16.04.2024

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05.01.13 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-13 vom 05. Januar 2013

Leserforum

Wie EU-Fördermittel verschwendet werden

Zu: „Geschenkpaket für Nehmerländer“ (Nr. 50)

Ein interessanter Artikel, der eine grobe Vorstellung über das Ausmaß von Misswirtschaft der EU und der Länder gibt. Nicht nur Rechtsanwälte und Volksvertreter betätigen sich in Polen als Bauern, Teichwirte oder im Forst und bei Umweltprojekten der Renaturierung. Land-, Forst- und Fischwirtschaft lohnen sich allein schon aus der Förderung heraus, und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Die Weiterverpachtung an einen Landwirt ist ein kleines „Zubrot“. Denn die Flächen müssen bewirtschaftet werden – der Bürokratie und des Scheins wegen.

Weitere „Fleischtöpfe“ der EU wecken Begehrlichkeiten und stellen nicht nur die freie Marktwirtschaft in Frage. Ob in Schreiberhaus, Krummhübel, im gesamten Hirschberger Tal – an Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch herrscht kein Mangel. Nur wenige Hotels erreichen eine Auslastung von über 30 Prozent im Jahr. Es wurden in den letzten Jahren Neu- und Zweckbauten an Orten errichtet, die tiefe Eingriffe in die Vorgebirgslandschaft darstellen und zu unkalkulierbaren Risiken beziehungsweise Aufwendungen der Bewirtschaftung, der Schneeräumung oder des Wasserbaus führen (siehe Hotel Golebiewski Krummhübel). Um das Hotel zu errichten, wurden eine Talsenke mit zirka drei Millionen Quadratmetern Abraum verfüllt, ein Bachlauf in Abschnitten überbaut beziehungsweise kanalisiert und das alte Freibad mit Abraum „versiegelt“.

Mit Mitteln der EU und Polens für Schlesien baute auf halber Fahrstrecke zur Schneekoppe ein Unternehmer aus Kanth bei Breslau ein „Drei Sterne Hotel“. Dem neuen Hotel in Krummhübel musste ein gut erhaltenes, um 1920 erbautes Haus weichen. Vor dem Abriss diente das Gebäude als Kinder- und Jugendunterkunft. Offensichtlich war die Lage unterhalb der Schneekoppe gerade gut genug um die „Förderung“ zu belegen.

Ulrich Kaiser, Gößnitz

 

 

Für eine geistig-moralische Wende

Zu: „Der Tod des freien Wortes“ (Nr. 49)

Ich bin auch ganz hin und hergerissen, was ich denn nun tun soll bei all dem Verkehrten, was so um mich herum geschieht. Aber eben nur die Meinung offen und ehrlich zu sagen, reicht auch nicht, weil wir ja Verantwortung vor Gott haben mit der Aufforderung zur rechten Tat in Klugheit und Liebe.

Seit über 30 Jahren gehe ich nicht mehr wählen. Nicht nur die wirtschaftliche, soziale, politische und soziologische Lage, sonder auch die geistige Lage ist dermaßen kritisch, dass ich mich zur Hoffnung gezwungen sehe: Vielleicht kann der Herr helfen durch eine gesammelte, politische, echt konservative Kraft in Deutschland, die sich der in Ihrem Artikel genannten Missstände beherzt annimmt, die sich auf die christlichen Werte besinnt und sich entschieden einsetzt, eine Wende zu versuchen, die durch die eigene Umkehr getragen wird.

Mein Gedanke ist schon seit Langem, eine christliche „Notstandspartei“ zu gründen, nicht um andere zurückzuweisen, anzuklagen oder sich besser zu stellen, sondern um die Menschen zu einem ehrlichen und besseren Leben zu reizen und zu inspirieren. Eine Veränderung der Lebenseinstellung ist in vielen Bereichen dringend nötig.

Michael Sack, Altdorf

 

 

Ein Teufelskreis

Zu: „Der Tod des freien Wortes“ (Nr. 49)

Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Artikel. Herr Heckel sieht die politischen Zeichen in Deutschland und in der Europäischen Union ohne die sonst übliche Spezialbrille und beschreibt die Zustände treffend, aber nicht einmal überspitzt. Und das Furchtbare daran ist, dass es zutrifft!

