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25.06.11 / Folgenschwer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-11 vom 25. Juni 2011

Wilhelm v. Gottberg:
Folgenschwer

Die Mitgliedstaaten der EU sind demokratische Rechtsstaaten, die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft und sie will auch eine Wertegemeinschaft sein. Ein funktionierender Rechtsstaat setzt voraus, dass seine Bürger eine Bindung an die Rechtsgrundlagen des Staates empfinden. Für die Verfassungsorgane und die Menschen, die in diesen Organen agieren, ist die strikte Bindung an das Recht ein zwingendes Verfassungsgebot.

Am 11. Februar 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der EU gemeinsam geschaffenes Recht – europäisches Recht – kollektiv gebrochen. Am 7. Mai 2010 erklärte die Bundeskanzlerin vor dem Bundestag, dass die Griechenlandhilfe eine einmalige Hilfe sei, die absolute Ausnahme und sonst nichts. Der Bundesfinanzminister redet bezüglich der europäischen Rettungsschirme nun ganz anders als im Jahr 2010.

In Deutschland gab es in den vergangenen 25 Jahren einige Rechtsbrüche durch die Verfassungsorgane. Kohls Spendenskandal, Hehlerei der Exekutive durch Ankauf von Steuerdaten, Fortbestand des Enteignungsskandals in der untergegangenen DDR. Müssen wir uns wundern, wenn die Menschen in dieser Republik sich nur noch unzureichend an Recht und Gesetz gebunden fühlen? Auch wenn die menschliche Unzulänglichkeit immer wieder Fehlverhalten hervorbringt, so macht es doch einen erheblichen Unterschied, ob Rechtstreue als erstrebenswert gilt oder ob sich in der Öffentlichkeit Zynismus darüber breitmacht. Wie halten es die Repräsentanten der politischen Klasse mit der persönlichen Glaubwürdigkeit und der Treue zum gegebenen Wort? Ihr Verhalten hat Vorbildcharakter.


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