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02.07.11 / Stadt der Volksbegehren / In Berlin wollen die Bürger immer mehr Fragen selbst entscheiden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-11 vom 02. Juli 2011

Stadt der Volksbegehren
In Berlin wollen die Bürger immer mehr Fragen selbst entscheiden

Berlin wird zur Hauptstadt der Volksbegehren. Während die Initiativen für eine bessere Ausstattung von Schulen und Kindergärten oder für die Erhaltung des Flughafens Tempelhof als Kulturerbe schon unmittelbar vor der zweiten Stufe stehen, ist nun ein weiteres Begehren in Vorbereitung.

Vergangenes Wochenende begann die Sammlung von Unterschriften, um die Offenlegung des Verkehrsvertrages zwischen der S-Bahn und dem Land Berlin zu erzwingen. Der Vertrag gilt bis 2017. Die Initiatoren wollen verhindern, dass die S-Bahn danach in private Hände geht: „Wir wollen, dass keine Ausschreibung stattfindet oder dass sich zumindest keine privaten Unternehmen daran beteiligen.“

Die Initiative „Volksbegehren Grundschule“ hat längere Zeit mit dem Senat verhandelt. Vor wenigen Tagen scheiterten die Gespräche. Der Sprecher der Initiative, Burkhard Entrup, vermutet, dass die letzte Unterredung mit SPD und Linken lediglich dem anbrechenden Wahlkampf dienen sollte. Nun werden eben die für die zweite Stufe notwendigen 172000 Unterschriften gesammelt.

Das letzte der drei Volksbegehren ist besonders pikant. Die Volksabstimmung über die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof war das erste Volksbegehren überhaupt in Berlin. Zwar votierten damals von 881035 Abstimmungsteilnehmern 529880 oder 60,1 Prozent für den Erhalt. Da aber das erforderliche Quorum von mehr als einem Viertel der Stimmberechtigten mit 21,7 Prozent knapp verfehlt wurde, war das Votum für die Politik nicht bindend. Das Aktionsbündnis „be-4-tempelhof“ hat aber bereits 2009 auf kommunaler Ebene im Bezirk Schöneberg-Tempelhof einen erfolgreichen Bürgerentscheid durchgesetzt. Zugleich hatte das Aktionsbündnis ein gleichlautendes Volksbegehren auf Landesebene vorbereitet.

Entgegen dem Bürgervotum wurde im Mai 2010 das Flugfeld in Tempelhof für die Berliner Öffentlichkeit als Park geöffnet und der dazu notwendige Abbau von flugtechnischen Anlagen vorgenommen. Das Votum der Bürger wird vom Senat von Berlin bisher nicht umgesetzt. Dagegen will Rechtsanwalt Dietrich Rudorff, Mitglied des Aktionsbündnisses, auch klagen: „Zur Abstimmung steht unter anderen der Punkt, dass der Flughafen Tempelhof in seiner Gesamtheit authentisch zu erhalten und eine Bebauung unzulässig ist.“ Dem Senat droht eine Blamage.             Hans Lody


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