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16.07.11 / Offene Fragen bleiben / Bundestag genehmigt Präimplantationsdiagnostik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-11 vom 16. Juli 2011

Offene Fragen bleiben
Bundestag genehmigt Präimplantationsdiagnostik

Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wird nach einer Entscheidung des Bundestages unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen. Mehrheitlich stimmten Abgeordneten aller Parteien, nur dem eigenen Gewissen unterworfen, für den Antrag von Ulrike Flach (FDP). „Mehr als ein Dammbruch“ sei im Gesetz enthalten, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckart die Entscheidung des Bundestages. Betroffene Frauen würden nun zunehmend unter Druck geraten, die PID wie die heute bereits vorgeschriebenen Untersuchungen während der Schwangerschaft anzuwenden. Andere Verbotsbefürworter kritisierten, dass die nun umgesetzte Gesetzesvorlage offen lasse, bei welchen genetischen Krankheiten die PID gelten solle. Ilja Seifert (Linke) warnte allgemein vor der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

Innerhalb jeder Fraktion fanden sich sowohl Gegner wie Befürworter der PID. Lautstark und ostentativ applaudierte etwa Jürgen Trittin (Grüne), als Sozialministerin Ursula von der Leyen für die PID plädierte und auf die vermeintliche Notlage betroffener Paare verwies. Auf ihnen laste die Verantwortung vor Gott, vor dem ungeborenen Leben und den eigenen Kindern. Ihrer Gewissensentscheidung müsse Raum gegeben werden. Mit ähnlichen Argumenten war in den 80er-Jahren für die Freigabe der Abtreibung und die „soziale Indikation“ plädiert worden, die nach Schätzungen von Lebensschützern bis heute acht Millionen Ungeborene in Deutschland das Leben gekostet hat.

Bei der PID fürchten die Gegner jedoch noch eine andere Dimension. Es geht um die Festlegung bestimmter genetischer Standards vor der Geburt. In einigen Ländern werden bereits weibliche Embryonen aussortiert, weil der spätere Brautpreis zu kostspielig ist. Davon wollte Flach, Initiatorin des letztlich erfolgreichen Antrags, nichts wissen. Sie behauptete, dass die PID den Betroffenen „die Entscheidung für ein Kind erleichtern“ könne. Es handle sich nur um wenige hundert Fälle pro Jahr. Auch Peter Hintze (CDU) unterstützte sie darin und wollte die Menschen nicht einer rigiden Moral durch das Strafgesetz unterwerfen.

Weitgehend unbeeindruckt blieben die Abgeordneten mehrheitlich von den Warnungen von Kirchenvertretern und dem höchsten europäischen Gericht. Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Robert Zollitzsch, hatte die PID als „gezielte Selektion“ bezeichnet. Auch der Rat der Evangelischen Kirche (EKD) hatte die PID mehrheitlich abgelehnt. Das hinderte den Vorsitzenden des Rates, Nikolaus Schneider, jedoch nicht daran, Wasser in den Wein seines eigenen Gremiums zu gießen. Die PID sei „keine Selektion“, behauptete er.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, bekräftigte kurz vor der Bundestagsentscheidung, dass dem menschlichen Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung Menschenwürde zukomme. Darauf wies der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokraktischen Fraktion im Europaparlament, Peter Liese, hin. In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ging es um den Antrag des Bonner Forschers Oliver Brüstle, der menschliche Embryonen patentieren lassen will. HEB


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