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03.09.11 / Wildwuchs statt Einheitlichkeit / EU-Führerscheinrichtlinien werden unterschiedlich gehandhabt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-11 vom 03. September 2011

Wildwuchs statt Einheitlichkeit
EU-Führerscheinrichtlinien werden unterschiedlich gehandhabt

Eigentlich wollten die EU-Verkehrsminister im Jahre 2006 mit der Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins für Klarheit bei den Bürgern sorgen. In der Praxis hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die beschlossenen Regelungen in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich interpretiert werden. Ausgerechnet auf einem Feld, auf dem bei vielen Bürgern eine einheitliche Lösung durchaus plausibel erscheint, hat sich mittlerweile ein Wildwuchs unterschiedlicher Auslegungen eingestellt. Folge davon war in der Vergangenheit der sogenannte „Führerscheintourismus“. Wer in Deutschland seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer oder Drogenmissbrauchs verloren hatte, besorgte sich oftmals in Polen oder der Tschechei einen dortigen EU-Führerschein. Erst in letzter Zeit konnte derartiger Missbrauch durch Gerichtsentscheidungen wieder eingedämmt werden. Unter anderem hat der Europäische Gerichtshof am 19. Mai 2011 durch ein Urteil nochmals dass „Wohnortprinzip“ bestätigt. Der Führerschein muss in dem Land beantragt werden, in dem der tatsächliche Wohnsitz besteht.

Nicht geklärt ist damit allerdings, dass die nationalen Behörden immer noch völlig unterschiedliche Maßstäbe für die Erteilung eines EU-Führerscheins anlegen. Bereits in nächster Zeit könnten von europaweit unterschiedlich ausgelegten Vorschriften Diabetes-Patienten betroffen sein. Ursache ist eine EU-Richtlinie, die ab Oktober in Kraft treten soll. Ausgerechnet im EU-kritischen Großbritannien wird die neue Richtlinie in einer Art vorauseilendem Gehorsam von den zuständigen Behörden besonders streng ausgelegt. Wie die „Daily Mail“ berichtet, droht britischen Diabetikern, die teilweise bereits seit Jahrzehnten unfallfrei Auto fahren, der Führerscheinverlust. Die Definition des „hypoglykämischen Schocks“ wird sehr viel weiter gefasst als bisher. Die nationale Führerscheinbehörde (DVLA) legt die neuen Richtlinien teilweise so aus, dass bereits das zweimalige Auftreten eines Unterzuckerungsschocks im Jahr ausreicht, um den Führerschein zu verlieren – selbst wenn die Betroffenen sich zu Hause aufgehalten und keine fremde Hilfe benötigt haben. Unter anderem soll bereits das Auftreten einer Unterzuckerung während des Schlafes zukünftig ausreichen, damit von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. In der Vergangenheit wurden lediglich Situationen als kritisch eingeschätzt, wenn bei den Unterzuckerungszuständen die Hilfe einer weiteren Person notwendig gewesen ist.

Unklar ist, warum die EU-Behörden überhaupt die Neufassung der entsprechenden Richtlinien auf den Weg gebracht haben, statt zunächst einmal für die einheitliche Durchsetzung der bereits bestehenden Regelungen zum EU-Führerschein zu sorgen. Dass Diabetiker in statistisch relevantem Umfang aufgrund ihrer Erkrankung Unfälle verursachen, konnte bisher noch nicht einmal nachgewiesen werden. Noch nicht erkennbar ist, wie die deutschen Behörden die neuen Richtlinien interpretieren werden. Bisher gilt hier für Diabetes-Patienten, dass sie für den Führerschein für die Klassen der Gruppe 1 durchaus gesundheitlich geeignet sind, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt könnten EU-weit eine Million Autofahrer betroffen sein, sollten die neuen Richtlinien überall so drakonisch wie in Großbritannien ausgelegt werden. Norman Hanert


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