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19.05.12 / »Ungarn ist souveräner Staat« / EU-Kritik an neuer Verfassung lässt jedoch anderes vermuten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 20-12 vom 19. Mai 2012

»Ungarn ist souveräner Staat«
EU-Kritik an neuer Verfassung lässt jedoch anderes vermuten

Auf der Fachkonferenz über die ungarische Verfassung, zu der der ungarische Botschafter in Deutschland Jozsef Czukor am 7. Mai geladen hatte, gab es einen kleinen Eklat. Csaba Lang, Generalsekretär der Deutsch-Ungarischen Juristenver-einigung, machte öffentlich, dass die Zeitungen „Handelsblatt“, „Zeit“, „Süddeutsche Zeitung“ und sogar die „Frankfurter Allgemeine“ eine wortwörtlich gleichlautende Artikel-Passage zweifelhaften Gehaltes über die ungarische Verfassung abgedruckt hatten. Die Passage lautete: „Kritiker sehen in der Verfassung, die von der Zweidrittelmehrheit der Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten) im Parlament gebilligt wurde, ein Instrument zum Abbau der Demokratie in Ungarn. Mehrere Redner betonten bei der Demonstration, dass die Ungarn ihr Land weiterhin als Republik betrachten. Mit dem neuen Grundgesetz ändert sich auch der Landesname. Statt Republik Ungarn heißt das Land nunmehr einfach Ungarn.“ Lang fragte wörtlich: „Wer hat hier von wem abgeschrieben?“

Der frühere deutsche Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz sparte ebenfalls nicht mit Kritik an dem Verhalten der EU-Kommission gegen Ungarn. Ungarn sei souverän und die Erfolgsaussichten von entsprechenden Klagen gegen deren Verfassung vor dem Europäischen Gerichtshof seiner Auffassung nach zweifelhaft.

Die Konferenz war hochkarätig besetzt. Neben dem bereits erwähnten Rupert Scholz war auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angekündigt. Die Eröffnung erfolgte durch Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg („Die Linke“). Von ungarischer Seite sind der gastgebende Botschafter in Deutschland, sein Kollege Laszlo Trocsanyi, ehemals Mitglied des ungarischen Verfassungsgerichtes, nunmehr Botschafter seines Landes in Paris, und der Präsident des ungarischen Verfassungsgerichtes Peter Paczolay herauszuheben. Die Konferenz gliederte sich in zwei Teile. „Die Entstehung der Verfassung und ihr internationales Echo“ sowie „Verfassungsgerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit in Ungarn“.

Wenig Zustimmung erhielt Eckart D. Stratenschulte, Direktor der Europäischen Akademie, bei seinem Versuch, die Präambel der ungarischen Verfassung mit der Erwähnung von Gott, Ehe, Familie und dem ungarischen Staatsgründer, dem Heiligen Stefan, ins Lächerliche zu ziehen. In der Diskussion erwies es sich dann, dass die Kritik an der Verfassung politisch wertender Natur war. Die Eile der Verabschiedung des Gesetzeswerkes wurde beanstandet. Es gäbe keinen Verfassungspatriotismus in der Verfassung, sondern „nur“ Patriotismus, klagte ein anderer Debattenredner. Auch der hilflose Versuch einer Mitarbeiterin der „Zeit“, ihren von Lang kritisierten Artikel zu rechtfertigen, konnte nicht überzeugen. Ein Mitarbeiter der Tageszeitung „Die Welt“ wehrte sich gegen den Vorwurf der einseitigen Berichterstattung. Immerhin habe man Rupert Scholz auch einen Beitrag verfassen lassen.

Jozsef Czukor berichtete dann in seinem Schlusswort über den Fortgang der drei von der EU-Kommission gegen Ungarn angestrengten Verfahren. Einen Punkt der Beanstandung habe die Kommission aufgegeben. Ein anderer Punkt habe sich zwischenzeitlich „erledigt“ und in dem dritten Punkt erwäge die Regierung eine Korrektur der ungarischen Verfassung. So bleibt – bei Lichte betrachtet – recht wenig sachlich begründete Kritik an dem ungarischen Verfassungswerk übrig. Theo Maass


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