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06.08.11 / Gläserne Konsumenten / Italien kontrolliert zur Vermögensschätzung die Ausgaben seiner Bürger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-11 vom 06. August 2011

Gläserne Konsumenten
Italien kontrolliert zur Vermögensschätzung die Ausgaben seiner Bürger

Je enger es für die Regierungen in der Schuldenkrise wird, umso hemmungsloser werden sie, wenn es darum geht, an das letzte Geld ihrer Bürger zu kommen. Mit der Mentalität von Raubstaaten versuchen sie, dazu mit allen Mitteln an Informationen über deren Einkommen und Vermögen zu gelangen. Während die Bundesregierung ein Gesetz zur Finanzkontrolle auf den Weg bringt und in der Schweiz das stets sakrosankte Bankgeheimnis praktisch zur Disposition gestellt wird (siehe PAZ Folgen 29 und 30), sind in Italien die Steuereintreiber nun den Verbrauchern auf den Fersen. Seit kurzem müssen Anbieter von Waren und Dienstleistungen die Daten von Kunden, die mehr als 3600 Euro ausgeben, dem Fiskus melden. Dies gilt für alle Geschäfte, für die keine Rechnung, sondern nur ein Kassenbeleg ausgestellt wird. Unternehmen, die Rechnungen ausstellen, müssen Transaktionen bereits ab 3000 Euro melden. Diese Regelung gilt nicht für Geschäfte, die unbar abgewickelt werden, weil in diesem Fall die Geldinstitute aufzeichnungs- und meldepflichtig sind.

Die neue „Ausgabenkontrolle”, eine ausgeklügelte Form der vernetzten Informationsgewinnung, dient der Sammlug zusätzlicher Erkenntnisse über die Steuerpflichtigen, um so deren tatsächliches Einkommen zu schätzen. Die Kontrolle ist lückenlos. Alle Lebensbereiche werden durchleuchtet. Nicht nur Einkäufe werden ausgewertet, sondern auch Versicherungsverträge, der Strom- und Gasverbrauch, Mietzahlungen, Wohneigentum, der Besitz von Fahrzeugen und Luxusgütern, eingezahlte Sozialbeiträge, Schulgeld, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Pflgekraft und sogar das Freizeit- und Reiseverhalten sowie der Wohnort. Wer in einer teuren Gegend wohnt, ein großes Auto fährt und seine Kinder auf eine Privatschule schickt, gleichzeitig aber nur ein niedriges Einkommen versteuert, bekommt Schwierigkeiten. Anhand der Ausgaben schätzt die Steuerbehörde nach einem automatisierten Verfahren das Jahreseinkommen. Klafft zwischen gechätztem und versteuertem Einkommen eine Differenz von mehr als 20 Prozent, wird der Steuerpflichtige zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gelingt es ihm nicht, die vom Fiskus festgestellte Diskrepanz zwischen seinem Lebensstandard und dem versteuerten Einkommen plausibel zu machen, wird eine Steuernachzahlung verlangt.

Verbraucherschützer raten, Zahlungen möglichst unbar zu leisten, da diese zur Beweiserbringung problemlos nachvollziehbar seien, und alle Einkommens- und Kaufbelege aufzubewahren. Denn wer keine Nachweise über Einkommen und Ausgaben vorlegen kann, ist den Steuerschätzern   des Finanzamtes ausgeliefert.

Auch von deutschen Touristen, die in Italien für über 3600 Euro einkaufen oder eine entsprechend hohe Hotelrechnung begleichen, werden Name, Geburtstag und Geburtstort registriert. Einwände dagegen, beispielsweise mit Hinweis auf den Datenschutz, sind nicht möglich. Da zwischen Deutschland und Italien seit 1989 ein Steuerabkommen besteht, das auch den gegenseitigen Informationsaustausch vorsieht, dürfte bald auch der hiesige Fiskus die in Italien erhobenen Daten deutscher Staatsbürger zur Steuereintreibung nutzen. Jan Heitmann


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