die Nürnberger Prozesse hatten viele rechtsstaatliche Schwächen

Zu: „Deutsche Tabus“ (Nr. 48)

Zu Recht hat die Preußische Allgemeine in etlichen Punkten kritisch über die neue Dauerausstellung in Nürnberg über das Internationale Kriegsverbrechertribunal berichtet. Aus meiner Sicht als US-Bürger, Historiker und Völkerrechtler ist aber die zusammenfassende Bewertung der Prozesse als „insgesamt fair“ zu großzügig.

Ich habe das Kapitel „Der Nürnberger Prozess“ in Alexander Demandts Buch „Macht und Recht – Die großen Prozesse der Geschichte“ (Beck’sche Reihe 1996) geschrieben und würde die Nürnberger Prozesse kritischer bewerten, zum Teil weil es zweifelsohne ein Sieger-Gericht war (ein echter, neutraler internationaler Gerichtshof mit schweizerischen, schwedischen, brasilianischen und so weiter Richtern wäre glaubwürdiger gewesen), und weil manche Anklagepunkte, wie das „Verbrechen gegen den Frieden“ (Art. 6(a) des Statuts), ex post facto geschaffen wurden. Ferner wurden viele falsche Dokumente vorgelegt, vor allem von den Sowjets, aber auch von Amerikanern und Briten. Die Verteidigung konnte sich nicht immer auf das klassische Argument „tu quoque“ berufen, wonach eine bestimmte Praxis hätte straflos bleiben müssen, wenn die Siegerstaaten die selbe Praxis angewendet hatten: Im Falle von Admiral Dönitz (U-Boot-Krieg) ließen die Alliierten dieses Argument gelten, auch die Straflosigkeit der deutschen Luftangriffe hat wohl damit zu tun, dass die Alliierten selbst deutsche Städte ungleich brutaler attackiert hatten.

Ganz anders beim Umgang mit der Vertreibung: Es wurden Deutsche bestraft, weil die Vertreibungen von 650000 Polen aus Westpreußen und dem „Warthegau“ und 100000 Franzosen aus dem Elsass als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschheit bewertet wurden. Doch gleichzeitig führten die Alliierten seit dem Frühjahr 1945 die grösste Vertreibung der Geschichte durch – 15 Mal größer und wohl über 100 Mal blutiger. Die Bestrafung der NS-Großen war wohl trotz allem legitim, aber umso unerträglicher war und bleibt die Tatsache, dass die Verbrechen, die an den Deutschen begangen wurden, die millionenfachen Vergewaltigungen deutscher Frauen, die Verschleppung Reichs- und Volksdeutscher zu Sklavenarbeit, das Massensterben in den Rheinwiesenlagern, unbestraft blieben. Schließlich gab es in Nürnberg keine prozessuale „Waffengleichheit“ von Anklage und Verteidigung und das Prinzip „audiatur et altera pars“ wurde nur zum Teil beachtet.

Ein schönes Beispiel für die Defizite der Prozesse: In einem Dokument vom 25. Oktober 1944, in dem General Alfred Jodl befiehlt, dass Beweise über die Ausschreitungen der russischen Soldaten in Ostpreußen gesammelt werden müssen, „Aufnahmen, Zeugenvernehmungen, Tatsachenberichte“, wird in der englischen Übersetzung vom 16. Oktober 1945 als eine Anordnung zur „Fabrizierung“ (!) von Beweisen („Jodl orders a.o. the propagation of Russian atoricities in East Prussia.  Faked reports, photographs and examinations of witnesses have to be produced“ [Nürnberger Dokument PS-1787]) – natürlich eine politisch motivierte Rücksichtnahme auf die Sowjets. Ich habe darüber bereits in meinem Buch „Die Wehrmachtuntersuchungsstelle“ geschrieben (Kapitel 2, Seite 40f.). Das durch den Strang vollzogene Todesurteil gegen Alfred Jodl war denn auch unter den Alliierten umstritten und wurde vom französischen Richter Henri Donnedieu de Vabres offen als Fehlurteil bezeichnet.

