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17.03.12 / Fürstentum bald Republik? / Liechtenstein: Initiative will Rechte des Monarchen beschneiden, der droht mit Abdankung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-12 vom 17. März 2012

Fürstentum bald Republik?
Liechtenstein: Initiative will Rechte des Monarchen beschneiden, der droht mit Abdankung

Liechtenstein verdankt seinem Fürstenhaus sehr viel, sein Name rührt von seinem Herrschergeschlecht her, das seinerseits seinen Namen einer Burg in Niederösterreich verdankt. Heute ist das Fürstentum Liechtenstein zwar eine konstitutionelle Monarchie, aber der Fürst genießt mehr Rechte als in jeder anderen Monarchie Europas. So muss der Landesfürst zunächst mit einer Thronrede den Landtag einberufen, bevor dieser tätig werden kann. Andererseits kennt Liechtenstein ähnlich wie die Schweiz ein weitgehendes verfassungsmäßiges Instrumentarium direkter Demokratie, nämlich die Durchführung von Volksabstimmungen. Dennoch hat der Fürst nach diesem als Dualismus bezeichneten Staatsprinzip auch gegenüber dem Ergebnis von Volksabstimmungen das Sanktions- oder Vetorecht, das heißt, dass auch das Ergebnis einer Volksabstimmung vom Landesfürsten durch Verweigerung der Sanktion gekippt werden kann. Soweit war es bislang noch nicht gekommen. Erbprinz Alois hatte allerdings im letzten Herbst die Probe aufs Exempel gemacht. Eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Fristenregelung bei Abtreibungen in Liechtenstein wurde mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen in einer Volksabstimmung knapp verworfen. Eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten folgte somit Erbprinz Alois, der in einer Ansprache zum Nationalfeiertag 2011 angekündigt hatte, ein Gesetz zur Freigabe der Abtreibung nicht zu unterzeichnen, selbst wenn es eine Mehrheit im Volk finde.

Nun könnte sich das Szenario wiederholen, denn eine Volksinitiative möchte dem Fürsten das Sanktions- oder Vetorecht beschneiden. Das Volk, so die Initiative, soll bei Abstimmungen tatsächlich das letzte Wort haben. Die Aktion für ein „Fortschrittliches Vetorecht – damit deine Stimme zählt“ wurde Anfang Februar gestartet. Die Liechtensteiner Regierung erklärte das Volksbegehren für zulässig. Bevor Unterschriften gesammelt werden können, muss das Begehren noch durch das parlamentarische Prüfungsverfahren. Kommt man zu dem Schluss, dass die Volksinitiative alle nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Weg frei.

Das Fürstenhaus reagierte prompt auf die neue Volksinitiative. Es will von einer Einschränkung seines Vetorechts nichts wissen. Erbprinz Alois stellte am 1. März in seiner Thronrede vor dem Parlament klar, dass das Anliegen nur mit einer Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie umgesetzt werden könne. Schon früher hatte der Erbprinz vorgeschlagen, dass sich das Fürstentum ja „Republik Oberrheintal“ nennen könne, wenn es das Fürstenhaus nicht anerkennt, und er würde Schloss Vaduz verlassen und in Wien im Familienpalais Liechtenstein Wohnsitz nehmen. Wörtlich sagte Erbprinz Alois, der seit 2004 im Auftrag seines Vaters die Funktionen des Landesvaters ausübt, am 1. März: „Diese Staatsform des Dualismus hat sich seit seiner Einführung 1921 bewährt und ist mit vielen Vorteilen verbunden, insbesondere einer großen politischen Stabilität, einer hohen Kontinuität in der Regierungsführung und einer einzigartigen Identität. Das Fürstenhaus ist nur dann bereit, politische Verantwortung zu übernehmen, wenn der Fürst auch die aus Sicht des Fürstenhauses dafür nötigen politischen Instrumente hat. Wenn das Volk dies aber nicht mehr will, dann möchte das Fürstenhaus auch keine politische Verantwortung mehr übernehmen und sich mit einem klaren Schnitt gänzlich aus dem politischen Leben in Liechtenstein zurückziehen. Denn der Name Liechtenstein ist zu eng mit dem Fürstenhaus verbunden, als dass nicht auch weiterhin das Fürstenhaus mit der Politik Liechtensteins in Verbindung gebracht würde. Als Feigenblatt einer nicht mehr vom Fürstenhaus getragenen Politik möchte das Fürstenhaus nicht dienen.“             Bodo Bost


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