23.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
25.02.12 / Ein Kind der Blutrache / Die Wurzeln der Todesstrafe liegen in der Steinzeit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-12 vom 25. Februar 2012

Ein Kind der Blutrache
Die Wurzeln der Todesstrafe liegen in der Steinzeit

Die Todesstrafe stammt aus den archaischen Ursprüngen der Menschheit und gilt heute angesichts moderner Aufgeklärtheit und humanitärer Erkenntnisse als unhaltbar. In 104 Staaten besteht sie aber noch immer, auch wenn sie oft nicht ausgeübt wird. Vom Prinzip her leitet sich die Lizenz zum Töten durch die Justiz aus der primitiven Blutrache früher Sippen und Gemeinschaften ab und mutierte, wie etwa im Dritten Reich, zu einem Instrument des politischen Terrors gegen missliebige Bürger oder zu einem Racheakt des Staates, ohne Chance, ein eventuelles Fehlurteil aufzuheben.

Eine wahre Orgie von Hinrichtungen und der ebenfalls von den aufgeklärten Teilen der Weltöffentlichkeit geächteten Folter findet jeweils nach einschneidenden politischen Umwälzungen statt: Französische Revolution, die sogenannte Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland mit massenhaften Justizmorden oder die Machtübernahme der Ayatollahs in Persien, Säuberungsaktionen in Russland und in Maos China. Sie richten sich oft gegen religiös Andersdenkende, sexuell andersgeartete Minderheiten oder rassische Gruppierungen. Noch 1899 waren – so berichtet Amnesty International – drei Staaten (Costa Rica, Venezuela und San Marino) ohne Todesstrafe. Ende 1978 waren es noch immer nur 19. Selbst der Vatikanstaat schaffte sie formell erst 1969 ab (letzte Vollstreckung 1870).

1990 setze eine große Welle von Ächtungen ein, sie erfasste etwa 50 Staaten. 2007 nahm die Vollversammlung der Uno erstmals eine Resolution an, wonach die Aussetzung aller gefällten Todesurteile verlangt wird – bis heute mit mäßigem Erfolg in der Praxis: In Saudi-Arabien oder im Iran, in China oder im Irak werden nach wie vor die Messer geschliffen. In Nordkorea endet oft schon der Versuch einer Flucht aus dem Land in den Armen des Henkers. Zu den klassischen Delikten wie beispielsweise Mord gesellten sich je nach Region und Land immer neue „Delikte“ hinzu, Drogenbesitz in einigen asiatischen Ländern (Laos, Thailand), Handtaschenraub (Chinas Provinz Guangdong), Terrorismus (Guyana), eheliche Untreue (Iran, Saudi-Arabien) sowie Korruption und Steuerhinterziehung (China). Selbst Geisteskranke werden nach dem mörderischen Euthanasieprogramm Hitlers bis in die jüngste Neuzeit davon erfasst, unter anderem zuletzt 2006 in den USA.

Mit dem Sesshaftwerden steinzeitlicher Nomaden kamen erste verbindliche Regelungen auf, die die Anwendung der Todesstrafe als Rache des Kollektivs auf eine Zentralgewalt, letztlich den Staat oder dessen Herrscher, übertrugen. Selbst im Codex Ur-Nammu (2100 v. Ch.) wird sie bereits für Mord und Ehebruch festgeschrieben. Die biblische Tora postuliert: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden.“ Im antiken Rom gab es öffentliche Hinrichtungen, oft verbunden mit vorausgehenden, quälenden Ritualen wie der Geißelung. Im Mittelalter wurde sie zum gebräuchlichen Herrschaftsinstrument bei der Bekämpfung von Heiden, sogenannten Ketzern und angeblichen Hexen. J.F.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren