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19.03.11 / Umstrittene Gleichsetzung / Neue Polen-Partei: Mit deutscher Volksgruppe auf Augenhöhe?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-11 vom 19. März 2011

Umstrittene Gleichsetzung
Neue Polen-Partei: Mit deutscher Volksgruppe auf Augenhöhe?

Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura hat mit seiner Ankündigung, Anfang April eine Polen-Partei in Deutschland gründen zu wollen, den Blick der Öffentlichkeit auf die Polen in der Bundesrepublik gerichtet. Der im schlesischen Gleiwitz geborene Aussiedler ist überzeugt, dass die  Interessen der Polen hierzulande von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestmöglich geschützt seien. Zusammen mit dem Bund der Polen in Deutschland e.V. hat er bereits dafür gesorgt, dass sich die Bundesregierung mit den „Göring-Dekreten“ auseinandersetzt, gemäß denen 1940 das Vermögen polnischer Verbände beschlagnahmt worden war.

Doch Hambura will noch mehr: Er will, dass die Polen in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt werden, so wie die deutsche Volksgruppe in Polen. Es sei ungerecht, so auch Marek Wojcicki, Präsident des Bundes der Polen in Deutschland e.V., dass die etwa 150000 in Polen lebenden Deutschen Zuschüsse in Höhe von rund 25 Millionen Euro erhalten würden, während die deutlich größere Gruppe der polnisch-stämmigen Bundesbürger nur eine kulturelle Förderung in Höhe von 300000 Euro über Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erhielten. Wojcicki, der betont, dass sein Verein eine reine unparteiliche Interessenvertretung sei, die mit jeder Regierung zusammenarbeite, gehört zwar nicht zu den Parteineugründern um Hambura, teilt aber manche ihrer Positionen.

Hambura ist überzeugt, dass seine neue Partei auf ein Wählerpotenzial von 1,5 Millionen Personen zurückgreifen kann. Denn außer den Aussiedlern und zugewanderten Polen der letzten Jahrzehnte gäbe es noch die Ende des 19. Jahrhunderts zugewanderten sogenannten Ruhrpolen, die polnischstämmig seien. Auch würden durch den Wegfall der Arbeitsbeschränkungen für osteuropäische Arbeitnehmer zum Mai bestimmt Hunderttausende Polen hinzukommen.

Für sie alle will der Anwalt den Status der nationalen Minderheit – wie die Polen ihn laut Hambura bereits vor dem Zweiten Weltkrieg gehabt haben sollen – einfordern, der ihnen mehr Rechte im Bereich des Bildungswesens und der Sprachförderung gewähren würde. Muttersprachlicher Unterricht an den Schulen gehört für ihn dazu. Dass die in Deutschland lebenden Polen diesen bisher nicht eingefordert haben, sieht er nicht als Hinderungsgrund. Erst müsse das Angebot geschaffen werden, dann würde die Nachfrage schon kommen, so Hambura. Die Bundesregierung hingegen zeigt wenig Verständnis für die Argumente des Gleiwitzers (siehe Seite 8).                 Bel


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