Ich bin der gleichen Meinung und ahne, wo das hinführt. Das ist kein gutes Gefühl und daher will sich kaum jemand damit befassen. Ein Teufelskreis, der sich leider zu einer Spirale nach unten entwickelt hat.

Peter Guckes, Homburg

 

 

Unsoziale Politik

Zu: „Selbstständig arbeitslos!“ (Nr. 50)

Dass Selbstständige aufstocken müssen, ist logisches Ergebnis einer ungerechten Sozialpolitik. Die Realität sieht so aus: Der deutsche Arbeitnehmer muss mit einem Billiglohn ein halbes Jahr für andere arbeiten und ist froh, wenn er seine Familie damit durchbringen kann. Von seinen Abzügen jedoch leben Einwandererfamilien. Sie sitzen bei Tee und Wasserpfeife in warmer Wohnung und warten auf das Freitagsgebet in der Moschee. Nebenbei sorgen sie dafür, dass die Moschee-Besucher nicht aussterben. Bei diesen Zuständen ist es verwunderlich, dass der Weg in die Selbstständigkeit gewagt wird. Wo kein Geld verdient wird, kann auch keines ausgegeben beziehungsweise nicht investiert werden. Womit soll ein Selbstständiger bei diesen Zuständen auskommend sein Geld verdienen?

Horst Vajen. Arandi Küla/Estland

 

 

Änderung des Wahlrechts ist nötig

Zu: „Wählerwille steht vor Eigennutz der Parteien“ (Nr. 49)

Professor Hamer spricht in der PAZ endlich einmal das Problem unserer heutigen Staatsordnung an, welches nun deutliche Zweifel an wahrer Demokratie in Deutschland aufwirft: das heute bei uns geltende Wahlrecht. Nur die Hälfte der zu wählenden Abgeordneten ihrer Wahlkreise können bei uns direkt als Personen gewählt – oder abgewählt werden. Die andere Hälfte wird ohne Möglichkeit der Einflussnahme der Wähler per Landeslisten von den Parteien aufgestellt. Und die dort Aufgestellten sind Berufs-Politiker. Und diese können in keinster Weise von uns Wählern abgewählt werden – denn kein Wähler hat die Möglichkeit die Rangfolge in der Aufstellung der Landeslisten durch die Parteien zu beeinträchtigen. Folglich wird uns demokratisch gläubigen Wählern bei jeder Wahl schon vor der „demokratischen Wahlentscheidung“ die Hälfte der in angeblich „freier Wahl“ zu bestimmenden Abgeordneten von den Parteileitungen aufgezwungen.

Insoweit möchte ich Professor Hamers Forderung, den Wählerwillen vor den Eigennutz der Parteien stellen zu müssen, nach Kräften unterstützen: Wir Wähler müssen endlich in großer Zahl gegen diese pseudodemokratischen Regeln aufbegehren! Hamers Hinweis auf die kürzlich erfolgte Wahlrechtsänderung hinsichtlich einer notwendigen Änderung bisheriger Überhangmandate ist notwendig. Denn nicht der Wählerwille wurde da bei dem Beschluss der Mehrheit des Bundestages berücksichtigt. Nein, das Ergebnis ist, dass künftig eine noch größere Zahl von Politprofis (wohl mehr als 100) sehr gut bezahlte Abgeordnete werden können. Wann wacht das Wählervolk endlich auf? Professor Hamer, schreiben Sie weiter in der PAZ!

Manfred Laufer, Meppen

 

 

Wird die Mär von der deutschen Kollektivschuld wieder hoffähig?

Zu: „Albtraum der SPD“ (Nr. 46)

Der Auftritt der amtierenden EKD-Präsidentin Katrin Göring-Eckardt als Wählereinfängerin der Grünen dürfte wieder viele zum Kirchenaustritt veranlassen. Die Folge des „Stuttgarter Schuldbekenntnisses vom 18./19. Ok­tober 1945“ der EKD wurde von ihr nicht berücksichtigt. Diese Erklärung löste bei vielen Deutschen einen Schock aus und versetzte deren Ansehen in der Welt einen schweren Schlag: „Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden ..., aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“

