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04.02.12 / Bis Deutschland bankrott ist / ESM-Vertrag ermöglicht Belastungen in unbegrenzter Höhe – wirksame Kontrolle bleibt Wunschdenken

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-12 vom 04. Februar 2012

Bis Deutschland bankrott ist
ESM-Vertrag ermöglicht Belastungen in unbegrenzter Höhe – wirksame Kontrolle bleibt Wunschdenken

Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM legt das finanzielle Schicksal der Deutschen in die Hände fremder Regierungen. Merkels „Fiskalpakt“ erweist sich als Beruhigungspille.

„Die Wahrscheinlichkeit eines deutschen Staatsbankrotts wächst“, warnt der Chef des Ifo-Intstituts Hans-Werner Sinn. Die Nachricht passt so gar nicht zur jüngsten Jubelmeldung über die Rekord-Steuereinnahmen aus dem Bundesfinanzministerium. Doch ein Nebensatz in der freudigen Bekanntmachung von Wolfgang Schäuble ließ bereits durchblicken, woher die Gefahr lauert. An eine Entlastung der Steuerzahler sei nicht zu denken, weil Deutschland erhebliche Lasten durch die Euro-Schuldenkrise zu schultern haben werde.

Sinn hält diese zunehmend unüberschaubaren Mehrbelastungen für kaum mehr vertretbar. Schon jetzt hafte Deutschland für 595 Milliarden Euro, diese Summe könne sich auf 785 Milliarden Euro erhöhen. Ergebnis: „Die Finanzmärkte taxieren die Wahrscheinlichkeit für einen Staatsbankrott Deutschlands in den nächsten zehn Jahren schon jetzt auf zwölf Prozent, mit steigender Tendenz.“ Zudem mindere die deutsche Zahlungsbereitschaft den Anreiz für die Schuldenländer, ihre Hausaufgaben zu machen, was die Sache noch weiter verschlimmere, so Sinn.

Die deutschen Lasten bestehen im Wesentlichen aus Verpflichtungen der EZB und Euro-Rettungspaketen. Zuletzt stemmte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel noch gegen eine Aufstockung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM über die bislang vereinbarte Summe von 700 Milliarden Euro, wovon Deutschland für gut 190 Milliarden geradestehen soll. Bei 700 Milliarden Gesamtvolumen könnten 500 Milliarden an Schuldenländer verliehen werden, was den meisten Euro-Regierungen einschließlich der deutschen Opposition aus SPD, Grünen und Linken noch zu wenig erscheint.

Allerdings wird die öffentliche Wahrnehmung des Streits von einem schwerwiegenden Missverständnis getrübt: Bei den 700 Milliarden handelt es sich lediglich um das für den Anfang angepeilte Volumen, von dem 80 Milliarden (davon Deutschland: 22 Milliarden) in bar zu entrichten sind, der Rest besteht aus Bürgschaften. In der Praxis kann die Summe laut ESM-Vertrag jedoch bei Ausfall anderer Zahler und Verlust des bereits Eingezahlten immer weiter wachsen.

Der Vertrag, der als „Inoffizielle Arbeitsübersetzung – Nur für den Dienstgebrauch“ in seiner endgültigen Fassung vorliegt, sieht vor, dass das Leitungsgremium des ESM bei Bedarf jede von ihm bestimmte Summe von den Staaten nachfordern kann. Das Gremium besteht aus einem „Gouverneursrat“, in welchem jedes Euro-Land mit zwei Vertretern sitzt (unter ihnen der Finanzminister), und einem „Direktorium“. Der Bundestag verpflichtet Deutschland mit seiner Zustimmung zum ESM, „uneingeschränkt und unwiderruflich“ jeder Geldforderung des ESM binnen sieben Tagen nachzukommen (ESM-Vertrag Artikel 8). Das Haushaltsrecht des Parlaments wäre damit de facto ausgehebelt, allein der deutsche Finanzminister könnte im Gouverneursrat noch etwas bewegen.

Solche Nachforderungen können fällig werden, wenn ein Land wie etwa Griechenland, dem Hilfskredite gewährt wurden, zahlungsunfähig wird. Dann darf der ESM aus eigenem Recht und ohne Einspruchsmöglichkeit der Nationalparlamente soviel Geld eintreiben, bis sein durch den Verlust geschmälertes Volumen wieder die ursprüngliche Größe erreicht.

Der ESM darf allerdings nicht bloß Staaten Geld leihen. Er darf auch Banken, anderen Finanzinstituten, sonstigen Institutionen und sogar Personen unter die Arme greifen (Artikel 21). Und dies auch nicht erst im akuten Krisenfall, sondern laut Vertrag auch vorsorglich, um eine Krise gar nicht erst entstehen zu lassen.

Sollte ein Euro-Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, darf der ESM dessen Beitrag auf die anderen, noch zahlungswilligen oder -fähigen Länder umlegen, womit sich deren Belastung noch einmal erhöht.

Ob die Staaten ihren Verpflichtungen in Sachen verantwortungsbewusster Haushaltsführung nachkommen, das soll übrigens die EU-Kommission überwachen. Jenes Gremium also, das bei der Überwachung etwa des griechischen Finanzgebahrens auf ganzer Linie versagt hat und die zahlreichen Warnhinweise auf hellenische Tricksereien als „antieuropäisch“ vom Tisch fegte.

Der ESM selbst, seine Führungsgremien und sogar seine Bediensteten genießen volle Immunität vor Gerichten, können also nicht belangt werden. Die Räume des ESM werden „unverletzlich“ sein, Ermittler haben keinen Zutritt, ebenso werden seine Akten und Archive als geheim klassifiziert. Abschlussprüfungen der ESM-Bücher nehmen „unabhängige“ Prüfer vor, die der ESM-Gouverneursrat selbst bestimmt.

Um einer uferlosen Schuldenmacherei auf dem Rücken der deutschen Steuerzahler mit dem Endergebnis eines Staatsbankrotts der Bundesrepublik vorzubeugen, strebt die Bundeskanzlerin ein System verpflichtender Schuldenbremsen nebst Kontroll- und Strafmaßnahmen im gesamten Euro-Raum an. Dazu zählte auch die Idee eines EU-„Sparkommissars“ für Griechenland.

Experten bezweifeln indes, dass ein solches System mit dem Etikett „Fiskalpakt“ jemals funktioniert. Zunächst weigert sich die Mehrheit der Euro-Länder vehement gegen automatische Strafen für Schuldensünder. Selbst die Kanzlerin hat von der Forderung, die EU-Kommission müsse Schuldensünder beim Europäischen Gerichtshof anzeigen können, Abstand genommen. So müssten die Regierungen sich gegenseitig anzeigen. Bundestagspräsident Nobert Lammert (CDU) fürchtet, dass diese dies aus „gegenseitiger Rücksichtnahme“ aber nie tun werden.

Kritiker verweisen in diesem Zusammenhang auf den Geburtsfehler des Euro: Länder mit völlig unterschiedlichen Traditionen und Mentalitäten ließen sich auch mit noch so harten „Regeln“ nicht unter eine gemeinsame Ordnung zwingen. Wer es wolle, der finde immer wieder Schlupflöcher oder ignoriere frech alle Regeln im Vertrauen auf die „Solidarität“ der anderen – so wie Griechenland seit Jahren. Merkel wisse das, wird vermutet; ihre zur Schau gestellte Hartleibigkeit solle lediglich die deutschen Steuerzahler beruhigen. Hans Heckel


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