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25.02.12 / Lohndumping auf links / »Junge Welt« feuert Redakteur, der auf Gleichbehandlung pocht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-12 vom 25. Februar 2012

Lohndumping auf links
»Junge Welt« feuert Redakteur, der auf Gleichbehandlung pocht

Links und marxistisch orientiert“, so lautet das Selbstverständnis der Tageszeitung „Junge Welt“, die nun erneut für Schlagzeilen sorgt: War es zum 50. Jahrestag des Mauerbaus ein Foto von DDR-Betriebskampfgruppen, versehen mit einem großen „Danke!“, das auf der Titelseite prangte, sorgt diesmal die Personalpolitik der linken Zeitung für negative Aufmerksamkeit.

Das Blatt, in dem sonst Berichten über Niedriglöhne und prekäre Arbeitsbedingungen viel Platz eingeräumt wird, ist nun selbst in einen arbeitsrechtlichen Streit verwickelt. Berichten linker Internetseiten zufolge soll bereits am 8. Dezember 2011 gegen einen langjährigen Redakteur der Zeitung ein Hausverbot durch die Geschäftsführung verhängt worden sein. Wenige Tage später folgte ein Schreibverbot und am 31. Dezember die fristlose Entlassung. Hintergrund ist die Forderung des Redakteurs nach einem regulären Arbeitsvertrag und angemessener Entlohnung. Damit wollte der „JW“-Mitarbeiter seine mehr als elfjährige Scheinselbstständigkeit beenden, in der er de facto während der gesamten Zeit als Arbeitnehmer ohne regulären Arbeitsvertrag verharrt hatte.

Während dieser Sachverhalt noch unstrittig ist, weichen die weiteren Darstellungen erheblich ab: Nach Schilderung der Geschäftsleitung der „Jungen Welt“ koppelte der Redakteur den Wunsch nach einem Arbeitsvertrag mit einer Forderung, das in all den Jahren zu wenig gezahlte Gehalt müsse nun nachgereicht werden. Die rückwirkende Zahlung hätte nach Angaben der Geschäftsleitung die Weiterexistenz des Verlages in Frage gestellt.

Die Darstellung des Redakteurs sieht anders aus: Nach seinen Angaben bot ihm die „JW“ einen Arbeitsvertrag an, der mit massiven Lohneinbußen verbunden wäre – sowohl verglichen mit seiner bisherigen Bezahlung als auch mit der der übrigen Redakteure. Mit anderen Worten: Lohndumping.

Zur Rechtfertigung beruft sich die „JW“ auf einen Haustarifvertrag. Da das Blatt nicht dem Arbeitgeberverband angehört und damit an keinen Branchentarif gebunden ist, scheint die Argumentation konsequent. Wie der Haustarif allerdings zu werten ist, muss nun das Arbeitsgericht klären. Immerhin liegt im Fall des entlassenen Redakteurs die Entlohnung fast 60 Prozent unter dem Niveau des Branchentarifs, sodass die Richter den Haustarif des „links und marxistisch orientierten“ Verlags schlichtweg als sittenwidrig einstufen könnten. N.H.


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