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22.12.12 / Deutsche Mütter nicht Sache der OSZE

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-12 vom 22. Dezember 2012

Zwischenruf
Deutsche Mütter nicht Sache der OSZE

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) trägt ihren Namen erst seit 1995. Die Gründung der Vorläuferorganisation Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) erfolgte 1973. Mit der Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975 wurde die KSZE institutionalisiert. Mitgliedsländer der OSZE sind alle europäischen Staaten sowie die Türkei, alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA und Kanada.

Nach dem Willen der Mitgliedsländer betreibt die OSZE in drei Bereichen aktive beratende Politik. Es sind der militärisch-politische Bereich, der Wirtschafts- und Umweltbereich sowie die Menschenrechtsproblematik.

Der Sitz des Generalsekretariats und der wichtigsten Gremien der OSZE ist Wien. Die personell gut ausgestatteten Gremien geben Empfehlungen für die Politik der Mitgliedstaaten heraus. Hier nun wird die ganze Organisation zu einem Ärgernis. Am Montag empfahl die OSZE Deutschland, mehr für die flächendeckende volle Berufstätigkeit der Frauen zu sorgen. In Deutschland würden mehr als 65 Prozent der Frauen nur teilzeitbeschäftigt sein. Entsprechend wenige Frauen arbeiteten in Vollzeit. In Frankreich sei das genau umgekehrt. Nur 26 Prozent der Französinnen arbeiteten in Teilzeit. Um diesem vermeintlichen Missstand abzuhelfen, empfahl die OSZE, das Ehegattensplitting und das Erziehungsgeld in Deutschland ersatzlos zu streichen. Das ist eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands. Besonders ärgerlich: Die selbsternannten Berater der OSZE betätigen sich als Verstärker der kinderfeindlichen Politik der rot-grünen Berliner Oppositionsparteien. Aus ideologischen Gründen – Gleichheit von Mann und Frau – will man die Frauen vollbeschäftigt haben. Eine „feine“ Gleichberechtigung. Nur am Rande sei vermerkt, dass Berlin einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Existenz der OSZE leistet. Wilhelm v. Gottberg


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