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31.03.12 / Mit Zwang zum Renten-Glück / Bundesarbeitsministerin prescht vor Wahlen mit Eckpunktepapier vor – Vorsorgepflicht für Freiberufler

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-12 vom 31. März 2012

Mit Zwang zum Renten-Glück
Bundesarbeitsministerin prescht vor Wahlen mit Eckpunktepapier vor – Vorsorgepflicht für Freiberufler

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist entschlossen, den Sozialstaat weiter auszubauen. Niedrige Renten sollen in Zukunft aufgestockt, Selbstständige zur Altersvorsorge gezwungen werden. Bei CSU, FDP und Arbeitgebern stoßen die Pläne der Ministerin auf scharfen Protest.

Doch die Ministerin will sich – wie schon früher bei ihren Krippenplänen – nicht bremsen lassen. Nach 35 Beitragsjahren soll eine Rente, die unter 850 Euro liegt, bis zu diesem Betrag aufgestockt werden. So solle verhindert werden, dass Menschen „aufs Amt“ müssen, die „ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, Geringverdiener sind und vorgesorgt haben“, so die Ministerin. Auf wenig Verständnis stieß sie mit diesen Plänen bei der CSU. Dadurch würde eine nur in Teilzeit tätige, kinderlose Ehefrau eines gut verdienenden Ehemannes eine höhere Rente erhalten, kritisierte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU).

Auch bei den Arbeitgebern stößt Frau von der Leyen mit ihren eher linkspopulistischen Vorstellungen auf Gegenwehr. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt gefällt nicht, dass Ministerin von der Leyen die zusätzlich benötigten Mittel von Beitragszahlern kassieren will. „Es wäre nicht nachvollziehbar, weshalb Versicherte und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen eine neue Leistung subventionieren sollen, die ausgerechnet denjenigen nicht zusteht, die in besonderem Umfang Beiträge geleistet haben“, monierte Hundt.

Warum die Ministerin in ihrer bekannt forschen Art ihre Pläne nicht mit den Koalitionspartnern abgesprochen hat und sie dadurch vor den Kopf stößt, lässt breiten Raum für Vermutungen. Sachlich besteht kaum ein Grund für die Aufstockung der Renten auf 850 Euro monatlich. Derzeit erhalten nur 52000 Personen eine solche Aufstockung und somit weniger als ein Prozent der Rentner. Daher ist der aktuell notwendige Betrag von 90 Millionen Euro pro Jahr auch relativ niedrig. Nach Hochrechnungen ihres Ministeriums soll nun aber die Zahl der Aufstocker bis zum Jahr 2030 auf 1,4 Millionen Rentner ansteigen.

Verantwortlich für den sagenhaften Anstieg um das 27-Fache sollen Änderungen am Rentensystem und die demografische Entwicklung sein. So unbestätigt die vom Ministerium genannten Zahlen sind, so durchsichtig scheint den Kritikern der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers. Zwei wichtige Landtagswahlen stehen in Nord­rhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bevor. Die Christdemokraten wollen offenbar ihr soziales Profil schärfen. Von der Leyen, vermuten die Kritiker, will das soziale Füllhorn aus wahltaktischen Motiven weiter öffnen, anstatt in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen zu sparen.

Die viel beschworene Altersarmut gibt es derzeit nur auf dem Papier. Rentner, die wegen zu geringer Beitragszahlungen oder anrechenbarer Studien- und Kinder­erziehungszeiten eine geringe Rente erhalten, bekommen zusätzlich Beträge durch die Grundsicherung bis zur Höhe von 800 Euro. Deren Bezieher müssen sich allerdings sämtliche Ersparnisse, eventuelle Erbschaften oder Hinzuverdienste anrechnen lassen. Das wäre bei einer aufgestockten Rente nach dem Modell der Bundessozialministerin nicht der Fall.

Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf, wie am Beispiel der erwähnten kinderlosen Ehefrau eines gut verdienenden Mannes deutlich wird. Obwohl diese Person kaum von Altersarmut bedroht wäre, würde sie dennoch auf Kosten der Beitragszahler ihren Lebensstandard noch erhöhen können – ohne Ersparnisse oder Erbschaften anzutasten.

Für die Liberalen hat von der Leyen einige Zugeständnisse in ihr Rentenpaket gepackt, die die sogenannte Kombi-Rente betreffen. So sollen die niedrigen Hinzuverdienstgrenzen von 400 Euro für Rentner ab dem 63. Lebensjahr gelockert werden, was der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Heinrich Kolb, unbefriedigend findet. Er kritisierte, dass die Ministerin „Bürokratie pur“ aufbauen will. Die Liberalen fordern eine komplette Streichung der Hinzuverdienstregeln. Beim Renteneintritt solle es mehr Flexibilität geben: Wer arbeiten wolle und könne, solle auch arbeiten dürfen und nicht durch starre Altersgrenzen oder umständliche Anträge und Voraussetzungen gegängelt werden.

Das dritte Element des Reformpapiers der Ministerin sorgt bisher für weniger Wirbel. Da immer mehr kleine Gewerbetreibende im Alter in die Grundsicherung rutschen, will die Union zunächst alle Solo-Selbstständigen, die nicht Mitglied in einer berufsständischen Alterssicherung sind, in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen. Die FDP dringt hingegen auf nur eine Versicherungspflicht für Selbstständige und will es dem Einzelnen überlassen, ob er privat etwa über eine Lebensversicherung vorsorgt oder in die gesetzliche Kasse geht. Nach ersten Schätzungen sind dazu Beträge von 250 bis 300 Euro, zusätzlich etwa 100 Euro für die Berufsunfähigkeitsversicherung, notwendig. Für Selbstständige, die etwa einen Gemüseladen oder eine Dönerbude betreiben, ein nicht unerheblicher Beitrag von rund 4500 Euro jährlich. Hinrich E. Bues


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