Der Wortlaut war so gehalten, dass man darin eine Schuldigsprechung der gesamten evangelischen deutschen Christenheit, ja des ganzen deutschen Volkes erblicken musste. Dagegen lehnte man sich auf. Für eine solche kollektivschuldartige belastende öffentliche Verlautbarung wurde dem Rat der EKD die Legitimation abgesprochen. Ohne Fühlungnahme mit der Basis und ohne genaue Prüfung dessen, was geschehen war, hätte die Erklärung solcher Tragweite niemals gegeben werden dürfen. Der protestantische Theologe W. G. Kümmel, Professor an der Universität Zürich und Neutestamentler von Weltruf, schrieb im Dezember 1945: „Das ganze Volk für Untaten des Staates haftbar zu erklären ist .... eine Verletzung der einfachsten moralischen Grundsätze.“

Aus den vielen Publikationen zum Problem der Kollektivschuld ragen zwei Untersuchungen heraus. Kardinal König führt in „Kollektivschuld und Erbschuld“ (1950) aus, dass es neben der bisherigen Individualschuld eine Kollektivschuld als neue Schuldkategorie nicht gibt und auch nicht geben kann. Ein Volk als Ganzes könne nicht schuldig werden. Und laut dem Erlanger Theo­logieprofessors Künneth („Schuld in der Politik als theologisch-ethisches Problem“, 1961) könne Schuld immer nur ein individuelles Verhalten einzelner zurechnungsfähiger Menschen sein.

Die Behauptung einer „Kollektivschuld“ sei in jeder Hinsicht unhaltbar. Sie scheitere zunächst an einer „gefährlichen Simplifizierung des Wesens der Volkspsyche“. Die Idee der „Kollektivschuld“ stoße sich aber auch an den Tatsachen des politischen Lebens. Denn die eigentliche Verantwortung sei immer bei einem oder einer Reihe von Politikern konzentriert. Der einzelne nehme an den maßgeblichen politischen Entscheidungen nicht teil und könne deshalb für den Gang der großen Politik auch nicht verantwortlich gemacht werden. Daher könne man niemals von der „Schuld“ eines ganzen Volkes oder Staates sprechen. „Zum Volke gehören ja auch immer die politisch Unbeteiligten, die Kinder, die Kranken, die alten Menschen, aber auch die Menge derer, welche eine spezielle Einsicht und Urteilsvermögen gar nicht besitzen können und darum ohne Schuld zu Instrumenten der politischen Beeinflussung werden.“

Künneth hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass öffentliche Erklärungen wie das Stuttgarter Schuldbekenntnis ständig in Gefahr sind, politisch missbraucht, das heißt als Kampfmittel verwendet und in den Dienst erpresserischer Machenschaften gestellt zu werden. Michael Balfour hat 1959 in seinem Buch über die Viermächte-Kontrolle in Deutschland behauptet, die Idee der „Kollektivschuld“ aller Deutschen sei eine deutsche Erfindung gewesen. Das ist unwahr. Es gibt genug Äußerungen Churchills und Roosevelts, in denen über das ganze deutsche Volk der Stab gebrochen worden ist. Der katholische Moraltheologe Schöllgen schrieb 1948: „Nichts hat die geistige Situation während des Jahres 1945 mehr belastet als der Begriff der Kollektivschuld, der damals wie ein Gespenst auftauchte und die Gemüter verwirrte.“ Der englisch-jüdische Verleger Victor Gollancz: „Ich glaube, dass ein Jude der erste sein sollte, der gegen diese barbarische Legende von der Kollektivschuld aufsteht.“ Am 29. Juni 1945 sagte der Mainzer Bischof Dr. Stohr: „Freilich haben wir auch so viel Selbstachtung, dass wir solches Schuldbewusstsein nicht in die Welt hinausschreien, zumal wir aus der Geschichte die Fragwürdigkeit menschlicher Urteile gelernt und höchst unerwünschte Wirkungen allgemeiner Schuldbekenntnisse erfahren haben.“

Papst Pius XII. in der Ansprache an das Heilige Kollegium vom

20. Februar 1946: „Es gehen verhängnisvolle Irrtümer um, die einen Menschen für schuldig und verantwortlich erklären nur deshalb, weil er Glied oder Teil irgendeiner Gemeinschaft ist, und ohne dass man sich die Mühe nimmt nachzufragen und nachzuforschen, ob bei ihm wirklich eine persönliche Tat- oder Unterlassungsschuld vorliege.“

Helmut Panzer, Locarno/Schweiz

 

 

Hobbit überzeugt

Zu: „Herr des Leinwanddonners“ (Nr. 50)

Ich danke der PAZ für ihre großartige Seite 4 über J.R.R. Tolkien und das neueste Folgewerk, den ersten Teil von „Der Hobbit“. Das komplexe Thema wurde ganz wunderbar aufgegliedert und in allen Aspekten äußerst sachkundig dargestellt. Kompliment! Ich las und lese Tolkiens Bücher seit meiner Kindheit, und sie bestimmten auch meine Studienfächer (unter anderem germanistische und anglistische Mediävistik). Adäquate Verfilmungen hielt ich für unmöglich, aber Jackson überzeugte mich doch mit seiner „Ring“-Trilogie, und das lag nicht nur an der Technik.

