19.04.2024

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19.11.11 / Fünf Prozent

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-11 vom 19. November 2011

Jan Heitmann:
Fünf Prozent

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bei der Europawahl geltende Fünfprozent-Hürde verfassungswidrig ist. Die Sperrklausel verstoße, so die Richter in ihrer Begründung, gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien. Dennoch bleibe die Wahl zum EU-Parlament im Jahr 2009 gültig und müsse nicht wiederholt werden. Auf die Bundestagswahlen hat das Urteil keine Auswirkungen, da es, so der Senat, strukturelle Unterschiede zwischen dem Bundestag und dem EU-Parlament gäbe.

Dieses Urteil ist mehr als ein Sieg für die Beschwerdeführer, es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Demokratie. Endlich haben auch kleinere Parteien die Möglichkeit, ins EU-Parlament zu kommen. Ihre Wähler müssen nicht mehr befürchten, dass ihre Stimme von vornherein vertan ist. Und die „etablierten“ Parteien haben ein Argument verloren, mit dem sie bisher versucht haben, sie von der Entscheidung für eine Splitterpartei abzuhalten. Auch der einzelne Abgeordnete hat jetzt bessere Chancen. Nonkonforme Mandatsträger können nicht mehr so einfach von ihren Parteien durch die Drohung mit dem Entzug des Listenplatzes zum Gehorsam ge- zwungen werden. Derjenige, der seinem Gewissen folgen und sich nicht dem Fraktionszwang unterwerfen will, muss nicht mehr automatisch das Ende seiner parlamentarischen Tätigkeit befürchten. Abweichler haben jetzt die Chance, unabhängig von ihrer Partei wiedergewählt zu werden oder, wenn sie Mitglied des Bundestages oder eines anderen Parlaments sind, leichter von dort nach Brüssel zu wechseln. Auf die großen Parteien muss dieses Urteil wie ein Keulenschlag wirken.


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