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09.04.11 / So geht’s legal zum Doktortitel / Ingo von Münch, einst Hamburgs Zweiter Bürgermeister, gibt Promotionstipps

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-11 vom 09. April 2011

So geht’s legal zum Doktortitel
Ingo von Münch, einst Hamburgs Zweiter Bürgermeister, gibt Promotionstipps

Hätten Karl-Theodor zu Guttenberg oder die Stoiber-Tochter nur dieses Buch gelesen, dann wäre das Malheur mit der Doktorarbeit nicht passiert! Ingo von Münch, selbst Juraprofessor und Doktorvater von über 100 Promovenden, hat diesen Ratgeber schon 2002 verfasst, als Karl-Theodor zu Guttenberg gerade mit seiner Arbeit begann. Seitdem ist das Buch ein Bestseller geworden und erscheint bereits in dritter Auflage.

Das Buch befasst sich mit allen Fragen rund um die Promotion und ist ein guter Ratgeber für alle, die promovieren wollen. Gefährlich wird das Buch allerdings als Geschenk für alle, die bereits promoviert haben. Sie könnten im Nachhinein – und dann wäre es vielleicht zu spät – erkennen, was sie alles versäumten.

Das betrifft übrigens nicht nur den Doktoranden, sondern auch die Fakultät. Münch erklärt nämlich sehr deutlich, dass der Doktorgrad nicht von einem „Doktorvater“ alleine, sondern von einer ganzen Fakultät verliehen wird. Angewendet auf die juristische Fakultät in Bayreuth hieße das also, dass dort unglaublich schlampig gearbeitet worden ist.

Das Buch ist, was bei Sachbüchern dieser Art durchaus selten vorkommt, vergnüglich zu lesen. Der Autor führt locker und geistreich die Feder. Schließlich war er auch einmal Zweiter Bürgermeister der Hansestadt Hamburg und Wissenschafts- und Kultursenator. Er hat nicht nur alle Höhen und Tiefen des juristischen, sondern auch des politischen Lebens durchschritten. Viele kleine Anekdoten erleichtern das Lesen.

Es gibt tatsächlich Leute, berichtet Münch, die mit allerlei zweifelhaften Angeboten versuchen, die Würde des Doktorgrades zu erlangen. Das Buch ist „hintersinnig“, schrieb die „Neue Zürcher Zeitung“, weil es einem „Satiriker unerschöpfliches Material für eine ‚Kritik der Promotion‘ böte“. Das würde etwa für den „Doktor pecuniae causa“ (des Geldes wegen) gelten, wo Promovenden in osteuropäischen Ländern Doktortitel erkaufen und dann feststellen, dass sie ihn in Deutschland gar nicht führen dürfen. Oder der Unternehmensberater, der vor Gericht um die Rückgabe von 40000 D-Mark kämpfte, die er gutgläubig einem Betrüger für die Ausarbeitung seiner Doktorarbeit überwiesen hatte – und nun ohne Geld und ohne Doktor dastand.

Davon abgesehen führt von Münch mit praktischen Hinweisen durch den jahrelangen Dschungel einer juristischen oder geisteswissenschaftlichen Promotion. Hier kann teures Lehrgeld vermieden werden.         Hinrich E. Bues

Ingo von Münch: „Promotion“, Mohr Siebeck, 217 Seiten, 19 Euro


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