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22.09.12 / Mehr Letten für Riga / Lettland bürgert in Russland Lebende ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-12 vom 22. September 2012

Mehr Letten für Riga
Lettland bürgert in Russland Lebende ein

Konsequenzen auch für EU-Länder wie Deutschland könnte eine vor wenigen Wochen gemachte Änderung am lettischen Passgesetz haben. Lettland will die Einbürgerung von Letten, die zwischen 1940 und 1990 in übrige Teile der damaligen Sowjetunion gingen oder verschleppt wurden sowie auch deren Nachkommen, erheblich vereinfachen. Profitieren könnten von der Regelung mehr als 100000 Anspruchsberechtigte, die heute auf dem Boden Russlands leben. Allein 75000 Letten sollen Schätzungen zufolge zu Sowjetzeiten nach Sibirien deportiert worden sein. Zusätzlich anspruchsberechtigt für eine Einbürgerung in Lettland sollen auch entfernte Verwandte von Letten werden, die bereits zwischen 1881 und 1940 aus dem Land ausgewandert sind.

Aus lettischer Sicht ist die Entscheidung, lettischstämmigen Personen die Einbürgerung zu erleichtern, nachvollziehbar. Über Jahrzehnte hatte das Land unter Bevölkerungsverlusten zu leiden. Sehr massiv waren die Verluste durch die stalinistische Verschleppungs- und Terrorpolitik. Gleichzeitig wurde zu Sowjetzeiten durch gezielte Ansiedlungspolitik versucht, den Anteil der Nichtletten auf dem Boden Lettlands zu erhöhen. Als Folge leben derzeit unter den rund 2,2 Millionen Einwohnern des Landes etwa 350000 Menschen, die einen Nicht-Bürger-Pass haben. Sie sind den lettischen Staatsbürgern weitgehend gleichgestellt, dürfen allerdings kein Wahlrecht ausüben. Stattdessen genießen diese überwiegend russischstämmigen Einwohner das Privileg, ohne Visum nach Russland einreisen zu dürfen.

Aber auch nach Wiedererlangung der staatlichen Selbständigkeit Anfang der 90er Jahre hielt der Bevölkerungsschwund an. Vor allem nach dem EU-Beitritt des Landes im Jahr 2004 soll es mindestens 100000 Letten auf Jobsuche nach Großbritannien gezogen haben, so die Schätzung des lettischen Botschafters in London. Und seit dem Auslaufen einer Übergangsregelung genießen lettische Staatsbürger seit dem 1. Mai 2011 auch in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. N.H.


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