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01.09.12 / Eintreiber unter Beschuss / Doch: Schlüssige Klagen gegen GEZ und Gema offenbar chancenlos

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-12 vom 01. September 2012

Eintreiber unter Beschuss
Doch: Schlüssige Klagen gegen GEZ und Gema offenbar chancenlos

Der gesetzlich verordnete Gebühreneinzug durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) kommt erneut in Verruf. Beim Verfassungsgerichtshof ist vor dem Inkrafttreten der neuen Rundfunkgebührenordnung am 1. Januar 2013 eine Klage aus Passau anhängig. Zeitgleich werden die Praktiken beim Urheberrecht und der starke Einfluss großer Unternehmen auf die Verwertungsgesellschaft Gema von einem Universitätsprofessor aus München strukturell mit denen der Mafia verglichen.

Nach dem neuen Gesetz sollen alle Haushalte und Betriebe eine monatliche Pauschalabgabe bezahlen, unabhängig davon, ob sie Fernseher, Radios, internetfähige Computer oder Smartphones besitzen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Passau Emano Greuer sieht in dem Regelwerk eine Ungleichbehandlung zahlreicher Bürger wie Studenten und Rentner oder bestimmter Betriebe. Für solche Rundfunknutzer ergebe sich eine erhebliche und ungerechtfertigte Steigerung der Abgaben. So betrage die Gebühr für einen Internetanschluss derzeit 5,76 Euro, in Zukunft durch den Pauschalbetrag auch für Bürger, die nur einen Laptop, aber keine Rundfunkgeräte haben, wie etwa viele Studenten, satte 17,98 Euro. Konnte früher durch den Ausbau des Autoradios eine Verringerung der Abgabe erreicht werden, so sei dies in Zukunft nicht mehr möglich. Bei Betrieben mit großem Fuhrpark schlage das erheblich zu Buche. Durch die Weitergabe von Wohnortadressen von Seiten der Einwohnermeldeämter entstehe außerdem ein bedenkliches zweites Melderegister.

Seine Hoffnung, dass die GEZ abgeschafft werde, so Greuer, habe sich leider zerschlagen. Im Gegenteil, sie stocke gerade die Zahl ihrer Mitarbeiter auf. Tatsache ist, dass die GEZ auch mit zweifelhaften Methoden arbeitet, so erhalten beispielsweise Versicherungsvertreter Kopfprämien, wenn sie nach dem Hausbesuch Geräte an die GEZ melden.

Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität München, Professor Thomas Hoeren, verglich in einem Interview die Praxis der Gema mit Methoden der Mafia. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. Dennoch bleibt der streitbare Jurist bei seiner Behauptung, dass sich die Gema nicht an europäisches Recht halte.

Als Beispiel führt er die europäische Rechtsprechung an, dass beispielsweise die Wiedergabe von Musik in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der internationalen Verträge sei. Die Gema aber gehe davon aus, dass der Urteilsspruch sich nur auf Italien beschränkt.

Der Konzertveranstalter Magnetic Music in Reutlingen beispielsweise bemängelt, dass er bei seinen irischen Konzerten regelmäßig von der Gema abkassiert wird, seine irischen Musiker indes bis zum heutigen Tag und seit Jahren noch keinen müden Cent erhalten hätten. Musiker und Veranstalter seien „Sklaven der Gema“, während die großen Plattenfirmen reichlich profitierten, prangert Geschäftsführer Petr Pandula bei jeder Veranstaltung coram publico diese Praxis an. Joachim Feyerabend


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