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25.06.11 / In der Zensusfalle / Gebäudezählung schafft Basis für staatliche Zwangshypotheken

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-11 vom 25. Juni 2011

In der Zensusfalle
Gebäudezählung schafft Basis für staatliche Zwangshypotheken

Als die Bundesrepublik Deutschland 1987 ihre Bürger zählen wollte, regte sich heftiger Widerstand. Am gerade laufenden Zensus 2011 gibt es dagegen nur verhaltene Kritik. Dabei birgt diese Volkszählung erhebliche Brisanz, denn im Rahmen einer Gebäude- und Wohnungszählung werden auch alle Immobilienbesitzer detailliert befragt. Bisher wurde der Immobilienbestand in keinem bundesweiten Register erfasst. Das soll sich jetzt ändern. Dem Staat bieten sich dadurch ungeahnte Möglichkeiten. Die so erhobenen Daten könnte er beispielsweise zur Eintragung von Zwangshypotheken nutzen.

Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit zwangsweise verschuldet und müssen den auferlegten Kredit abzahlen. Die Bundesregierung hat das deutsche Immobilienvermögen im Januar 2009 auf etwa neun Billionen Euro geschätzt. Bei einer Zwangshypothek über zehn Prozent könnte sich der Staat also neunhundert Milliarden Euro beschaffen, die mit Grundschulden gesichert sind.

Eigentum verpflichtet. So steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes (GG). Dieser Artikel ist aber so schwammig gehalten, dass er die Immobilienbesitzer in Kürze teuer zu stehen kommen könnte. Nach Artikel 14 Absatz 3 GG ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines noch zu erlassenden Gesetzes erfolgen, welches Art und Ausmaß einer Entschädigung regelt. Eine Entschädigung ist dabei unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Lediglich wegen der Höhe der Entschädigung steht in einem Streitfall der Rechtsweg offen. Das Grundgesetz schützt die Immobilieneigentümer also nicht und rein rechtlich betrachtet ist eine Zwangshypothek problemlos zulässig. Wirtschaftlich betrachtet kommt eine staatliche Zwangshypothek einer sehr schmerzhaften Steuer gleich. Durch die Beteiligung des Staates am Immobilienvermögen würde die Staatskasse von Eigentümern, auch von Mietern, zusätzliche Gelder abschöpfen, selbst wenn diese dadurch an den Rand der Armut und darüber hinaus gedrängt würden.

Es erscheint daher nicht zufällig, dass in diesem Jahr der Zensus 2011 stattfindet. Als Volkszählung getarnt, wird hier das Immobilienvermögen festgestellt und bewertet. Mit den gewonnenen Daten lässt sich eine zwangsweise eingeleitete Hypothek umsetzen. Diese Massenenteignung wäre dann auch sehr leicht durch die Bundesbank durchzuführen. Durch die elektronische Erfassung der Grundbücher ist es ein Leichtes, binnen kurzer Zeit für jeden Immobilienbesitzer eine Hypothek einzutragen. Noch bedenklicher ist es, dass durch bestimmte Formulierungen im Enteignungsgesetz die Kreditverpflichtungen an den realen Hypothekenwert gebunden sind und sie auch bei einer Papierentwertung nicht verschwinden würden. Die Verpflichtungen blieben bestehen und stabil. Der Wert der Immobilie würde dagegen dramatisch fallen und es würde zu massenhaften Zwangsversteigerungen kommen. Max-Dieter Höhler


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