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30.04.11 / Hassprediger muss gehen / Frankfurter Ausländerbehörde weist radikalen Fundamentalislamisten Bilal Philips aus

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-11 vom 30. April 2011

Hassprediger muss gehen
Frankfurter Ausländerbehörde weist radikalen Fundamentalislamisten Bilal Philips aus

Die Sicherheitsbehörden greifen durch: Der islamistische Hassprediger Bilal Philips ist auf Dauer aus Deutschland ausgewiesen worden. Ihm wird vorgeworfen, durch Hetzreden zur Radikalisierung junger Muslime in Deutschland beigetragen zu haben.

Nur wenige Stunden zuvor war Philips noch gemeinsam mit dem zum sunnitischen Islam konvertierten deutschen Prediger Pierre Vogel alias Abu Hamza bei einer Kundgebung in Frankfurt am Main vor 1500 Anhängern aufgetreten. Die Szenerie auf dem abgesperrten Roßmarkt war nach abendländischen Wertvorstellungen bedrück-end: Streng getrennt nach Frauen und Männern folgten die Zuhörer den Ausführungen Vogels zum Thema „Islam – die missver-standene Religion“. Jenseits der Absperrung demonstrierten 500 Menschen friedlich gegen die Kundgebung. Aufgerufen dazu hatte eine seltsam anmutende Koalition aus Grünen, „antifaschistischen“ Gruppen und der NPD. Zunächst sprach Vogel Arabisch, dann Deutsch, schließlich übersetzte er die Worte des als Überraschungsgast angekündigten Philips aus dem Englischen ins Deutsche. Absichtliche Unterstellungen gegen seine Religion, unbewusste Fehlinterpretationen und Muslime, die ihren Glauben nicht praktizierten, seien Schuld an einer Islamphobie in Deutschland. So sei es beispielsweise falsch, dass Frauen zum Tragen des Schleiers gezwungen oder Ehrenmorde gerechtfertigt würden. Hasstiraden dagegen waren von ihnen nicht zu vernehmen.

Solch moderate Töne ist man von den beiden sonst nicht gewohnt, bekennen sie sich doch offen zum Salafismus, einer fundamentalistisch-radikalislamischen Strömung, die sich an den „frommen Altvorderen“ sowie dem Koran und der Sunna als Primärquellen des Islam orientiert. Beide werden schon seit längerer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Stadt Frankfurt hatte die Veranstaltung auf dessen Empfehlung hin verboten, war damit aber vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Eine Beschwerde der Stadt wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof erst kurz vor der Veranstaltung zurück und gab für den Auftritt der beiden Hassprediger endgültig grünes Licht. Allerdings erließ das Gericht 16 Auflagen. So waren nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente erlaubt, „die den öffentlichen Frieden wahren“. Ebenfalls untersagt waren „Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen“ sowie die Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.

Tatsächlich hatten die Sicherheitsbehörden genau das von den beiden Radikalislamisten erwartet. Vogel, ehemaliger Junioren-Meister im Boxen, gilt als eine der prominentesten und einflussreichsten Figuren der deutschen Konvertitenszene. In Vorträgen, Internet-Videos und bei Fernseh-auftritten wirbt er für den Übertritt zum Islam, der allen anderen Glaubensrichtungen „absolut überlegen“ sei. Er lehnt ein pluralistisches Nebeneinander von Religionen grundsätzlich ab und vertritt ein archaisches Frauenbild, indem er Gewalt gegen Frauen rechtfertigt und für die Steinigung von Ehebrecherinnen eintritt. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist diese Einstellung schlicht „abartig“. Der Verfassungsschutz wirft Vogel vor, durch seine demokratiefeindliche Glaubenslehre gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des Gleichheitsgrundsatzes zu verstoßen und die Radikalisierung von Muslimen voranzutreiben. Es gilt als erwiesen, dass der Attentäter, der am 2. März auf dem Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten tötete, durch Vogels Äußerungen radikalisiert wurde.

Der 1947 in Jamaika geborene und in Kanada aufgewachsene Philips konvertierte 1972 zum Islam und gründete 1994 in Dubai ein Zentrum, das sich mit der multimedialen Verbreitung radikalislamischer Thesen beschäftigt. Er wird scharf kritisiert, weil er unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle fordert und zu deren Ermordung aufruft. In den USA, Australien und der Schweiz gilt er als „Nationales Sicherheitsrisiko“ und hat Einreiseverbot.

Nun haben auch die deutschen Sicherheitsbehörden die Gunst der Stunde genutzt, Philips des Landes zu verweisen. Die Ausweisungsverfügung wurde ihm im Frankfurter Polizeipräsidium übergeben, wo er sich nach Ende der Veranstaltung zu melden hatte. Ort und Zeitpunkt sollten de-eskalierend wirken, sagte ein Polizeisprecher. Gegen die Verfügung kann Philips innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Einspruch einlegen. Unabhängig davon, ob er davon Gebrauch macht, würde er bei Missachtung der Verfügung zur Fahndung ausgeschrieben und festgenommen werden. Mittlerweile hat er Deutschland mit unbekanntem Ziel verlassen.

Möglich macht dies das Ausländergesetz. Danach kann ein Ausländer ausgewiesen werden, „wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt“. Selbst Ausländer aus EU-Ländern und solche, die über einen besonderen Ausweisungsschutz verfügen, können aus schwer wiegenden Gründen aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen. Es gibt also wirksame Instrumente, demokratiefeindliche Aktivitäten durch Ausländer zu unterbinden. Sie müssen nur konsequent angewendet werden. Im Fall Vogel ist die Rechtslage jedoch anders. Als deutscher Staatsbürger kann er nicht ausgewiesen werden. Hier bleibt den Sicherheitsbehörden lediglich eine gründliche Überwachung und gegebenenfalls die Anwendung des Strafrechts. Bislang war der als intelligent und charismatisch geltende Vogel allerdings schlau genug, mit seinen Äußerungen die Grenze zur Straffälligkeit nicht zu überschreiten. Bei seinem Auftritt in Frankfurt machte er sich gar über Verfassungsschutz und Polizei lustig. Er versprach, jedem 1000 Euro zu schenken, der eine Stelle finde, wo er zum Hass aufrufe. Jan Heitmann


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