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05.01.13 / Mehr Arbeit für Gerichte? / Neue Urheber- und Nutzungsrechte offenbar sehr unausgegoren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-13 vom 05. Januar 2013

Mehr Arbeit für Gerichte?
Neue Urheber- und Nutzungsrechte offenbar sehr unausgegoren

Urheber- und Nutzungsrechte bestimmen die politische Tagesordnung 2013, digital wie in der realen Welt. Urheber streiten mit Nutzern, Wissenschaftler mit Verlagen, Verbraucher mit Diensten. Das Aufeinandertreffen neuer Ansprüche auf altes Recht umfasst viele Bereiche und trifft letztlich jeden. Bis Ende November 2012 wollte die Bundesregierung das Recht anpassen, doch ein klares Ergebnis blieb aus.

Der allgemeine Trend zum Neuaushandeln der Verwertung geistigen Eigentums erfasst Deutschland wie Europa. In Österreich arbeitet das Justizministerium gerade an einer 13 Punkte umfassenden „Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsvergehen“. Ein allgemein erweiterter Zugriff auf gespeicherte Daten, eine Abgabe für die in Computern verbauten Speicher nebst einer Ausweitung der Schutzdauer von Werken von 50 auf 70 Jahre kennzeichnen das Arbeitspapier. Starke Proteste besonders von Internetorganisationen sind die Folge. In Deutschland bleibt das erst 2007 im sogenannten zweiten Korb geänderte Urheberrecht Streitthema. Ein dritter Korb mit Änderungen wird seit 2010 diskutiert, kommt nun aber nicht. Wichtige Regelverlängerungen des Urheberrechts erfolgten buchstäblich auf den letzten

Drücker. Lehrer und Studenten können aufatmen, dürfen weiter für die Klasse kopieren oder Arbeiten zitieren. Noch in dieser Legislaturperiode, also vor dem Sommer, will das FDP-geführte Bundesjustizministerium Änderungen in Gesetzesform fassen. Vertragsabschlüsse sollen demnach erleichtert, vor allem aber Gerichte zum Entscheidungsort über fairen Gebrauch von geistigem Eigentum erhoben werden. Sie sollen künftig Rechte des einzelnen an seinem Werk gegen Gemeinschaftinteressen abwägen dürfen. Statt einer großen, durchschaubaren Änderung kommt so vielmehr „ein gewisser Strauß“ von Einzelmaßnahmen zusammen, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Kritiker sagen nun einen Trend zu zivilrechtlichen Prozessen voraus. Urhebern droht derweil eine schleichende Enteignung, wenn das Gemeinwohl ihren Interessen vorangestellt wird.

Wer was wie nutzen darf, beherrscht auch die Debatten in sogenannten sozialen Netzwerken wie Facebook (gut 25 Millionen Nutzer in Deutschland) und dessen Tochter, dem Fotodienst Instagram (rund 100 Millionen Nutzer weltweit). Beide von Jüngeren stark genutzten Tauschorte für Privates standen nach Änderungen ihrer jeweiligen Nutzungsbedingungen jüngst in der Kritik. Instagrams neue Regeln räumten dem Portal das Recht ein, von Nutzern veröffentlichte Fotos weltweit und kostenfrei für Werbung auf Instagram- und Facebook-Seiten zu nutzen. Die Firma machte einen Rück-zieher, sprach von „Missverständnis“, während Facebook seine Nutzer abstimmen ließ und trotz eindeutiger Ablehnung diese Abstimmung über neues Nutzungsrecht nicht anerkennt – wegen angeblich zu wenig Teilnehmern. Für sogenannte „Sponsored Stories“, für Werbegeschichten, nutzt Facebook die von seinen Nutzern ahnungslos ins Netz gestellten privaten Fotos. Über die Feiertage kam die Nachricht vom Eingang einer Sammelklage bei einem US-Bundesgericht in San Francisco, Tenor: Instagram habe die Pläne nicht ganz aufgegeben, sondern die Regeln nach Protesten nur zu PR-Zwecken umformuliert. SV


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