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14.07.12 / Mogeln mit Segen der EU / Verordnungen aus Brüssel machen Verbraucherschutz zur Farce

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-12 vom 14. Juli 2012

Mogeln mit Segen der EU
Verordnungen aus Brüssel machen Verbraucherschutz zur Farce

Eine Untersuchung von 29 Mineralwassersorten durch die Stiftung Warentest hat ein ernüchterndes Resultat erbracht: Zwei Drittel der Wässer enthielten nur sehr wenig oder wenig Mineralstoffe – lediglich ein einziges stilles Wasser konnte mit einem hohen Mineralstoffgehalt punkten. Allein dieses eine Wasser konnte nach Angaben der Stiftung Warentest „einen nennenswerten Beitrag leisten, um Knochen mit Kalzium und Mus­keln mit Magnesium zu versorgen“. Allerdings war nicht einmal dieses Getränk völlig frei von Beanstandungen. Ebenso wie 24 weitere Wässer enthielt es nur wenig Natrium, das speziell für Sportler sehr wichtig ist.

Geschickt vermarkten inzwischen immer mehr Hersteller solche Mängel sogar als Vorzug. Sie bewerben ihre Wässer einfach als „natriumarm“. Ermöglicht wird dies durch 2009 eingeführte EU-Vorschriften, durch die eigentlich  der Verbraucherschutz verbessert werden sollte. In der Realität wurde damit aber der Weg für die europaweite Vermarktung minderwertiger Wässer freigemacht. Viele von ihnen hätten unter Beibehaltung der früheren deutschen Regelungen nicht einmal die Bezeichnung „Mineralwasser“ tragen dürfen. Letzt­endlich in Brüssel durchgesetzt haben sich damit Produzenten mit zweitklassigen Brunnen und Quellen.

Dies ist nicht das einzige Beispiel dafür, wie das Versprechen der EU, für mehr Verbraucherschutz zu sorgen, genau zum gegenteiligen Resultat führt. Eine vom DIN-Verbraucherrat veröffentlichte Untersuchung hat sich unlängst mit den Auswirkungen der EU-Verpack­ungsrichtlinie aus dem Jahr 2009 beschäftigt. Seitdem sind Hersteller nicht mehr an Standardpackungsgrößen gebunden und können Lebensmittel in allen möglichen Verpackungsgrößen verkaufen. Die seinerzeit von der Industrie versprochenen bedarfsgerechten Angebotsgrößen für Senioren, Alleinstehende und Großfamilien sucht man im Lebensmittelhandel bisher vergebens. Stattdessen hat mit Hilfe der EU-Verpackungsordnung die „Mogelpackung“ nun ihren juristischen Segen von Brüssel erhalten. Die freigegebenen Packungsgrößen werden für zahlreiche versteckte Preissteigerungen genutzt. So konnte die Verbraucherzentrale Hamburg aufgrund geänderter Packungsgrößen Preissteigerungen von über 60 Prozent nachweisen.

Einen Hinweis, wie es möglich ist, dass sich Verbraucherschutz durch EU-Regulierungen in sein genaues Gegenteil verkehrt, gibt ein Blick auf die Interessenvertreter, die sogenannten Lobbyisten, die in Brüssel tätig sind. Ihre Zahl wird auf 15000 geschätzt – jeder EU-Abgeordnete wird damit im Schnitt von 20 Lobbisten „bearbeitet“. Im Extremfall kommen Branchenvertreter sogar selbst auf wichtige EU-Posten: So hat vor kurzem die EU-Kommission die Chefin von FoodDrinkEurope (FDE), einem Lobbyverband der europäischen Lebensmittelindustrie, ernsthaft als Kandidatin für den Vorstand der EU-Lebensmittelbehörde EFSA vorgeschlagen. Die Behörde zählt zu den wichtigsten europäischen Institutionen für den Verbraucherschutz und ist auch für den sensiblen Bereich der gentechnisch veränderten Nahrungsmittel zuständig. Die Kandidatin war jahrelang für den Marktführer bei gentechnisch verändertem Saatgut, dem US-Konzern Monsanto, tätig. Zumindest aus Sicht der EU-Kommission scheint dies kein Hindernis zu sein, sie künftig mit der Überwachung des Bereichs zu betrauen.    N.H.


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