Dies bedeutet nicht, dass man nicht viele Nazis hätte verurteilen sollen. Natürlich waren viele schuldig, aber man hätte sie lieber vor ein mit unbelasteten Deutschen als Ankläger und Richter besetztes Reichsgericht gestellt. Dies war übrigens die Meinung des Ex-Kanzlers Heinrich Brüning. Ein Gericht, in dem von Stalin entsandte Richter saßen (der mehr Menschen auf dem Gewissen hatte als Hitler) und Vertreter der Anglo-Amerikaner, die bis zu 600000 zivile Opfer des völkerrechtswidrigen Bombenterrors zu verantworten hatten, ist wohl im Ansatz fragwürdig und besitzt kaum Legitimität.

„Nürnberg“ hatte trotzdem Potenzial für die Weiterentwicklung des Völkerrechts, einige wichtige Punkte davon erwähnt die PAZ in dem genannten Artikel, aber man hat dieses Potenzial seitdem kaum genutzt.

Prof. Dr. Alfred-M. de Zayas, Genf, Schweiz

 

 

Badeschaukel

Zu: „Dem Traum vom Fliegen näher“ (Nr. 1)

Auf dem Bild erkannte ich sofort unten rechts eine Schaukelwanne wieder, wie ich sie in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Neuhausen bei Familie Hennig in der Birkenallee im Garten sah. Wenn man wirklich damit schaukelte, müsste doch das Wasser bei jedem Schwung übergelaufen sein! Das Zeitungsfoto erweckte sofort die Erinnerung aus der Kindheit.            

Dorothea Blankenagel, Duisburg

 

 

Alberner Kriegstrauma-Artikel

Zu: „Der Schmerz wirkt noch immer nach“ (Nr. 52)

Vorweg eine Klarstellung: Ich bin ein Kriegskind des Jahrgangs 1935. Meine zwei Kinder sind Jahrgang 1966 und 1969. Ich glaube, aufgrund dieser Tatsachen mitreden zu können.

So wie Sie das Fazit Ihres Artikels über langfristig wirkende Traumatisierungen durch Krieg und Vertreibung in die Überschrift setzen, so möchte ich Ihnen sagen, dass ich noch nie so viel Blödsinn auf einmal gelesen habe.

Bevor ich diesen Brief begann, habe ich meine Kinder befragt: Über ihre Schmerzen, ihre Traumata, ihre Verlorenheitsangst und ihre seelischen Trümmer, ihr diffus depressives Lebensgefühl, ihr Verlangen, mit mir als Täter Frieden zu schließen, ihren Wunsch, aus kollektiver Verstrickung erlöst zu werden, ihre von mir nicht zugelassene Trauer. Ich redete mit ihnen über all das, was ich ihnen laut der beiden Buchautoren Sonya und Yuri Winterberg und Bettina Albert vererbt haben soll.

Meine Kinder bekamen den Mund nicht mehr zu, und aus ihren Augen konnte ich die Frage lesen: Ist der Alte noch bei Verstand? Jetzt bekam ich Angst, eingeliefert zu werden, und zu meiner Rettung zeigte ich ihnen den Artikel.

Wir haben uns dann ganz köstlich amüsiert und beschlossen, den Artikel zu vervielfältigen, um gute Bekannte am Amüsement teilhaben zu lassen. Denn mit der Verbreitung gelungener Komik soll man nicht geizen. 

Friedrich Kellner, Kogel

 

 

Max Schmeling freiwillig bei der Fallschirmtruppe

Zu: „Annäherung an eine Box-legende“ (Nr. 48)

Ich habe als Historiker und Zeitzeuge den Artikel über Max Schmeling gelesen. Man muss immer wieder staunen, wie historische Begebenheiten bewusst oder unbewusst unrichtig wiedergegeben werden:

1. Zur Fallschirmtruppe wurden nur Freiwillige einberufen, dem ging eine überaus strenge Auswahl voraus.

2. Max Schmeling hatte das Höchstalter für normale Einberufungen überschritten. Zudem war er gesundheitlich für den Wehrdienst untauglich. Er hatte einen verkrümmten Finger, den er sich in der Jugend durch einen Unfall zugezogen hatte. Die Folge war eine Sehnenverkürzung, er konnte zwar mit der geballten Faust boxen, aber für den militärischen Dienst an der Waffe war er untauglich. Schmeling wollte unbedingt als Freiwilliger angenommen werden und ließ sich seine Hand operieren. Auf die Gefahr hin, niemals mehr boxen zu können, ließ er sich einen komplizierten Sehnenschnitt machen, sein gekrümmter Finger wurde gestreckt.

