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28.01.12 / Flächendeckend ausgespäht / Bericht bringt Einzelheiten zur Kfz-Massenüberwachung ans Licht – Datenschützer und Juristen üben Kritik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-12 vom 28. Januar 2012

Flächendeckend ausgespäht
Bericht bringt Einzelheiten zur Kfz-Massenüberwachung ans Licht – Datenschützer und Juristen üben Kritik

Ein auf der US-Enthüllungsplattform „Public Intelligence“ veröffentlichter Untersuchungsbericht des Max-Planck-Instituts enthält Informationen über die Erstellung von Bewegungsprofilen auch unverdächtiger Bürger mittels der automatischen Kennzeichenfahndung in Brandenburg.

„Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg“ lautet der Titel des Forschungsberichtes des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht vom April 2011. In der über 180 Seiten langen Studie geht es unter anderem um die polizeiliche Anwendung des Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystems (KESY), das von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug ein Foto, das Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens, Datum und Uhrzeit, den Standort, eine interne Identifikationsnummer und den Status, also die Angabe, ob es sich um einen Treffer handelt, erfasst. Dazu werden stationäre und mobile Geräte eingesetzt. Das System ist so konfiguriert, dass der Rechner die Kennzeichen in einem laufenden Vorgang überprüft und die Angaben im Falle eines Treffers aufzeichnet. Alle Fahrzeugdaten, die nicht mit dem gesuchten Kennzeichen übereinstimmen, werden dagegen automatisch aus dem Arbeitsspeicher gelöscht. Die Rechtsgrundlage für diese Rasterfahndung liefern die Strafprozessordnung und das brandenburgische Polizeigesetz. Voraussetzung für den Einsatz des Systems ist die „Verfolgung schwerer Straftaten“. Im Gegensatz zu der Regelung in anderen Bundesländern standen diese Maßnahmen in Brandenburg bislang nicht unter einem Richtervorbehalt.

Tatsächlich nutzte die brandenburgische Polizei die Massenfahndung fast ausschließlich zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Lediglich fünf Prozent der Einsätze erfolgten im Rahmen der Gefahrenabwehr, zwei Prozent dienten der Verfolgung anderer Straftaten. Diese sieben Prozent umfassen hauptsächlich Einsätze an Orten und bei Veranstaltungen, die als „gefährdet“ oder „gefährlich“ gelten, wie Fußballspiele und Rockertreffen, bei denen die Polizei ungezielt nach Risikopersonen suchte. So stellte die Polizei beispielsweise vor einem Bundesligaspiel in Cottbus einen Datensatz mit über 4000 Kennzeichen zusammen, mit dem die Überwachungsgeräte nach angeblich gewaltbereiten Fans der beiden Fußballclubs fahndeten.

Das in einem mehrere hundert Seiten langen Protokoll des brandenburgischen Landtagsinnenausschusses „versteckte“ Gutachten wurde erst publik, nachdem US-amerikanische Sicherheitsbehörden es zur Beurteilung eigener Fahndungsmaßnahmen herangezogen hatten und es auf die Internetseite von „Public Intelligence“ gelangt war. Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts kommen darin zu dem Ergebnis, dass die brandenburgische Polizei im Untersuchungszeitraum von September 2009 bis März 2011 „insgesamt in verantwortungsvollem Umfang von den gesetzlichen Ermächtigungen Gebrauch gemacht“ habe. Insbesondere sei die automatische Kennzeichenfahndung „ausschließlich anlassbezogen“ durchgeführt worden. Kritiker und Datenschützer halten diese Praxis der Massenüberwachung dennoch für rechtswidrig. Sie bemängeln, dass es bei den Überwachungsmaßnahmen an der gesetzlich vorausgesetzten „gegenwärtigen Gefahr“ mangele. Bei der Überwachung einer Risikogruppe sei nur die gezielte Suche nach einem tatsächlichen und bekannten Störer zulässig, nicht jedoch die pauschale und vorbeugende Überwachung aller Angehörigen eines als risikobehaftet eingestuften Personenkreises. Die zur Abwehr einer Gefahr gespeicherten Daten dürften daher lediglich die Kennzeichen von Personen enthalten, von denen tatsächlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgehe oder die nachweislich eine Straftat planten. Ferner wird kritisiert, dass wiederholt kein Abgleich mit einer Fahndungsliste erfolgt sei, sondern dass die Geräte zur langfristigen Aufzeichnung der Kennzeichen sämtlicher passierender Fahrzeuge verwendet worden seien. So seien Unbeteiligte erfasst worden, die durch ihr eigenes Verhalten keinen Anlass dazu gegeben hätten und nicht erfahren würden, wann ihr Kennzeichen wo registriert worden sei.

Auch die Effizienz der Kfz-Massenüberwachung als „Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ gilt als höchst umstritten. Die von dem System gemeldete Trefferquote liegt bei deutlich unter einem Prozent. Doch auch die Treffer führen kaum zu einem Erfolg. Obwohl in Brandenburg täglich rund 10000 Fahrzeuge erfasst werden, ist das Ergebnis äußerst mager. So konnten im Untersuchungszeitraum lediglich eine „suizidgefährdete Person“, eine Person, die „im Verdacht einer Tötung“ stand und ein Bandendieb aufgegriffen sowie ein Waffendiebstahl verhindert werden. Zudem gilt die Fehlerquote von fünf Prozent als unvertretbar hoch. Schon Verschmutzungen oder ein Bindestrich im Kennzeichen können zu Problemen bei der Erkennung führen. Bei einem 24-Stunden-Einsatz von KESY führt das allein zu rund 10000 Lesefehlern. Damit steht der unbescholtene Bürger unversehens in Verdacht, ein gestohlenes Fahrzeug zu fahren, ein gesuchter Krimineller oder Angehöriger einer Risikogruppe zu sein. Die meisten Bundesländer haben erkannt, dass die Kfz-Massenüberwachung den damit verbundenen Aufwand, die Kosten und die Eingriffsintensität der Maßnahme nicht rechtfertigt und zur Gefahrenabwehr ungeeignet ist. Sie verzichten darauf, selbst wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Jan Heitmann

(siehe Kommentar Seite 8)


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