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26.03.11 / Terror gegen Apotheker / Weil er die »Abtreibungspille« nicht verkaufen will

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-11 vom 26. März 2011

Terror gegen Apotheker
Weil er die »Abtreibungspille« nicht verkaufen will

Andreas K. betreibt am Maybachufer in Kreuzberg eine Apotheke. Der gläubige Katholik verkauft aus Gewissensgründen die sogenannte Abtreibungspille nicht. Kondome und Kontrazeptiva hat der Apotheker zwar im Angebot, doch hat K. dazu einen eigenen Beipack­zettel entwickelt, in dem etwa zu lesen ist: „Das unveräußerliche Lebensrecht jedes Menschen von der Empfängnis an ist ein Grundprinzip der bürgerlichen Gesellschaft.“ Das entspreche seinen ethischen Überzeugungen, so K.

Mit seiner Haltung hat sich K. Feinde gemacht: Zum „Weltfrauentag“, dem 8. März, erhielt der Apotheker bereits 2010 ungebetenen Besuch. Dieses Jahr sah er sich erneut Übergriffen ausgesetzt. Auf der linksextremen Internetplattform „Indymedia“ bekannten sich gewaltbereite Feministen dazu, Andreas K.s Schaufensterscheiben demoliert zu haben. Die Randalierer beanstandeten, K. vertrete „ein verschärftes Bild einer patriarchalen Gesellschaft“. Ein anderes Bekennerschreiben fordert: „Kein Gott! Kein Staat! Kein Ehemann!“ Daher habe man sein Geschäft anlässlich des Weltfrauentages „umgestaltet“, denn die Apotheke gehe „gegen die Selbstbestimmung von Frauen“ vor. Drohend heißt es weiter: „Im Kiez selbst wurden die Gehwege verschönert und dazu aufgerufen, die Apotheke zu schließen.“

Der so Attackierte fordert Toleranz ein: „Ich will sie damit nicht vor den Kopf stoßen. Wir sind ein bunter Kiez, und dazu gehört auch meine Meinung. Außerdem bin ich für ein Gespräch immer offen.“ Er versteht die Aufregung ohnehin nicht, denn in den 21 Jahren, in denen er die Apotheke betreibe, habe er nur zweimal Frauen das gewünschte Präparat verweigern müssen.

Rückendeckung erhält Andreas K. von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände. Apotheker dürften sich beim Verkauf von Verhütungsmitteln auf ihre Gewissensfreiheit berufen. Jan Ott, Sprecher des Apothekerverbandes Berlin, teilt diese Einschätzung, „da sich der Apotheker auf seine im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit berufen kann“.

Weniger eindeutig sieht es Medizinrechtler Andreas Straubinger. Auf dem Lande, wo es keine große Apothekendichte gäbe, „könnte es eng werden, wenn mir der Apotheker sagt, dass er das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann“. Da hinter den beiden Anschlägen ein politisches Motiv vermutet wird, ermittelt der Staatsschutz.        Hans Lody


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