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20.10.12 / Härte gegen Bummelanten / Behörden verhängen öfter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-12 vom 20. Oktober 2012

Härte gegen Bummelanten
Behörden verhängen öfter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Immer häufiger verhängen Arbeitsagenturen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. In diesem Jahr könnten die Strafen sogar die Rekordzahl von einer Million erreichen. Bis Ende Juni hatte die Bundesagentur für Arbeit 520792 neue Sanktionen gezählt. Im vergangenen Jahr waren insgesamt 912000 Strafen verhängt worden.

Die häufigsten Gründe für Leistungsbegrenzungen waren in der Halbjahres-Statistik Verstöße gegen die Meldepflicht (352233 Fälle), die Missachtung der Eingliederungsvereinbarung (74432) und die Weigerung einer Arbeitsaufnahme (56489). Grundsätzlich sind Hartz-IV-Empfänger nämlich dazu verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und sich für vom Jobcenter bezahlte Aus- und Fortbildungen zur Verfügung zu halten. Laut Bericht der Bundesarbeitsagentur waren vor allem männliche Hartz-IV-Bezieher von Strafen betroffen. Dies hat die hauseigene Forschungsabteilung der Bundesagentur, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), herausgefunden. Eine schlüssige Erklärung dafür, dass Männer doppelt so häufig sanktioniert werden wie Frauen, hat das IAB noch nicht, vermutet jedoch, dass Männer weniger Bereitschaft zeigen, mit den Jobcentern zusammenzuarbeiten.

In den meisten Fällen von Strafen waren Hartz-IV-Bezieher der Meldepflicht nicht nachgekommen, das heißt, sie waren trotz Einladung nicht im Jobcenter erschienen. Dies hat je nach Schwere der Versäumnisse zur Folge, dass die Hartz-IV-Leistungen ganz oder zumindest teilweise für eine begrenzte Zeit gestrichen werden.

Bundesweit stiegen auch die Anträge auf ein Überbrückungsdarlehen, laut Aufstellung der Bundesagentur von 2007 bis 2011 um 50 Prozent auf monatlich 18461. Der durchschnittliche Darlehensbetrag stieg im selben Zeit-raum von 214 auf 271 Euro. Laut Gesetz dürfen Überbrückungsdarlehen nur in besonderen Fällen gewährt werden, um einen „unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ zu decken. Jobcenter dürfen demnach zur Anschaffung eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder von Kleidungsstücken zinslose Kredite vergeben.

Die Meldung, dass der Bundesrat nun die Anhebung des Regelsatzes für alleinstehende Langzeitarbeitslose um acht Euro von derzeit 374 auf 382 Euro beschlossen hat, sorgt für wenig Begeisterung. Hartz-IV-Empfänger wie auch viele linke Politiker kritisieren die Erhöhung als zu gering, obwohl die Anhebung des Regelsatzes um 2,1 Prozent sich an der Rentenerhöhung Anfang Juli orientiert.

Indessen wird das Klima in den Jobcentern rauer. Hartz-IV-Empfänger klagen über herablassende Behandlung und Willkürentscheidungen seitens der Behördenmitarbeiter, die Arbeitsvermittler fühlen sich von Pöbeleien ihrer frustrierten „Kunden“, wie Hartz-IV-Empfänger im Behördenjargon genannt werden, bedroht. Beschimpfungen und Bedrohungen gehörten zum Alltag der Jobcenter-Mitarbeiter, sagt Anja Huth, die für Hartz IV zuständige Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit. Gemessen an der Zahl der Millionen Hartz-IV-Empfänger sei die Zahl der Rüpeleien und Übergriffe jedoch gering. Die Messerattacke auf eine Beschäftigte in Neuss mit tödlichem Ausgang sei ein tragischer Einzelfall. M. Rosenthal-Kappi


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