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03.11.12 / Das deutsche Volk erziehen / Kopftuchstreit: Immigrantenverband geht in die Offensive

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-12 vom 03. November 2012

Das deutsche Volk erziehen
Kopftuchstreit: Immigrantenverband geht in die Offensive

Immigrantenvertreter nehmen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zum Anlass, weitere gravierende Zugeständnisse für Kopftuchträgerinnen zu fordern. Eine Irakerin hatte eine Entschädigung von 1500 Euro erstritten, das entspricht drei Monatsgehältern der Auszubildenden. Der beklagte Zahnarzt hatte sich geweigert, die Frau als Zahnarzthelferin auszubilden, weil sie ihr Kopftuch auch während der Arbeit tragen wollte. Zu Unrecht, wie die Berliner Richter befanden.

Dass der Arzt auf eine Berufungsverhandlung verzichtete, wundert Beobachter, denn der Richter gab Anlass, an seiner Neutralität zu zweifeln. Er stützte sein Urteil auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dabei bezeichnete er das AGG wörtlich als „gesellschaftliches Erziehungsprogramm … auch wenn der rot-grüne Gesetzgeber nie die Traute besaß, das offen auszusprechen“. Damit gab der Richter zu erkennen, dass er ideologische Ziele verfolgte. Eigentlich ein guter Grund, in Revision zu gehen. Nach wie vor ist fraglich, ob das AGG mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen ist, eine entsprechende Überprüfung hat es nie gegeben.

Die Berliner Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) jubelte, das Urteil sei ein Signal dafür, „dass die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch nicht akzeptabel ist“. Der Türkische Bund hat angekündigt, bei nächster Gelegenheit auch gegen das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst vorgehen zu wollen. Dort gilt nämlich wegen der staatlichen Pflicht zur Neutralität weiterhin ein Verbot der entsprechenden Teilverschleierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt die Offensive des Türkischen Bundes. Bernhard Franke, Jurist und Leiter des Referats Beratung und Grundsatzangelegenheiten dieser Behörde: „Das (Kopftuchverbot) sehen wir durchaus kritisch. Die Gesetzgeber einiger Länder und die Gerichte sehen hier sehr generalisierend und ohne auf den Einzelfall abzustellen schon allein im Tragen eines Kopftuchs einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot.“ Die Strafe von drei Monatsgehältern begrüßt Franke als Abschreckung für „diskriminierungsbereite“ Arbeitgeber.

Allerdings hat der Zahnarzt durch die Offenbarung seiner Ablehnungsgründe der Irakerin erst die Klagegründe geliefert. Hätte er über seinen wahren Grund geschwiegen und einen anderen vorgeschoben, wäre ihm nichts passiert. Hans Lody


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