Er sagte in seinen Erinnerungen, er habe sich freiwillig zu den Fallschirmjägern gemeldet, weil er ein Boxer war. Im Boxring lernte er vieles von dem, was ein Fallschirmjäger haben muss: Innere Disziplin und Gehorsam gegen den Befehl des Herzens. Natürlich hat sein Freund General Ernst Udet seine freiwillige Meldung unterstützt.

Die heute verbreitete fälschliche Meinung, dass seine Einberufung zur Fallschirmtruppe erfolgte, um ihn wegen seiner Ablehnung der NSDAP nicht beizutreten, entbehrt jeder Grundlage. Er sagte selbst, dass man ihm nie nahegelegt habe, dieser Partei beizutreten.

Nach seiner Verletzung beim Sprung über Korinth durfte er den Kreta-Einsatz nicht mitmachen. Danach war er nur noch als Ausbilder tätig und wurde kurz vor Ende des Kriegs ehrenvoll als Leutnant d. R. entlassen.       

Heinz Unruh, Lemförde

 

 

Und was ist mit den Benesch-Dekreten?

Zu: „Pressefreiheit in Gefahr?“ (Nr. 52)

Ab Anfang des Jahres hat Ungarn den EU-Vorsitz inne. Groß war die Entrüstung über das neue ungarische Mediengesetz. Es wird als Medien-Knebelgesetz bezeichnet, weil es das Prinzip der Pressefreiheit in der EU verletze. Der ungarische Ministerpräsident wurde praktisch gegenüber EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso zu der Aussage gezwungen, dass er zu Änderungen am Mediengesetz bereit sei, falls die EU dies verlange. Das finde ich ganz richtig!

Doch wie sieht es mit den Benesch-Dekreten aus, die die Grundlage für die Vertreibung von über 3,2 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in Böhmen und Mähren bildeten? Sie wurden später in Verfassungsrang erhoben und gelten noch heute. Die Tschechische Republik gehört ebenfalls der EU an. Damit sind diese Dekrete inzwischen nicht nur ein deutsch-tschechisches Problem, sondern ein europäisches, sind Bestandteil einer europäischen Rechtsordnung ebenso wie das ungarische Mediengesetz. Wurde hier auf die Prager Regierung seitens der EU Druck ausgeübt, diese Dekrete für nichtig zu erklären? Hat sich die deutsche Regierung einer Aufnahme Tschechiens in die EU widersetzt, weil die Benesch-Dekrete immer noch gelten? Mit einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur sind weder das ungarische Mediengesetz noch die Benesch-Dekrete zu vereinbaren.     

Dieter Pohle, Senftenberg

Anm. d. Red.: Der Skandal ist, was Berlin betrifft, sogar eher noch größer. Das Europäische Parlament hat nämlich in den Jahren 1999 und 2000 zwei Mal die Aufhebung der Benesch-Dekrete gefordert, weil sie gegen die „Kopenhagener Kriterien“ verstoßen. Es war die damalige rot-grüne Bundesregierung Schröder-Fischer, die – im diplomatischen Zusammenspiel mit Prag und unmittelbar gegen die Rechte ihrer eigenen Bürger – durchsetzte, dass die Tschechische Republik der EU am 1. Mai 2004 ohne Aufhebung dieser Dekrete beitreten konnte.

 

 

Wie ein leichtes Dessert

Betr.: Wochenrückblick

Hans Heckels „Sicht der Dinge“ befindet sich bezeichnenderweise auf der letzten Seite Ihrer Wochenzeitung, quasi als leichtes Dessert nach oft schwerverdaulichem Hauptgericht. Das entspannt!     

Gisela Recki, Troisdorf

 

 

Der NS-Staat hat keine kirchlichen Feiertage abgeschafft

Zu: „Jerusalem, Athen und Rom“ (Nr. 51)

Herr Bues schreibt: „Abschaffung der christlichen Feiertage wie bei Stalin oder Hitler?“ Denke ich an Hitler, denke ich an Reichskonkordat und Konfessionsschulen.

Hitler ist nie aus der katholischen Kirche ausgetreten und er hat keinen kirchlichen Feiertag abgeschafft, nicht einen einzigen.

Dreimal darf der Artikelschreiber raten, wer denn den Buß- und Bettag, einen christlichen Feiertag, abgeschafft hat, Adolf Hitler oder die Länderkammern der BRD?         

