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28.07.12 / Grundgesetz gilt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-12 vom 28. Juli 2012

Grundgesetz gilt
von Jan Heitmann

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ So heißt es zumindest in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Nicht das Grundgesetz zählt in diesem Punkt, sondern ein ungeschriebenes Gesetz, an das sich in Deutschland gleichwohl fast alle, selbst in vorauseilendem Gehorsam, halten – das Gesetz der „Political Correctness“. Wer dagegen verstößt, wird stigmatisiert, ausgegrenzt, seiner bürgerlichen Existenz beraubt und häufig sogar bedroht. Dafür muss man noch nicht einmal mehr politische Aussagen treffen, sondern es reicht inzwischen bereits, wenn man ein ganz persönliches Angstgefühl öffentlich zum Ausdruck bringt. Dass selbst ernannte Gesinnungswächter, Berufsbetroffene und Gutmenschen auch dann schnell mit der „PC-Keule“ bei der Hand sind, ist schlimm genug. Dass aber staatliche Institutionen sich eilfertig daran beteiligen, ist skandalös. Auch dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung sind durch Rechtsnormen Schranken gesetzt. Solange nicht gegen diese Normen verstoßen wird, gilt Artikel 5 und nicht das ungeschriebene PC-Gesetz.


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