Susanne Habel, München

 

 

Nato-Bündnisverpflichtung überdenken

Zu: „Rhetorik für Leichtgläubige“ (Nr. 50)

Unter den gegebenen Voraussetzungen ist der Einsatz des „Patriot“-Raketenabwehrsystems der Bundeswehr zum Schutz der Türkei militärisch gesehen Unsinn. Man kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn man sieht, mit welcher Leichtigkeit ein solcher Einsatz im Bundestag abgenickt wurde. Den Parlamentariern fehlt offenbar die zu einer solchen Abstimmung notwendige Sachkenntnis. Von Geschichtsverständnis möchte ich gar nicht erst reden. Wenn man aber bedenkt, dass das Problem der angeblichen nuklearen Aufrüstung Irans für Israel und die USA nach wie vor ungelöst ist und die Erklärung der Bundeskanzlerin in der Knesset, die Sicherheit Israels sei Teil der Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland, in Betracht zieht, dann erscheint der Einsatz des Raketenabwehrsystems in einem anderen Licht.

Der israelische Ministerpräsident hat wiederholt mit einem Präventivschlag gegen den Iran gedroht und wurde bisher von den USA nur wegen der ausstehenden Präsidentschaftswahlen von Obama gebremst. Nach der Wiederwahl Obamas und im Hinblick auf die augenblickliche Lage in Syrien könnte sich die Lage sehr schnell ändern. In einem solchen Fall würde sich der Einsatz des deutschen Raketenabwehrsys­tems von einem passiven zu einem aktiven Einsatz ändern. Die Bemühungen des Nato-Generalsekretärs Rasmussen lassen das deutlich werden. Hier ergibt sich die Frage: Ist die Bundesrepublik bereit, im Rahmen ihrer Bündnisverpflichtungen für amerikanische und/oder israelische Interessen wieder ins Feld zu ziehen?

In diesem Zusammenhang sei nur an die bisherigen Einsätze auf dem Balkan, in Somalia, in Afghanistan und vor dem Libanon erinnert, um nur einige zu nennen. Vielleicht sollte man über die Aufgaben und Ziele der Nato, die sich seit ihrer Gründung grundsätzlich geändert haben, gründlich nachdenken. Es kann doch nicht sein, dass sich die Bundesrepublik an den verschiedensten Punkten unserer Welt militärisch engagieren muss, nur um ihren Bündnisverpflichtungen nachzukommen.

Theodor Preuss, Immenstaad

 

 

Wahrheit sagen

Zu: „Meinungsterror legt sich über das Land“ (Nr. 49)

Die Meinung, die der Leserbriefschreiber vertritt, ist auch unsere Meinung. Auch wir fürchten uns vor ständiger Masseneinwanderung. Es kann nicht sein, dass jeder, der Lust hat, hier einreisen darf, danach für viele Jahre in der „sozialen Hängematte“ lebt, und wenn er es drei Jahre ausgehalten hat, für immer bleiben kann. Uns Deutschen werden immer mehr Lasten auferlegt, und wer dagegen ist, wird als „Nazi“, „Rechtsradikaler“ oder sogar als Europa-Feind verurteilt. Das sind die 20 Prozent Nichtwähler, denen der Glaube an Demokratie abhanden gekommen ist.

Siegfried Seidel, Hagen

 

 

Gau – wer haftet?

Zu: „Mit der Energiewende in den Atom-Gau“ (Nr. 46)

Danke für diesen Artikel! Er stellt die Sachkunde bei der Energiewende mit bestechender Logik infrage und bedarf wegen der möglichen Haftungsfragen für den Fall eines Supergaus dringend einer offiziellen Stellungnahme. Wird diese verweigert, sollte Strafantrag wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gestellt werden.

Dietmar Fürste, Ratiszell


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