Manfred Bremhorst, Remscheid

 

 

Die doppelte Heimatlosigkeit schmerzt

Betr.: Heimatlos

Was Heimatlosigkeit bedeutet, das haben die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten vor 65 Jahren auf schmerzvolle Weise erfahren müssen. Entwurzelt vom heimischen Umfeld, mussten sie sich in einem ihnen fremden Land völlig neu umorientieren und den Neuanfang wagen. Heute, 65 Jahre danach, ist ihnen erst nach heftigen politischen Debatten mit der Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ offiziell ein Platz in der Geschichte eingeräumt worden.

Die Advents- und Weihnachtszeit führte uns sichtbar vor Augen, welche Bindungskraft traditionelle Werte, vertraute Sitten und Gebräuche entfalten, von christlich-religiösen Traditionen ganz abgesehen. Wer wollte sie missen, sie gar aufgeben, nur um sich dem Zeitgeist der Beliebigkeit anzupassen, ja, letztlich orientierungs- und heimatlos zu werden, wohl wissend, dass es unter semantischen Gesichtspunkten nur eine Heimat gibt?

Viele Wähler aus dem wertekonservativen Lager haben in den letzten Monaten die bittere Erfahrung machen müssen, nicht mehr von der Partei vertreten zu werden, die sie über Jahrzehnte gewählt haben, wie der einschlägigen Tagespresse zu entnehmen ist. Sie fühlen sich im Dschungel der politischen Beliebigkeit ausgegrenzt. Diese ehrenwerten Bürger sehen sich sogar an den rechten Rand des Parteienspektrums abgeschoben und zu Unrecht diffamiert, nur weil sie an ihren bewährten Werten und Maßstäben festhalten, auf deren Grundlage auch sie unser Land nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut und zu neuem Ansehen und Wohlstand beigetragen haben. Sie haben das Feuer des Bewährten weitergetragen und die Asche des Überholten zurückgelassen, wie es auch der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 zweifelsfrei zu entnehmen ist. Diese Bürger haben das Vertrauen zu der Partei verloren, von der sie glaubten, dass die von ihnen gewählten Volksvertreter ihre werteorientierten Vorstellungen am besten wahrnehmen würden. Die bittere Erkenntnis, die politische Heimat verloren zu haben und damit auch politisch heimatlos geworden zu sein, ist nicht frei von einer gewissen Tragik. Die Enttäuschung schmerzt auch dadurch umso mehr, wenn zudem noch historische Fakten beziehungsweise die historische Wahrheit dem „demokratischen Konsens“ neuerdings unterworfen oder gar ignoriert werden.

Per Knopfdruck lässt sich nun einmal verlorengegangenes Vertrauen nicht so rasch wiederherstellen – es bleibt wie ein Riss im Glas.   

Peter Fünning, Lübeck

 

 

US-Jäger schossen auf Zivilisten

Zu: Leserbrief „Deutsche Flieger wurden wegen ihrer Ritterlichkeit selbst von Feinden gewürdigt“ (Nr. 51)

In Bestätigung dessen kann ich folgende authentische Unterlagen empfehlen, die in dem Buch „Horrido“ (mit englischem Text) im Oktober 1968 auf dem US-Buchmarkt erschienen sind. Verfasst ist dieses Buch von dem US-Luftwaffen-Offizier Colonel Raymond F. Toliver. Zitat: „Bei der US-Luftwaffe bestand – im Gegensatz zur deutschen Luftwaffe – der Befehl, feindliche Piloten am Fallschirm noch in der Luft beziehungsweise am Boden abzuschießen.“ Dort heißt es weiter: „Deutsche Piloten hielten sich strikt an die ungeschriebenen Gesetze von Ritterlichkeit und Fair-Play, wohingegen während des zu Ende gehenden Krieges amerikanische Jägerpiloten aus ihren Mustangs zivile Flüchtlinge aus Dresden unter Beschuss nahmen; ebenfalls feuerten sie auf deutsche Piloten, die aus ihrem brennenden Flugzeug ausgestiegen waren und am Fallschirm hingen. Solche Taten machten es den besiegten Deutschen sehr schwer, an die Segnungen des ,american-way-of-life‘ beziehungsweise unsere guten Sitten zu glauben, die sie auf so unritterliche [unchivalrous] Art erfahren mussten.“         

Bert Jordan, Landstuhl


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