25.04.2024

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05.02.11 / Wo das Geld verschwindet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-11 vom 05. Februar 2011

Wo das Geld verschwindet
von Hans Heckel

Die Idee war bestechend, und sie hat für sich genommen kaum an Reiz verloren: Statt einfach mehr Geld auszuschütten an Hartz-IV-Familien soll per „Bildungspaket“ in Form eines Gutscheinsystems dafür gesorgt werden, dass die Mittel auch wirklich der Bildung und Erziehung der rund 2,5 Millionen betroffenen Kinder zugute kommen.

Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass soziale Missstände nie mit Geld allein zu beheben sind. Arme Familien, die trotz ihrer schwierigen Lage alles in ihrer Macht stehende tun, um ihre Kinder so gut es geht zu fördern, würden die zusätzlichen Mittel ohnehin so einsetzen, wie es das „Bildungspaket“ vorsieht. Doch gibt es auch Fälle, wo die Eltern weniger fürsorglich mit ihrem Nachwuchs umgehen. Dass diese daran gehindert werden, das Plus in der Kasse zu verprassen – umso besser.

Am Beispiel des Bildungspakets konnten die Deutschen jedoch schmerzlich beobachten, was aus einer guten Idee werden kann, wenn sich die Ministerialbürokratie und Kompromissrunden von Parteien und Interessenverbänden darüber hermachen. Zunächst sollten die Arbeitsagenturen das Geld verteilen. Um etwa die Bezuschussung von Mitgliedschaften in Vereinen zu organisieren, sollten die Agenturen eine „Markterkundung“ unter den mehr als eine halbe Millionen Vereinen in Deutschland durchführen – was auch immer „Markterkundung“ bei gemeinnützigen Vereinen bedeuten mag. Hernach sollte eine „Leistungsvereinbarung“ mit den Vereinen geschlossen werden, wo „Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen“ genau geregelt werden. Welcher kleine Sportclub sollte sich diesem Verwaltungsgetöse aussetzen?

Es drohte eine bürokratische Totgeburt. Also wurde dieser Plan modifiziert. Nun sollen die Kommunen die Vereinbarungen mit den Vereinen regeln. Sicher ein Fortschritt, doch wer hoffte, dass damit auch die horrenden Verwaltungskosten gesenkt würden, wurde enttäuscht: Die Vertreter der Kommunen machten als erstes ihren Anspruch auf Verwaltungskostenzuschuss in der gleichen Höhe geltend, wie er für die umständliche Regelung durch die Arbeitsagenturen fällig gewesen wäre: 135 Millionen Euro, das entspricht 17 Prozent des 790-Millionen-Gesamtpakets. 17 Prozent! Selbst die Krankenkassen kommen mit 5,5 Prozent Verwaltungsaufwand aus, die Gesetzliche Rentenversicherung gar mit fünf!

Vor Jahren ergab eine internationale Studie, dass Deutschland unter den entwickelten Wohlfahrtstaaten pro Steuerzahler am meisten Geld für Soziales ausgibt, damit aber von allen am wenigsten erreicht. Das Schicksal des „Bildungspakets“ gibt Aufschluss darüber, wie es zu dieser Schieflage kommen konnte.


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