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12.01.13 / Ist die Ehre nicht Lohn genug? / Entlohnung im Vergleich: Der Bundeskanzler und andere Verantwortungsträger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-13 vom 12. Januar 2013

Ist die Ehre nicht Lohn genug?
Entlohnung im Vergleich: Der Bundeskanzler und andere Verantwortungsträger

Eigentlich sollte jeder die Ehre zu schätzen wissen, von seinen Mitbürgern beziehungsweise deren Vertretern mit der Führung der Regierungsgeschäfte des Landes betraut zu werden. Und das Sozialprestige, der Einfluss und die Macht, die mit diesem Privileg verbunden sind, sollten dem Regierungschef höchster Lohn sein.

Folgerichtig bekamen die Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika auch ursprünglich kein Gehalt. Das ist inzwischen zwar anders, aber die Bezüge machen in der Regel nur ein Bruchteil dessen aus, was der Präsident vor seinem Amtsantritt in seine Wahl hatte investieren müssen. Diese vorangegangenen Kosten werden dem Bundeskanzler von seiner Partei und per offener oder versteckter Parteienfinanzierung vom Steuerzahler abgenommen.

Trotz dieser Entlastung hält Peer Steinbrück den Bundeskanzler für unterbezahlt. Wenn man bedenkt, dass er von einem städtischen Versorgungswerk und damit indirekt vom Staat für einen Abend 25000 Euro erhält, kann man sogar nachvollziehen, dass er als Bundeskanzler für einen ganzen Monat Tätigkeit vom Steuerzahler nicht weniger haben will.

Steinbrück vergleicht die Bundeskanzlerbezüge aber nicht mit seinen Redehonoraren, sondern mit den Bezügen von Sparkassendirektoren. Dabei stellt sich die Frage, ob Kanzler unter- oder aber Sparkassendirektoren überbezahlt werden. Und selbst wenn man Letzteres ausschließt, braucht man, um Sparkassendirektor zu werden, formale Qualifikationen, als Bundeskanzler hingegen nicht.

Formale Qualifikationen braucht man auch für ein Paradebeispiel der Gewerkschaften für soziale Schieflage, den Beruf der Krankenschwester. Selbst mit Nachtschichtzulage verdient sie nur ein Bruchteil des Kanzlers. Dabei hängen von ihrer Arbeit Leben und Tod ab. Das ist bei Kanzlern – abgesehen von absoluten Ausnahmen wie der Entführung von Martin Schleyer – bestenfalls dann der Fall, wenn es darum geht, Bundeswehrsoldaten in irgendwelche Dritte-Welt-Länder zu schicken, um dort mehr oder weniger imperialistische Ziele ehemaliger Besatzungsmächte zu verfolgen.

Die Einnahmen der Bundespräsidenten mit denen des Bundeskanzlers zu vergleichen, bringt einen nicht wirklich weiter. Angesichts der jährlichen Alimentierung der Altbundespräsidenten mit sechsstelligen Summen bis zum Lebensende den Bundeskanzler für unterbezahlt zu halten, ist so sinnvoll, wie ihn im Vergleich mit einem Zwangsarbeiter als überbezahlt darzustellen. Denn der Bundespräsident ist wie der Zwangsarbeiter den Gesetzen einer marktkonformen Entlohnung enthoben. Der Bundespräsident macht nämlich nicht einfach einen Job, sondern ist wie kein anderer Mensch in der Republik ein Symbol des Staates, wie eine Staatshymne, ein Staatswappen oder eine Staatsflagge. In den USA gibt es sogar Benimm-Regeln, wie respektvoll selbst mit einem Sternenbanner zu verfahren ist, das beispielsweise wegen Abnutzung ausrangiert wurde. Analog behandelt die Bundesrepublik auch ihre ausrangierten Bundespräsidenten, sprich die Altpräsidenten, mit besonderer Würde. Und so, wie es in den USA unmöglich wäre, ein ausrangiertes Sternenbanner als Putzlappen zu gebrauchen, kommen in der Bundesrepublik die Altpräsidenten darum herum, mit niederen oder auch nur profanen Tätigkeiten den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu müssen. Aus nachvollziehbaren Gründen sollen sie davon abgehalten werden, sich und den Glanz ihres bekleideten Amtes auf dem Markt feilzubieten. Manuel Ruoff


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