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23.06.12 / Gläserner Staat

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-12 vom 23. Juni 2012

Jan Heitmann:
Gläserner Staat

Als Herrschaftswissen wird ein anderen bewusst vorenthaltenes Wissen bezeichnet, das Inhaber von Positionen der Herrschaft als Machtmittel nutzen, um eben diese Position zu sichern. Der Obrigkeitsstaat nutzt diesen Wissensvorsprung, um seine Untertanen gefügig zu halten. In einer Demokratie, in der der oberste Souverän das Volk ist, und die staatlichen Organe ihm zu dienen haben und nicht umgekehrt, ist dies eigentlich ein Anachronismus. Dennoch ist das seit Jahrhunderten gehütete Amtsgeheimnis auch heute noch fester Bestandteil des behördlichen Selbstverständnisses.

In Hamburg soll damit nun Schluss sein – allerdings nicht ganz freiwillig. Denn erst auf Druck einer starken Volksinitiative hat das Landesparlament geschlossen ein Transparenzgesetz verabschiedet. Hatten die Bürger bisher nur das Recht auf Auskunft, muss die Verwaltung künftig von sich aus bestimmte Daten öffentlich zugänglich machen. Dazu gehören unter anderem Senatsbeschlüsse, Haushaltspläne, Verwaltungsvorschriften, Gutachten, Bauleit- und Landschaftspläne, Subventions- und Zuwendungsvergaben, Baugenehmigungen, Unternehmensdaten städtischer Gesellschaften sowie behördliche Verträge zur Daseinsvorsorge. Mit dem Transparenzgesetz hat Hamburg ein Zeichen für eine offenere Gesellschaft und mehr Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns gesetzt. Allerdings müssen die Bürger mit ihrem neuen Recht verantwortungsvoll umgehen. Eine frühere und umfassendere Information eröffnet der Bürgerpartizipation neue Möglichkeiten. Informationsfreiheit darf jedoch nicht zur Einschränkung der behördlichen Handlungskompetenz aus Prinzip führen.


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