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23.07.11 / Denunziation wird Vorschrift / Bundesregierung baut Überwachungssystem zur Finanzkontrolle auf

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-11 vom 23. Juli 2011

Denunziation wird Vorschrift
Bundesregierung baut Überwachungssystem zur Finanzkontrolle auf

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung eine radikale Verschärfung des Geldwäschegesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem bereits in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf sollen Geldwäsche und Terrorismus­finanzierung wirksamer bekämpft werden.

Vom Beginn des kommenden Jahres an dürfen keine Bareinzahlungen von mehr als 1000 Euro auf Bankkonten vorgenommen werden, ohne dass der Einzahler überprüft und registriert wird. Bislang lag die Bareinzahlungsgrenze bei 15000 Euro. Auch anonyme Käufe im Internet, beispielsweise mit Prepaid-Karten oder E-Money (siehe Seite 7), sind künftig verboten. Zur Überwachung dieser Regelungen sieht der Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Sorgfalts- und Meldepflichten vor, die insbesondere für den Nichtfinanzsektor und freie Berufe wie Immobilienmakler, Steuerberater, Versicherungsagenten und Rechtsanwälte gelten sollen. Zukünftig müssen Händler, Banken, Versicherungen und andere „Verpflichtete“, wie sie im Gesetzestext genannt werden, „angemessene, risikoorientierte Verfahren“ anwenden, um ihre Geschäftspartner zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob es sich bei dem Kunden um eine „inländische politisch exponierte Person“, deren unmittelbares Familienmitglied oder eine „ihr bekanntermaßen nahestehende“ Person handelt. Besteht der Verdacht, dass es sich um eine solche Person oder um einen Fall von Geldwäsche handeln könnte, ist dies der „Zentralen Verdachtsmeldestelle“ beim Bundeskriminalamt anzuzeigen. Diese Überprüfungs- und Meldepflichten gelten auch für Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen. „Verpflichtete“ mit mehr als neun Mitarbeitern müssen den Behörden einen „Geldwäschebeauftragten“ benennen, der regelmäßig zu schulen ist und dem ungehinderter Zugang zu allen relevanten Unterlagen und Daten gewährt werden muss. Wer seinen Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt, kann mit einem Bußgeld und sogar mit Berufsverbot bestraft werden.

Zur „Prüfung der Einhaltung der im Gesetz festgelegten Anforderungen“ darf die zuständige Behörde „auch ohne besonderen Anlass“ bei den Verpflichteten auf deren Kosten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten die Betriebsräume „betreten und besichtigen“ und sich die Unterlagen vorlegen lassen. Die Durchführung der Prüfungen kann die Behörde auf Dritte, wie beispielsweise die Kammern, übertragen.

Die Bundesregierung sieht zu der geplanten Gesetzesverschärfung, die zu radikalen Einschränkungen der finanziellen Transaktionsfreiheit der Bürger führen wird, „keine Alternative“. Begründung:  Nur so könne die „Integrität, Stabilität und damit die ‚Sauberkeit‘ des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichergestellt“ werden. Kritiker sehen in den geplanten Maßnahmen dagegen einen Vorboten der Devisen-Zwangsbewirtschaftung, einen Auswuchs des Überwachungsstaates und einen eklatanten Eingriff in die demokratischen Freiheitsrechte der Bürger.     Jan Heitmann (Siehe Kommentar Seite 8)


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