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28.07.12 / Front gegen EU / Schweiz: Blocher kritisiert Energieabkommen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-12 vom 28. Juli 2012

Front gegen EU
Schweiz: Blocher kritisiert Energieabkommen

Er ist konservativ, er ist steinreich und deswegen politisch unabhängig. Der 71-jährige, demagogisch begabte Pfarrerssohn Christoph Blocher, bis 2003 Mehrheitsaktionär der EMS-Chemie in Graubünden (danach gab er sie an seine Kinder ab), früherer Innenminister und unter anderem auch wegen seines Einflusses auf die Basler „Nationalzeitung“ in die Kritik geratene Vizepräsident der Schweizerischen Volkspartei (SVP) macht für eine neue Kampagne mobil, diesmal geht es um ein Stromabkommen mit Brüssel.

Schon 1992 hatte Blocher die Volksabstimmung gegen einen Beitritt der Eidgenossen zur EU maßgebend beeinflusst. Seine neueste Kampagne richtet sich gegen das Stromabkommen der Schweiz mit der EU. Ein entsprechendes Referendum soll alsbald in Marsch gesetzt werden. Blocher: „Dahinter versteckt sich ein Kolonialvertrag, der schlimmer als der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ist.“ Denn er sei an die Übernahme des EU-Rechts und damit eine institutionelle Anbindung gekoppelt. Und hier sieht Blocher einen Angriff auf die Souveränität seines Landes und die Willensfreiheit. Schon bei der Adaption des Schengenabkommens und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Osteuropa habe sich die Schweiz gebeugt. Die Folge sei eine steigende Ausländerkriminalität. In dem Stromabkommen sieht er einen neuen Versuch Brüssels, einen Grundstein für weitere bilaterale Verträge zu legen, in denen eine automatische Rechtsübernahme und fremde Gerichtsbarkeit enthalten sein soll.

Die EU hält er für eine „intellektuelle Fehlkonstruktion“ und die Entwicklung der vergangenen 20 Jahre habe ihm mehr als recht gegeben. Der Schweiz gehe es deswegen viel besser als den meisten EU-Ländern, der Euro funktioniere ökonomisch nicht, Arbeitslosigkeit und Armut seien die Folge. „Ich habe nichts gegen Europa und bilaterale Verträge. Aber die Staatssäulen – Unabhängigkeit, Neutralität, direkte Demokratie, eigene Gerichtsbarkeit und Selbstbestimmung – dürfen nicht angetastet werden“, moniert Blocher.         J.F.


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