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05.03.11 / Höchste Würde / Der »Doktor« ist mehr als nur Namenszusatz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-11 vom 05. März 2011

Höchste Würde
Der »Doktor« ist mehr als nur Namenszusatz

Für eine akademische Laufbahn ist er unverzichtbar, im Berufsleben ist er karrierefördernd, und gesellschaftlich verschafft er Anerkennung – der Doktortitel. Man behält ihn ein Leben lang, unabhängig von Beruf und Dienststellung. Es sei denn, man hat geschummelt.

Die „causa Guttenberg“ ist aus universitärer Sicht keine Lappalie, und der Protest gegen den nunmehrigen Ex-Minister war geradezu zwingend. Der Doktor, der durch die Promotion (lat. promotio = Beförderung) erworben wird, ist die höchste akademische Würde und bescheinigt dem Doktoranden die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist in der Regel ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Hochschulstudium. Für die Promotion ist eine schriftliche Forschungsarbeit, die Dissertation, anzufertigen. Sie muss durch Vermittlung neuer Erkenntnisse zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen und so eine eigenständig erbrachte Forschungsleistung dokumentieren. Mit der Abgabe der Dissertation gibt der Kandidat schriftlich eine ehrenwörtliche Erklärung ab, die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, alle verwendeten Hilfsmittel und Quellen angegeben und alle aus anderen Werken wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche gekennzeichnet zu haben. Ist die Doktorarbeit angenommen, muss der Kandidat sie in einer mündlichen Prüfung „verteidigen“ und die von ihm aufgestellten Thesen in einem wissenschaftlichen Diskurs vertreten. Je nach Promotionsordnung kann auch in weiteren Themenbereichen geprüft werden. Die Dissertation muss dann innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, sei es durch die Abgabe von 150 Exemplaren, als Buch oder als Online-Publikation. Mit der Veröffentlichung ist das Promotionsverfahren abgeschlossen. Der Kandidat erhält die Promotionsurkunde und damit das Recht, den Doktorgrad zu führen.

Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben, beispielsweise wegen Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten Leistung, Plagiat, Fälschung oder Bestechung, erkennt die Universität den Doktorgrad durch Rücknahme der Verleihung ab. Von da an darf er nicht mehr geführt werden.  Jan Heitmann


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