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08.09.12 / Fiskus jagt Auslandsrentner / Nachträgliche Forderungen in Millionenhöhe

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-12 vom 08. September 2012

Fiskus jagt Auslandsrentner
Nachträgliche Forderungen in Millionenhöhe

Rund 600000 der 1,6 Millionen im Ausland lebenden deutschen Rentner erhielten in den letzten Wochen und Monaten unangenehme „blaue Briefe“. Der Inhalt: Forderungen über Steuernachzahlungen seit dem Jahr 2005. In einigen Fällen betrafen die Bescheide über 90-Jährige und beliefen sich oft auf mehrere 1000 Euro. Im Fall einer in Frankreich lebenden Rentnerin betrug der Bescheid 13500 Euro. Die Einschaltung eines mit internationalem Recht vertrauten Steuerberaters brachte Erleichterung. Der verbesserte, neue Bescheid betrug null Euro. Auch andere falsche Bescheide an Rentner in Dänemark (Forderung 12000 Euro), Kanada (7000 Euro) und auf den Philippinen (6600 Euro) mussten inzwischen nach entsprechender Intervention revidiert werden. Allerdings wurden auch Fälle bekannt, in denen betrügerische Berater unwissende Pensionäre zusätzlich abzockten. Vorsicht also bei Internet-Angeboten. Und in vielen Fällen zahlten die verschreckten Senioren ohne Prüfung und verschuldeten sich sogar dafür.

Nach einer 2005 erlassenen Gesetzesänderung unterliegen ins Ausland gezahlte Renten zu 50 Prozent der Steuerpflicht. Betragen beispielsweise die Altersbezüge jährlich 10000 Euro, so sind 5000 Euro mit 25 Prozent steuerpflichtig. Die jährliche Forderung beträgt also 1250 Euro. Nachzahlungen von 2005 bis 2011 in Höhe von 8750 Euro sind demnach fällig. Dafür zentral zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Und das beruft sich darauf, dass im Gegensatz zu Inlandsrentnern im Ausland lebende Personen als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft werden. Im Klartext: Sie erhalten keinen Grundfreibetrag. Und so kommt es, dass Rentner, die in Deutschland gar nicht steuerpflichtig wären, in ihrem fernen Altersdomizil zur Kasse gebeten werden. Da Forderungen aus 2005 und 2006 Ende des Jahres verjähren, erklärt sich die gegenwärtige Flut solcher Briefe.

Einige Steuerberater weisen da-rauf hin, dass solche Bescheide in Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, rechtlich nicht gedeckt seien. Denn laut Abkommen etwa mit Namibia obliegt das Recht, solche Abgaben zu erheben, ausschließlich dem Gastland. Darauf weist inzwischen auch die deutsche Botschaft in Windhuk hin.

Viel Ärger für Auslandsrentner gab es zudem mit einem um bis zu 14 Tage verzögerten Eingang ihrer Rente, die in Deutschland jeweils am letzten Tag des Monats gutgeschrieben wird. Recherchen der PAZ ergaben, dass dies an einer besonderen Konstruktion des Überweisungsweges ins Ausland liegt. Zwar bezahlt die Berliner Rentenanstalt pünktlich an die mit der Auszahlung befasste Berliner Postbank. Diese schaltet aber in einer Vielzahl von Fällen, zum Beispiel für die Philippinen, die Londoner Barclays Bank als sogenannte Korrespondenzbank mit deren Geschäftsbeziehungen in dem jeweiligen Land ein. Und diese arbeitet dann mindestens eine Woche, meist länger, mit dem Geld der Rentner. Und das heißt bei der Vielzahl der Fälle zinsloser Kredit in Millionenhöhe. In einem Fall wurde auf Verlangen die Postbank Saarbrücken eingeschaltet. Sie korrespondiert mit der New Yorker Chase Manhattan Bank. Und siehe, der in Manila lebende Rentner bekam sein Geld sogar schon Tage vor dem Ersten des Monats auf dem Konto der philippinischen PCI-Bank gutgestellt. J. Feyerabend


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