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10.11.12 / Hitlers Ankläger / Bayerns Ministerpräsident Hans Ehard

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-12 vom 10. November 2012

Hitlers Ankläger
Bayerns Ministerpräsident Hans Ehard

Innerhalb weniger Jahre war er Vorsitzender der CSU, Bundesratspräsident, zweimal bayerischer Ministerpräsident. Und das ist nur ein Bruchteil der Ämter, die er innehatte. Hans Ehard, deutscher Jurist und Politiker, hätte am 10. November dieses Jahres seinen 125. Geburtstag gefeiert. Der Sohn eines Stadtkämmerers arbeitete sich zum Jurastudium hoch und promovierte 1912 zum Dr. jur. Im Ersten Weltkrieg war er vier Jahre lang Soldat, legte vor und nach seiner Dienstzeit aber jeweils ein juristisches Staatsexamen ab. Ehard wurde Staatsanwalt im bayerischen Ministerium der Justiz. Nach der Niederwerfung des Hitlerputsches 1923 war er als Vertreter der Anklage tätig und dementsprechend bei den Nationalsozialisten verhasst. Nach deren „Machtergreifung“ schied er als einer der ersten aus seinem Amt im Ministerium aus.

Nach Kriegsende wirkte Ehard bei der Gestaltung der bayerischen Verfassung mit. Der Christsoziale saß im Vorbereitenden Verfassungsausschuss, der Verfassunggebenden Landesversammlung und dem Landtag Bayerns und arbeitete in dessen Justizministerium erst als Staatsrat und dann als Staatssekretär. 1949 wurde er Vorsitzender der CSU. Von 1946 bis 1954 und von 1960 bis 1962 war er bayerischer Ministerpräsident.

Im Jahre 1966 verabschiedete sich Ehard aus der aktiven Politik, in der er so viel bewirkt hatte. Am 18. Oktober 1980 starb er in Bayerns Hauptstadt München.  Melinda Heitmann


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