25.04.2024

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05.02.11 / Rückschnitt des Sozialstaates

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-11 vom 05. Februar 2011

Wilhelm v. Gottberg:
Rückschnitt des Sozialstaates

Die obersten Bundesgerichte einschließlich des Bundesserfassungsgerichts haben in Grundsatzurteilen kräftig zur Ausuferung des Sozialstaates beigetragen und damit diesen unfinanzierbar gemacht. Kommt nun bei der Jurisprudenz die Einsicht, dass die Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sein dürfen?

Mit der Agenda 2010 der vormaligen rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder begann der Rückschnitt des Sozialstaates. Aufgrund dessen liefen der SPD die Wähler davon.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt klargestellt, dass sozialwidriges Verhalten von Hartz-IV-Empfängern zukünftig nicht mehr durch eine Sonderzahlung „wegen einer vermeintlichen Notlage“ gewissermaßen belohnt wird.

Im Streitfall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin die Übernahme von Stromschulden in Höhe von 1150 Euro beantragt. Diese waren entstanden, obwohl die Behörde Geld für die Stromabschläge schon gezahlt hatte. Dieses Geld war nicht weitergeleitet worden.

Die Richter waren der Auffassung, dass die Frau nun gegebenenfalls für eine Über- gangszeit mit einer Stromsperre leben müsse, obwohl zum Haushalt drei Kinder gehören. Für deren Versorgung sei die Mutter zuständig. Da die Wohnung weiterhin beheizt und mit warmem Wasser versorgt werde, drohe den Kindern keine Gesundheits- gefährdung. Auch Grundschulkinder können – so das Gericht – für eine befristete Zeit durch kalte Speisen ausreichend ernährt werden.


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